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26. Prozesstag in Magdeburg Anschlag von Halle: Das Urteil gegen Neonazi Stephan B. ist gefallen

Sichtlich bewegt spricht Ursula Mertens das Urteil im Prozess gegen Stephan B. Dabei findet die Richterin Worte für das eigentlich Unbeschreibliche.

Von Julius Lukas 21.12.2020, 18:00
Der Angeklagte Stephan B. (M) sitzt am 26. Prozesstag im Saal des Landgerichts neben seinen Verteidigern Hans-Dieter Weber (l) und Thomas Rutkowski.
Der Angeklagte Stephan B. (M) sitzt am 26. Prozesstag im Saal des Landgerichts neben seinen Verteidigern Hans-Dieter Weber (l) und Thomas Rutkowski. (Foto: dpa)

Magdeburg - Die Stimme der Richterin klingt brüchig, immer wieder hält Ursula Mertens während ihrer Urteilsbegründung inne. Die Juristin ringt um Fassung, muss sich sammeln. "Ich habe in meinen 13 Jahren als Vorsitzende einer Großen Strafkammer viele schlimme und schwer zu ertragende Momente erlebt", sagt Mertens. "Aber dieses Verfahren stellt alles in den Schatten." Ihre Stimme bricht wieder, die Richterin schweigt, fünf Sekunden, erst dann redet sie weiter.

Das Urteil, das Ursula Mertens am Montag verkündete, war der Schlusspunkt unter ein Verfahren, das als eines der umfangreichsten in der Justizgeschichte Sachsen-Anhalts gelten kann. 26 Prozesstage lang wurden die Taten des Rechtsterroristen Stephan B. zusammengetragen. Am 9. Oktober 2019 hatte der heute 28-Jährige aus Benndorf (Mansfeld-Südharz) in Halle zwei Menschen getötet. Zudem versuchte er, eine Synagoge zu stürmen, in der 51 Menschen Jom Kippur feierten. Auf seiner Flucht vor der Polizei verletzte der Attentäter mehrere Personen zum Teil schwer. Eine Stunde und 15 Minuten dauerte sein Anschlag.

Unbeschreibliche Taten, die der Angeklagte begangen hat

Es sind eigentlich unbeschreibliche Taten, die der Angeklagte begangen hat - das machte Richterin Mertens während des Verfahrens immer wieder deutlich. Und trotzdem fand die Juristin, die schon zuvor für ihre umsichtige und einfühlende Prozessführung gelobt worden war, Worte dafür.

Zum einen waren das die nüchternen Worte des Rechts. So etwa beim Richterspruch, den Ursula Mertens gleich zu Beginn des Verhandlungstags verkündete und dessen Inhalt von den Prozessbeobachtern bereits erwartet worden war. Stephan B., den das Gericht trotz schwerer Persönlichkeitsstörung als voll schuldfähig ansah, muss lebenslang ins Gefängnis. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Kurz ausgedrückt: In Freiheit wird der Attentäter für lange Zeit nicht mehr leben. Ob gegen das Urteil Revision eingelegt wird, ließen die Verteidiger des Angeklagten am Montag noch offen.

Neben den beiden Morden wurde Stephan B. für 62 Mordversuche verurteilt

Die Gesamtstrafe setzte sich aus den Einzelstrafen zusammen - wobei allein die beiden Morde an Jana Lange und Kevin Schwarze für die Höchststrafe gereicht hätten. Allerdings ist es ein Anliegen jedes Prozesses, alle Straftaten zu verurteilen. Und insbesondere für die Nebenkläger war es wichtig, dass die Verbrechen, die sie erleiden mussten, auch mit Strafen gewürdigt wurden.

Neben den beiden Morden wurde Stephan B. für 62 Mordversuche verurteilt. Damit widersprach das Gericht auch der Forderung der Verteidiger, den Angriff auf die Synagoge nicht als Mordversuch zu werten. Richterin Mertens wies darauf hin, dass "der Angeklagte über fast sieben Minuten versuchte, seinen Plan, möglichst viele Menschen in der Synagoge zu töten, umzusetzen". Dabei sei er bereit gewesen, jedes ihm im Weg stehende Hindernis zu beseitigen. Das sehe man allein daran, dass er Jana Lange, die ihn ansprach, tötete. Die Richterin nannte als Antrieb des Angeklagten Antisemitismus und Rassenhass. Dies seien "auf tiefster Stufe stehende Tatmotive".

