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6. Prozesstag in Magdeburg Liveticker Anschlag Halle (Saale): Terrorprozess in Magdeburg gegen Neonazi Stephan B

25.08.2020, 17:07
Blick auf die Bank des Angeklagten.
Blick auf die Bank des Angeklagten. Hendrik Schmidt/dpa

Halle (Saale) - Es war einer der schlimmsten antisemitischen Anschläge der deutschen Nachkriegsgeschichte: Der rechtsterroristische Angriff von Halle am 9. Oktober 2019 machte weltweit Schlagzeilen. Der Prozess geht nach der kurzen Sommerpause weiter.

Hier finden Sie die Live-Berichterstattung vom 6. Prozesstag  gegen Stephan B. in Magdeburg. Für die MZ berichten Hagen Eichler und Julius Lukas aus dem Landgericht.

25.08.2020: Tag 6 im Terrorprozess gegen Stephan B.

17.04 Uhr: Der sechste Prozesstag endet

Mit der Entlassung des BKA-Waffenexperten aus dem Zeugenstand geht der sechste Prozesstag zu Ende. Schon morgen, am Mittwoch, wird weiterverhandelt. Dann sind sechs Zeugen geladen und es wird voraussichtlich um das soziale Umfeld des Angeklagten gehen sowie sein Verhalten im Internet.

16.37 Uhr: Alle Waffen von Stephan B. werden einzeln gezeigt

Jede der Waffen von Stephan B. wird nun gezeigt und der Experte erklärt ihre Funktionsweise – ein etwas langwieriger Prozess. Die Schrotflinten, die sich der Attentäter selber gebaut hatte, bezeichnet auch der Waffenexperte als „sichere Bank“. Sie funktionierten aufgrund ihrer einfachen Bauweise eigentlich immer. Erneut kommt im Zusammenhang mit der Schrotflinte die Frage auf, ob sie auch aus einer Distanz von über 50 Meter tödlich sein kann. Der Experte will sich dazu nicht festlegen.

16.05 Uhr: Warum hatte Stephan B. so viele Waffen dabei?

In den Tests der BKA-Experten waren einige Waffen nicht einsatzfähig. Die Richterin fragt daraufhin und auch im Hinblick auf die Masse der Waffen, die Stephan B. bei sich hatte, ob er seiner Ausrüstung nicht getraut habe. „Ich weiß von jeder Waffe, was sie kann und was sie nicht kann“, so der Angeklagte. Den Schrotflinten etwa habe er sehr vertraut: „Die schießen immer.“ Dass er trotzdem Waffen dabei hatte, von denen er wusste, dass sie nicht funktionieren werden, lag laut seiner Aussage daran, dass er keine Waffen bei seinen Eltern zurücklassen wollte.

15.47 Uhr: Maschienenpistole nur theoretisch schießfähig?

Der Sachverständige zeigt nun weitere Waffen. Die erste, eine Maschinenpistole, bezeichnet er als „theoretisch schießfähig“, allerdings hätten die Experten sie nicht zum Schießen bringen können. Stephan B. widerspricht dieser Aussage und gibt an, selbst mit der Waffe im Vorfeld des Attentats geschossen zu haben.

Die nächste Waffe, eine Pistole, haben die BKA-Beamten zum Schießen gebracht. „Von zehn Schuss hat sie fünf Mal funktioniert.“ Es handelt sich um eine Nahwaffe, die auch bei dem Attentat zum Einsatz kam. Über ihre Zielgenauigkeit kann der Experte keine eindeutige Antwort geben. Der Attentäter hatte bei seiner Vernehmung angegeben, zielgenau auch auf Beine geschossen zu haben.

15.28 Uhr: Waffenexperte: Nutzte Stephan B. falsche Patronen?

Der Waffenexperte macht deutlich, dass die von B. selbst gefertigte Munition kürzer war als industriell gefertigte Munition. Das sei ein entscheidender Grund, weswegen es beim Attentat mehrfach zu Verklemmungen und schließlich zur Unbrauchbarkeit der Waffe kam. Stephan B. gibt an, dass er das gewusst habe. Bei seinem Test hätten die Patronen aber funktioniert.

