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20. Prozesstag in Magdeburg 20. Verhandlungstag Anschlag Halle (Saale): Terrorprozess in Magdeburg gegen Neonazi Stephan B. zum Attentat in Halle

17.11.2020, 17:17
Stephan B. am 20. Prozesstag vor dem Landgericht in Magdeburg.
Stephan B. am 20. Prozesstag vor dem Landgericht in Magdeburg. dpa

Halle (Saale) - Es war einer der schlimmsten antisemitischen Anschläge der deutschen Nachkriegsgeschichte: Der rechtsterroristische Angriff von Halle am 9. Oktober 2019 machte weltweit Schlagzeilen.

Hier finden Sie die Live-Berichterstattung vom 20. Prozesstag gegen Stephan B. am 17. November in Magdeburg. Vom Prozess berichtet heute Jan Schumann.

17.11.2020: Tag 20 im Terrorprozess gegen Stephan B. um den Anschlag von Halle

17.17 Uhr: Nebenklägerin will Extremismus-Experten Quent hören

Nebenklage-Anwältin Kristin Pietrzyk will einen weiteren Experten vor Gericht hören: den Extremismus-Experten Matthias Quent. Der Sachverständige soll ideologische Verbindungen zu anderen Anschlägen aufzeigen, etwa der Tat in Christchurch.

Es gehe auch um die Frage, inwiefern solche Anschläge aufeinander aufbauen und sich gegenseitig bedingen, so Pietrzyk. Diese Fragen seien bisher unzureichend im Prozess behandelt worden.

Weitere Entscheidungen fallen heute aber nicht mehr. Die Sitzung ist bis morgen unterbrochen.

16.28 Uhr: Weitere Terrorverdächtige speicherten Tatvideo aus Halle

Offenbar inspirierte das Tatvideo von Stephan B. weitere mutmaßliche Terroristen. Mertens lässt journalistische Artikel aus der Mitteldeutschen Zeitung und des Spiegel verteilen: Darin wird dargelegt, dass bei einem Tatverdächtigen der Anfang 2020 aufgeflogenen „Gruppe S.“ Videos des Halle-Anschlags gefunden wurde.

Die „Gruppe S.“ steht unter akutem Rechtsextremismus- und Terrorverdacht. Sie soll geplant haben, bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland herbeizuführen. Mertens führt die Artikel ein, um zu zeigen, welche Wirkung die Verbreitung des Tatvideos durch Stephan B. potenziell hatte.

16.18 Uhr: Mertens will am Mittwoch über zweites Psychiater-Gutachten entscheiden

Richterin Mertens will die Entscheidung über ein neues Psychiater-Gutachten morgen treffen. Das sagt sie gerade Richtung Stephan B. und seinen Verteidigern.

„Ganz eindeutig ist das nicht“, so Mertens. Stephan B.s Verteidiger Hans-Dieter Weber hatte beantragt, einen zweiten Psychiater hinzuzuziehen. Für ihn ist die Arbeit des Psychiaters und Neurologen Norbert Leygraf nicht ausreichend.

14.47 Uhr: Polizisten-Anwalt fordert Schmerzensgeld von Stephan B.

Weitere Anträge werden gestellt: Der Nebenklageanwalt Jan Siebenhühner beantragt, dass der Angeklagte Stephan B. Schmerzensgeld an einen Polizisten zahlen soll, der in den Schusswechsel vor der Ludwig-Wucherer-Straße verwickelt war. Der von ihm vertretene Beamte habe eine posttraumatische Belastungsstörung davongetragen, so Siebenhühner.

Stephan B. sitzt zwischen seinen Verteidigern Hans-Dieter Weber (l) und Thomas Rutkowski im Landgericht.
Stephan B. sitzt zwischen seinen Verteidigern Hans-Dieter Weber (l) und Thomas Rutkowski im Landgericht.
dpa-Zentralbild

Der Polizist habe unter Schlafstörung gelitten und sei mehrere Tage dienstunfähig gewesen. Bei dem Schusswechsel nach dem Mord im Dönerimbiss hatte B. mehrfach auf die Polizisten gefeuert und war selbst von einer Kugel in den Hals getroffen worden. Er konnte verletzt aus der Situation flüchten. Eine zweite Polizistin stellt einen ähnlichen Antrag: Das Schmerzensgeld solle mindestens 3.000 Euro betragen.

14.33 Uhr: Weiterer Gutachter zum Rotsehen? Bundesanwaltschaft lehnt ab

Muss ein weiterer Sachverständiger zum angeblichen „Rotsehen“ des Angeklagten und möglicher Beeinträchtigungen gehört werden? Die Bundesanwaltschaft lehnt den Antrag der Verteidigung ab, Leygrafs Gutachten sei ausreichend. Das Gericht wird auch das später entscheiden.

13.59 Uhr: Psychiater: Keine Hinweise auf Bewusstseinsstörung beim Attentäter

Leygraf fasst zusammen: Für eine Bewusstseinsstörung gebe es bei Stephan B. während der Tat keinerlei Anhaltspunkte. Unter anderem das Tatvideo gebe keine Hinweise darauf. „Er war in seiner Wahrnehmung völlig ungestört“, so der Neurologe.