Ein seltener Emotionsausbruch des Attentäter

Zu den weiteren Straftaten, für die Stephan B. verurteilt wurde, zählen Körperverletzungen, räuberischer Erpressung,? Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Volksverhetzung. Der Angeklagte nahm seine Verurteilung während der drei Stunden dauernden Verhandlung weitestgehend regungslos hin. Nur am Ende, als die Sitzung bereits geschlossen war, schleuderte er einen Plastik-Hefter in Richtung der Nebenklage. Die Sicherheitsleute, die den 28-Jährigen bewachten, fixierten ihn daraufhin sofort.

Es war ein seltener Emotionsausbruch des Attentäters, der das gesamte Verfahren über den Eindruck vermittelte, als würde ihn das Gesagte nicht betreffen - und schon gar nicht berühren. Dabei gab es im Verfahren viele bewegende Momente. Etwa, als die beiden schwer verletzten Bewohner aus Wiedersdorf (Saalekreis) erzählten, wie mühsam sie sich wieder ins Leben zurückkämpfen. Oder als die Besucher der Synagoge berichteten, wie sie während des Angriffs gebannt auf das Bild der Überwachungskamera schauten. Jeder Schuss, den Stephan B. auf die Tür zum Synagogengelände abfeuerte, habe ihnen damals das Herz zerrissen.

"Sie haben ihn hingerichtet, dieses Verbrechen war unfassbar grausam"

Unter Tränen sagte vor Gericht auch Karsten Lissau aus, der Vater des getöteten Kevin Schwarze. Er erzählte, wie stolz er gewesen sei, dass sein geistig-behinderter Sohn eine Malerlehre begonnen hatte. Nur wenige Minuten vor dessen Tod hatte Lissau mit seinem Sohn telefonierte. Bei dem Anruf sei es darum gegangen, dass Schwarze mit seinem Kollegen in den Dönerladen wollte. "Seine Mutter hatte es verboten, weil Kevin etwas übergewichtig war", erinnerte sich der Vater. Er jedoch habe es seinem Sohn erlaubt.

Auch Ursula Mertens kam am Montag auf den Mord an Kevin Schwarze zu sprechen: "Sie haben ihn hingerichtet, dieses Verbrechen war unfassbar grausam, menschenverachtend und von einer Niedertracht geprägt, die ihresgleichen suchen muss." Reue für diese und die anderen Taten habe sie beim Angeklagten keine erkennen können. "Ihre emotionale Kälte hat uns hier tief getroffen", sagte Mertens. "Sie sind ein Menschenfeind, und man muss die Gesellschaft vor Ihnen schützen."

Richterin nutzte die Urteilsverkündung auch, um den Blick etwas vom Attentäter weg zu lenken

Die Richterin nutzte die Urteilsverkündung auch, um den Blick etwas vom Attentäter weg zu lenken. Immer wieder sprach sie von "Helden" und "heldenhaften Einsatz". Etwa, als es um den Mann ging, der der leblos am Boden liegenden Jana Lange helfen wollte und dabei selbst sein Leben riskierte. Ebenso herausragend sei das Verhalten vieler Polizisten gewesen, die am Tattag in eine Ausnahmesituation versetzt wurden und trotzdem besonnen handelten - so wie die zwei Beamten, die Stephan B. verhafteten. Beide seien bisher nicht für ihren Einsatz ausgezeichnet worden. Und einer, berichtete Mertens, habe ihr erzählt, "dass er bei einer Gedenkveranstaltung dabei war - allerdings nicht als geladener Gast, sondern als Wachpersonal".

Viel sei während des Prozesses auch über Verantwortung geredet worden, sagte Mertens. Es sei auch wichtig, herauszufinden, wie sich Stephan B. zu einem Attentäter entwickelt habe. Das Gericht bedauerte es entsprechend, dass die Familie des Angeklagten dazu schwieg. "Das Perfide allerdings ist, dass sich andere jetzt ihr Leben lang für das Geschehene verantwortlich fühlen", sagte Mertens. Etwa der Vorgesetzte von Kevin Schwarze, der sich noch heute schwerste Vorwürfe macht, weil er seinen Lehrling nicht schützen konnte. "Er fühlt sich verantwortlich", sagte Mertens in Richtung von Stephan B., "obwohl es nur einen einzigen verantwortlichen Menschen gibt - und das sind Sie".