15.19 Uhr: Gericht nimmt die Waffen von Stephan B. in Augenschein

Nach einer weiteren Unterbrechung werden nun die Waffen von Stephan B. in Augenschein genommen. Sie liegen in Tüten und Kartons verpackt auf zwei Tischen im Gerichtssaal. Um die Waffen zu erklären, ist ein Sachverständiger für Schusswaffen und Schusswaffenspuren vom BKA anwesend.

Die erste Waffe ist eine Maschinenpistole, die der Brite Philip Luty 1996 als Reaktion auf die Verschärfung des Waffenrechts in Großbritannien hin entwickelt hatte. Sie kann vollständig aus Material, das man im Baumarkt kaufen kann, gefertigt werden. Während der Vorführung der Waffen nickt und lächelt Stephan B. Er wirkt deutlich erfreut über die Ausführungen zu seiner Waffe, mit der er Jana L. tödlich verletzte.

14.55 Uhr: Nächster Zeuge vor Gericht

Der fünfte Zeuge des Tages ist ein Kriminaloberkommissar, der die Splitterverteilung auf dem jüdischen Friedhof untersucht hat. Dort war einer der Splitter-Sprengsätze vor einem Grab detoniert. Am 30. Oktober, also 21 Tage nach dem Anschlag, fanden die Beamten noch zahlreiche Kugeln und auch einen der Molotowcocktails sowie Scherben. An den Kommissar gab es keine weiteren Fragen, weswegen er nach nicht einmal fünf Minuten wieder aus dem Zeugenstand entlassen wurde.

14.17 Uhr: Angeklagter bezweifelt Experimente der Gutachter

Zum ersten Mal am Tag ergreift auch der Angeklagte das Wort. Er fragt den Sachverständigen nach der Masse und Art des im Nachbau seiner Sprengsätze verwendeten Explosionsstoffs. Der BKA-Gutachter gibt an, bei seinen Versuchen einen anderen Stoff als der Attentäter verwendet zu haben. Dieser habe etwas weniger Sprengkraft. Allerdings hatte das BKA mehr davon verwendet.

Der Halle-Attentäter Stephan B. steht ab Dienstag wieder vor Gericht.
Der Halle-Attentäter Stephan B. steht ab Dienstag wieder vor Gericht.
Ronny Hartmann/AFP pool/dpa

Der Angeklagte bezweifelt, dass seine Sprengsätze die Kraft der Nachbauten erreicht hätten. Der Gutachter räumt ein, dass der Radius, in dem nach Zündung des Sprengsatzes tödliche Verletzungen zu erwarten wären, vielleicht etwas geringer war – 150 statt 157 Meter. Jedoch hält er dem Angeklagten entgegen, dass die detonierte Granate auf dem jüdischen Friedhof einen Splitter durch ein Fenster bis in die Wand eines Hauses gegenüber schleuderte, wo dieser tief im Stein stecken blieb. Der Sprengsatz war also durchaus wirkungsvoll.

14.02 Uhr: Experte: Sprengsatz war auf über 100 Meter Entfernung tödlich

In einem Versuch wurde getestet, welche Wirkung der Sprengsatz entfalten konnte. Dazu wurden rund um die Dose zwei Meter hohe Bleche mit Sensorfeldern gestellt. Nach Zündung des Sprengsatzes wurde überprüft, wie schnell und mit welcher Energie die Stahlkugeln beziehungsweise deren Splitter auf die Bleche auftrafen.

Durch die Messungen wurde festgestellt, dass die Splitter mit 1400 Metern pro Sekunde unterwegs waren und noch in 157 Metern Entfernung eine Energie von 80 Joule hatten. Damit hätten sie auch in dieser Distanz noch tödliche Folgen haben können.

13.53 Uhr: Gutachter bewertet Sprengsätze

Der nächste Sachverständige ist ein Wirkungsgutachter, der sich mit einem der von Stephan B. verwendeten Sprengsätze befasst hat. Dazu habe er diesen nachgebaut. Es handelt sich um eine mit über 200 Stahlkugeln gefüllte Blechdose, in die eine weitere Kunststoffdose gestellt wurde.

„Die Kunststoffdose wurde mit Explosionsstoff gefüllt“, so der Experte. Der Sprengsatz sollte also bei seiner Explosion die Stahlkugeln in alle Richtungen schleudern und so die Menschen drumherum verletzen. Einer dieser Sprengsätze explodierte auch auf dem jüdischen Friedhof vor der Synagoge.

13.38 Uhr: Chemikerin bewertet Molotowcocktails

Die Mittagspause ist vorbei, nun sitzt eine sachverständige Brandexpertin vom BKA im Zeugenstand. Sie soll die Frage klären, ob die Molotowcocktails, die Stephan B. über die Mauer auf die Synagoge in Halle warf, dort einen Großbrand hätten auslösen können. Die Sachverständige hat dazu die verwendeten Brandsätze untersucht.

Der Angeklagte hatte Sektflaschen mit einer Mischung aus Motoröl und Benzin gefüllt und eine Zündschnur daran geklebt. In Versuchen, die die Expertin durchführte, zeigte sich, dass die Molotowcocktails ihre angedachte Funktion nicht wirklich erfüllten. So reichte etwa die Kraft der Zündschnur nicht aus, um die Flüssigkeit zu entzünden.

„Das liegt am Motoröl, das einen hohen Flammpunkt hat und deswegen schwer entzündlich ist“, so die Expertin. Stephan B. hätte mit seinen  Brandsätzen also in der Synagoge mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Brand auslösen können. Damit wird die dritte Zeugin des heutigen Tages aus dem Zeugenstand entlassen.

12.25 Uhr: Die Verhandlung ist unterbrochen

Nun ist die Verhandlung erst einmal unterbrochen. Nach einer Mittagspause soll es um 13.15 Uhr weitergehen. Wir fassen den Vormittag vor Gericht hier noch einmal zusammen:

12.24 Uhr: Die Nebenkläger haben noch Fragen

Zum Ende der Befragung des Kriminalpolizisten wollen die Nebenklagevertreter noch wissen, ob zu den Personen, die die von Stephan B. im Internet hochgeladenen Dokumente weiterverbreitet hatten, ermittelt wurde. Insbesondere handelt es sich dabei um zwei Brüder aus Nordrhein-Westfalen, die kurz nach der Tat das Manifest von Stephan B. sowie sein Video auf einer Online-Plattform teilten. „Diese Spur war für uns nicht weiter relevant“, so der Kriminalkommissar.

Diese Einschätzung hänge damit zusammen, dass die Brüder die Dokumente nicht ursprünglich hochgeladen, sondern sie nur weiterverteilt hatten. Dass einer der Brüder bereits wegen Volksverhetzung verurteilt worden war und mutmaßlich dem rechtsextremen Milieu zuzuordnen ist, war dem Beamten nicht bekannt. Anschließend geht es in die Mittagspause. 13.15 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt.

12.10 Uhr: Wie viele Schüsse gab Stephan B. ab?

Ermittelt wurde auch, wann der Attentäter wie viele Schüsse abgegeben hatte. So feuerte er ein ganzes Magazin, in diesem Fall 15 Schuss, auf sein erstes Opfer Jana L. ab. Kevin S., sein zweites Opfer, beschoss der Rechtsterrorist zuerst mit einer Maschinenpistole. Diese klemmte aber. Stephan B. versuchte mehrfach, sie wieder funktionstüchtig zu machen. Dann feuerte er erst mit seiner Einzelschusspistole aus seinem Beinholster und anschließend mit seiner Schrotflinte weiter. Auch in Wiedersdorf, wo er ein Auto erpressen wollte, feuerte der Attentäter zwei Mal aus der Einzelschusspistole.

Die Patronen, die er verwendete, hatte er sich selbst gebaut – ebenso wie er das Schießpulver selbst aus Chemikalien sowie abgekratzter Zündholzmasse von Streichhölzern herstellte. „Das Wissen dazu hatte er wohl aus dem Internet“, so der Kommissar.