Auf das Urteil gab es eine Vielzahl von Reaktionen. Die MZ hat einige davon zusammengestellt:

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat den Prozess und das Urteil gegen den Attentäter auf die Synagoge von Halle als wichtiges Zeichen gegen Antisemitismus gewürdigt. Das Verfahren sollte Vorbild für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in Deutschland sein, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster. "Nicht selten erleben wir in der Justiz eine Sehschwäche auf dem rechten Auge", so Schuster. "Im Prozess gegen den Halle-Attentäter wurde hingegen genau hingesehen. Diese Haltung, nicht der Täter, sollte Nachahmer finden."

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) betonte, dass es in Deutschland für Antisemitismus und Hass keinen Platz gebe. "Wir haben einen fairen Prozess erlebt", sagte der CDU-Politiker. "Das Urteil zeigt in großer Klarheit, dass wir in einem wehrhaften Rechtsstaat leben. In ihm haben alle Formen von Antisemitismus, Rassismus und Hass keinen Platz, werden konsequent verfolgt und ziehen deutliche Strafen nach sich."

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hofft auf Konsequenzen aus dem Urteil. Dieses habe hoffentlich abschreckende Wirkung und zeige, dass Rassismus und Antisemitismus hierzulande niemals gebilligt und strikt geahndet und gerichtlich verfolgt würden, sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek.

Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sagte: "Mit dem Urteil ist die strafrechtliche Verantwortung des Attentäters festgestellt. Der notwendige Kampf gegen den von ihm und seinen Antreibern verbreiteten Rassismus und Antisemitismus ist aber noch längst nicht zu Ende."

SPD-Landtagsfraktionschefin Katja Pähle erklärte am Montag in einem Statement: "Neben der rechtlichen Würdigung der Verbrechen wurde die politische Motivation des Täters durch Verhandlungsführung und Urteilsspruch klar herausgestellt. Alle Versuche von interessierter Seite, den Mörder als verwirrten Einzeltäter erscheinen zu lassen und ihm eine antisemitische, rassistische und rechtsextremistische Motivlage abzusprechen, sind gescheitert."

Rückblick auf den Prozess

1. Prozesstag: Stephan B. schildert Taten mit unverholener Freude

2. Prozesstag: Terrorist Stephan B. spricht über Spenden und Verschwörungsmythen

3. Prozesstag: Nebenklage beleuchtet familiäre Hintergründe

4. Prozesstag: Zeugen geben Einblicke ins Familienleben von Stephan B.

5. Prozesstag: Nebenklage kritisiert Entscheidung des Gerichts

6. Prozesstag: Ein genauer Blick auf das Waffenarsenal von Stephan B.

7. Prozesstag: Was trieb Stephan B. online - und was fanden die Ermittler?

8. Prozesstag: Zeugen setzen ein Zeichen – Wir lassen uns nicht einschüchtern

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10. Prozesstag: Noch einmal sprechen die Überlebenden aus der Synagoge

11. Prozesstag: Zeugen schildern Angriff auf den Kiez-Döner in der LuWu

12. Prozesstag: Emotionale Aussage des Vaters von Kevin S. rührt den Gerichtssaal

13. Prozesstag: Polizisten schildern Schusswechsel auf der LuWu

14. Prozesstag: Stephan B.s Flucht aus Halle - fuhr er Somali absichtlich an?

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16. Prozesstag: Polizisten berichten über Flucht und Festnahme von Stephan B.

17. Prozesstag: Psychologe: Stephan B. wäre eine Hinrichtung lieber

18. Prozesstag: Angeklagter Stephan B. hält Psycho-Gutachten für „politisch motiviert“

19. Prozesstag: Tat-Video von B. löst Erdbeben in Online-Foren aus

20. Prozesstag: Weitere Terrorverdächtige speicherten Tatvideo aus Halle

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24. Prozesstag: Nebenkläger „macht sich für Kevins Tod verantwortlich“

25. Prozesstag: Drei Minuten Hass - Stephan B. leugnet in seinem letzten Wort den Holocaust

26. Prozesstag: Das Urteil

(mz)