Die Utensilien, mit denen er seine Munition fertigte, konnte von der Polizei nicht mehr sichergestellt werden. Stephan B. gab an, diese „im Supermarkt per Aushang“ verkauft zu haben. An wen er sie verkaufte, wurde nicht ermittelt.

11.54 Uhr: Stephan B. hatte auch Messer, Schwert und „Grabenkeule“ dabei

Neben seinen Schusswaffen war der Attentäter auch noch mit anderen Waffen ausgerüstet. So hatte er ein Messer dabei, ein Langschwert sowie eine von ihm als „Grabenkeule“ benannte Waffe. Dabei handelt es  sich um einen Holzstab, an dem ein massives Zahnrad befestigt ist.

Der angeklagte Stephan B. im Magdeburger Gerichtssaal.
Der angeklagte Stephan B. im Magdeburger Gerichtssaal.
Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

11.36 Uhr: Fast alle Waffen waren selbst gebaut

Der Attentäter benutzte fast ausschließlich Waffen, die er sich selbst gebaut hatte – unter anderem mit einem 3D-Drucker. Dabei verwendete er Anleitungen des 2011 gestorbenen britischen Autors und Büchsenmachers Philip Luty. Die einzige Waffe, die industriell gefertigt wurde, war ein Perkussionshinterlader – in diesem Fall ein Gewehr, das im amerikanischen Bürgerkrieg verwendet wurde.

Es ist in Deutschland für Personen ab 18 Jahren frei erhältlich. Stephan B. kaufte es bereits am 15. Mai 2015. Bei seinem Attentat kam es nicht zum Einsatz. Es war als „Rückfall“-Waffe gedacht, falls er für seine anderen Waffen keine Munition mehr habe beziehungsweise diese nicht mehr funktionstüchtig seien.

11.27 Uhr: Auf wen wollte der Attentäter wirklich schießen?

Zu den wesentlichen Fragen des Verfahrens gehört, wann und auf wen Stephan B. schoss beziehungsweise schießen wollte. Dabei geht es um seinen Tötungsvorsatz. Vor der Synagoge kam es zu einer Situation, die im vom Attentäter veröffentlichten Video zu sehen ist. Am Ende der Straße entdeckt er zwei Frauen, auf die er sofort zielt. Gleich danach sagt er, dass seine Waffe klemme. Die Frauen können fliehen.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Hans-Dieter Weber im Gerichtssaal.
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Hans-Dieter Weber im Gerichtssaal.
Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Die Frage war nun, ob Stephan B. wirklich abdrückte. Das kann bei der verwendeten Waffe am Ladenhebel erkannt werden. „Wir sind bei dieser Szene zum Schluss gekommen, dass der Ladehebel nicht ganz vorn und nicht ganz hinten war“, so der Hauptkommissar. Das spreche für einen Defekt. „Ob er wirklich abdrückte, ist nicht ganz sicher zu sagen.“

Auch die Waffe, mit der Stephan B. den Dönerimbisskunden Kevin S. erschießen wollte, wies einen Defekt auf. Dort war eine Patrone verklemmt. Allerdings verletzte der Attentäter den jungen Fußballfan kurz nach dem Defekt mit einer anderen Waffe tödlich.

11.16 Uhr: Attentäter trug bis zu 29 Kilo Ausrüstung

Während seines Attentats war Stephan B. unterschiedlich ausgerüstet. „Im Laufe der Tat hatte er verschiedenen Ausrüstungsgegenstände abgelegt, verloren und auch neu angelegt“, erklärt der Kriminalhauptkommissar.

Zu Beginn, vor der Synagoge, habe Berechnungen zufolge seine Ausrüstung am Körper 29 Kilo gewogen. Vor dem Dönerimbiss dann noch 22 Kilo. Dort legte er seine Weste in seinem Auto ab, woraufhin er dann noch 13 Kilo am Körper trug.

11.07 Uhr: Bilder zeigen das Waffenlager von Stephan B.

Es werden Bilder zu den Waffen von Stephan B. gezeigt – so etwa sein Bettkasten. Dort hatte er sich ein Waffenlager mit Maschinenpistole, Sprengvorrichtungen und mehr eingerichtet. Auch wie der Attentäter sich die Waffen beschafften, wurde anhand der Kontodaten überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass er sich das Material zum Selberbau seiner Ausrüstung über Jahre beschaffte.

Die Bestellungen, die oft nur geringe Eurobeträge umfassten, wurden meist via Zahlungsdienst PayPal bezahlt. Eine Bestellung wurde auch über das Konto der Mutter des Attentäters bezahlt. Dabei handelte es sich um „Schneideisenhalter, Bohrer und ähnliche Spezialwerkzeuge“, wie der Kriminalhauptkommissar berichtet.

10.58 Uhr: Zeuge spricht von „Standardwaffen der Bundeswehr“

Ein weiterer Kriminalhauptkommissar kommt nun in den Zeugenstand. Er soll sich über die von Stephan B. verwendeten Waffen äußern. Eine ließ der Rechtsterrorist bereits im Dönerimbiss in Halle zurück.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger.
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger.
Hendrik Schmidt/dpa

Als B. gefasst wurde, hatte er noch zwei Waffen in seinem Rucksack: eine Einzelschusspistole mit zehn Patronen sowie eine Maschinenpistole mit zwölf Magazinen und 179 Patronen. Der Kommissar sagt aus, dass Stephan B. bei der Bundeswehr im Gebrauch von Schusswaffen ausgebildet worden war. Dabei habe es sich um Pistole, Gewehr und Maschinengewehr gehandelt – „also die Standardwaffen der Bundeswehr“.

10.47 Uhr: BKA-Beamter sagt zu Sprengvorrichtungen aus

Erster Zeuge des Tages ist ein Kriminalhauptkommissar aus Meckenheim (Nordrhein-Westfalen), der sich unter anderem mit den „Unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtungen“ (USBV) von Stephan B. befasst hat. Es wird ein Bild gezeigt, das der Attentäter vor seiner Tat im Internet hochlud. Darauf sind die Sprengvorrichtungen zu sehen, die er benutzte bzw. benutzen wollte. Der Beamte im Zeugenstand ist jedoch nur bedingt aussagefähig, da er nur verschiedene Berichte zusammengefügt habe. Dass er kaum Aussagen treffen kann, sorgt beim Gericht und den Nebenklägern für etwas Unmut. Der Zeuge wurde nach wenigen Minuten wieder entlassen.

10.37 Uhr: Rechtsextremistin im Publikum

Kurz gerät das Publikum in das Blickfeld. Einer der Nebenklage-Anwälte macht darauf aufmerksam, dass im Publikum eine „ihm bekannte Rechtsextremistin“ sitzt, die keinen Mundschutz trage – dieser ist im Publikum vorgeschrieben.

Die aus der Neonaziszene einschlägig bekannte Frau aus dem Raum Dresden zeigt ein Attest vor, das Richterin Ursula Mertens anschließend prüft. Darauf, so liest sie vor, werde das Tragen eines Mundschutzes nur empfohlen. Die Richterin fordert die Frau deswegen auf, einen Mundschutz aufzusetzen, da sie im Publikum nur sitze und sich körperlich nicht anstrenge.

10.32 Uhr: Zwei Anträge der Verteidigung

Zu Beginn werden zwei Anträge der Verteidiger von Stephan B. verlesen, die beide das gleiche Thema haben. Es geht um das Gutachten zu der Waffe, die der Attentäter während des Feuergefechts mit den Polizisten verwendete. Es handelt sich um eine Schrotflinte. Diese wurde von einem Sachverständigen untersucht, um ihre Wirkung auf verschiedene Distanzen zu prüfen – also auch, ab wann sie tödliche Verletzungen hinterlässt.

Dabei untersuchte der Experte die Waffe bis zu einer Distanz von 35 Metern. Die Verteidiger von Stephan B. bemängeln nun, dass keine Aussagen über die Wirkung der Waffe bei Distanzen von über 50 Metern gemacht werden. Aus dieser Entfernung schoss Stephan B. nämlich auf die Polizeibeamten. Sie fordern deswegen, dass das Gutachten erweitert wird.

Der Hintergrund: Sie wollen damit beweisen, dass ihr Mandant zumindest bei den Polizisten keinen Tötungsvorsatz hatte, weil seine Waffe das auf diese Distanz gar nicht leisten konnte. Der Oberstaatsanwalt allerdings hält ein weiteres Gutachten für nicht angebracht. Ob Stephan B. wusste, welche Wirkung seine Waffe auf diese Distanz entfaltet, sei nur ein Indiz hinsichtlich des Vorwurfs des Tötungsvorsatzes. Das Gericht will später entscheiden, ob ein weiteres Gutachten eingeholt wird.

9.46 Uhr: Sechster Verhandlungstag im Prozess gegen den Halle-Attentäter Stephan B.

Nach drei Wochen Pause geht es im Terrorprozess gegen den Halle-Attentäter Stephan B. weiter. Ab 10 Uhr wird heute verhandelt. Laut Plan sollen heute sechs Zeugen gehört werden. Es handelt sich hauptsächlich um Sachverständige, die über die Waffen des Rechtsterroristen Auskunft geben sollen. Der Tag wird also vor allem von technischen Details geprägt sein.

Die ersten Verhandlungstage waren für das Gericht bereits ergiebig. Stephan B. hat umfassend ausgesagt und die Taten in großen Teilen eingeräumt. Auch erste Zeugen wurden gehört: Etwa ein BKA-Beamter, der die Computer-Festplatte des Angeklagten untersuchen ließ. Auch zwei Lehrerinnen, die B. von Kindesbeinen an kannten, und ein früherer Bundeswehrkamerad. Stundenlang wurde zudem der Ex-Schwager B.s befragt, der Einblicke ins Familienleben gab. Die Aussage verweigert haben dagegen B.s Mutter, Vater und Halbschwester. Sie machten als enge Angehörige von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Zuletzt ging es vor der Sommerpause vor allem um die Waffen von Stephan B.

Überblick über den Prozess

1. Prozesstag: Stephan B. schildert Taten mit unverholener Freude

2. Prozesstag: Terrorist Stephan B. spricht über Spenden und Verschwörungsmythen

3. Prozesstag: Nebenklage beleuchtet familiäre Hintergründe

4. Prozesstag: Zeugen geben Einblicke ins Familienleben von Stephan B.

5. Prozesstag: Nebenklage kritisiert Entscheidung des Gerichts

6. Prozesstag: Ein genauer Blick auf das Waffenarsenal von Stephan B.

7. Prozesstag: Was trieb Stephan B. online - und was fanden die Ermittler?

8. Prozesstag: Zeugen setzen ein Zeichen – Wir lassen uns nicht einschüchtern

9. Prozesstag: Überlebende aus der Synagoge kritisieren Arbeit der Polizei

10. Prozesstag: Noch einmal sprechen die Überlebenden aus der Synagoge

11. Prozesstag: Zeugen schildern Angriff auf den Kiez-Döner in der LuWu

12. Prozesstag: Emotionale Aussage des Vaters von Kevin S. rührt den Gerichtssaal

13. Prozesstag: Polizisten schildern Schusswechsel auf der LuWu

14. Prozesstag: Stephan B.s Flucht aus Halle - fuhr er Somali absichtlich an?

15. Prozesstag: Opfer aus Wiedersdorf schildern Begegnung mit Halle-Attentäter

16. Prozesstag: Polizisten berichten über Flucht und Festnahme von Stephan B.

17. Prozesstag: Psychologe: Stephan B. wäre eine Hinrichtung lieber

18. Prozesstag: Angeklagter Stephan B. hält Psycho-Gutachten für „politisch motiviert“

19. Prozesstag: Tat-Video von B. löst Erdbeben in Online-Foren aus

20. Prozesstag: Weitere Terrorverdächtige speicherten Tatvideo aus Halle

21. Prozesstag: Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe

22. Prozesstag: Anwälte der Nebenklage halten Plädoyers

23. Prozesstag: Weitere Nebenklage-Anwälte halten Plädoyers

24. Prozesstag: Nebenkläger „macht sich für Kevins Tod verantwortlich“

25. Prozesstag: Drei Minuten Hass - Stephan B. leugnet in seinem letzten Wort den Holocaust

(mz/dpa)