Stephan B.'s Verteidiger löchert Leygraf, aber dieser bleibt dabei: Er zweifele nicht nur an einer vorliegenden Migräne mit Aura, „ich halte das für ausgesprochen unwahrscheinlich“, so der Neurologe. Erneut geht der Prozess in eine kurze Pause.

13.39 Uhr: Stephan B. will „rot gesehen“ haben: Verteidiger fordert neuen Gutachter

Das Gericht lehnt den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den Psychiater Norbert Leygraf ab. Der Antrag sei unbegründet, sagt Richterin Mertens. Das reicht Stephan B.'s Verteidiger Hans-Dieter Weber aber nicht: Er beantragt nun, einen weiteren Psychiater hinzuzuziehen.

Es geht um ein Details aus B.'s Geständnis: Er hatte geschildert, dass er während seiner Schüsse auf der Ludwig-Wucherer-Straße „rot gesehen“ hatte – nicht im sprichwörtlichen Sinne, sondern tatsächlich. Weber argumentiert, es könnte sich dabei medizinisch gesehen um eine einsetzende „Migräne mit Aura“ handeln, die Einfluss auf B.'s Handlungsfähigkeit gehabt haben.

Es könne sich um eine Bewusstseinsstörung handeln. In Leygrafs Gutachten spielte das angebliche „Rotsehen“ hingegen keine Rolle. Das Gericht wird über den Antrag später entscheiden.

Damit geht es im Prozess inhaltlich weiter: Der Psychiater und Neurologe Leygraf ergänzt sein Gutachten über den Rechtsterroristen Stephan B.. Leygraf geht jetzt konkret auf das „Rotsehen“ ein: Es sei „unwahrscheinlich“, dass ein solches Krankheitsbild nur singulär auftrete, zudem ohne Kopfschmerzen.

„Völlig unwahrscheinlich“ sei es zudem, dass eine solche Migräne-Aura mit einem gleichbleibend, permanenten roten Schleier über dem Sichtfeld auftrete. „Wer jemals eine Migräne mit Aura erlebt hat, weiß, dass man da kein Auto mehr fahren kann.“

Stephan B. war im Anschluss mit dem Auto geflüchtet. Wer erstmals eine solche Migräne erlebe, bekomme „panische Angst“. All dies sei bei Stephan B. keineswegs sichtbar gewesen.

12.20 Uhr: Verteidigung hält Psychiater für befangen - Senat berät

Nach der Pause geht es wieder um den Psychiater Norbert Leygraf: Die Bundesanwaltschaft lehnt den Antrag der Verteidigung ab, laut dem der Psychiater befangen sein soll. Für diesen Antrag gebe es keine Grundlage, so die Staatsanwaltschaft. Nun berät der Senat erneut darüber – wieder ist der Prozess für eine Stunde unterbrochen.   

11.12 Uhr: Steinitz: Aussagen des Innenministers sind schockierend

Der Sachverständige Steinitz sagt nun, er sei infolge des Anschlags „schockiert“ gewesen von Aussagen des Innenministers in Sachsen-Anhalt. Holger Stahlknecht (CDU) hatte ein Jahr nach dem Anschlag in Dessau dargelegt, dass die Bewachung der jüdischen Gemeinde so aufwendig sei, dass die Polizei nicht in jedem Fall pünktlich sein könne.

Der Angeklagte Stephan B. sitzt zu Beginn des 20. Prozesstages hinter einer Plexiglasscheibe.
Der Angeklagte Stephan B. sitzt zu Beginn des 20. Prozesstages hinter einer Plexiglasscheibe.
dpa-Zentralbild

Stahlknecht hatte sich später betroffen gezeigt, wie seine Aussagen aufgenommen wurden. „Wenn das missverstanden worden ist, dann tut mir das leid.“ Der Schutz von Synagogen habe für ihn oberste Priorität, so Stahlknecht.

Stephan B. verhöhnt nun den Sachverständigen und Betroffenen von Judenhass. „Wissen Sie, was das beste Mittel gegen Antisemitismus in Deutschland ist? Keine Juden in Deutschland.“ Mertens rügt B., er habe nicht das Recht zur Stellungnahme. Der Prozess geht in eine einstündige Pause.

10.25 Uhr: Sachsen-Anhalt: Antisemitismus wird laut Experte kleingeredet

Steinitz schildert, dass Antisemitismus in Sachsen-Anhalt bei Betroffenen Wirkung zeige: Juden würden es vermeiden, öffentlich als Gläubige aufzutreten, das Jüdische werde „ins Verborgene“ verlagert. Betroffene spielten häufig mit dem Gedanken, wegzuziehen und auszuwandern.

Zugleich beobachte er eine „Trivialisierung“ des Antisemitismus', zu häufig würden Juden denken: „Wegen dieser antisemitischen Beschimpfung gehe ich jetzt nicht zur Polizei.“ So werde Judenhass kleingeredet, „hier ist die Resignation nicht weit“, so Steinitz.

Der Experte diagnostiziert: Auch nach dem Holocaust habe das „gezielte Töten von Juden“ nicht aufgehört. Er listet reihenweise Anschläge auf jüdische Einrichtungen seit der Gründung der Bundesrepublik auf, sie trafen Gemeindezentren, Restaurants und Kindergärten. Es gebe eine „ungebrochene Tradition extremer Gewalt gegen Juden“ in Deutschland, so Steinitz.

10.05 Uhr: Antisemitismusexperte als Zeuge im Gericht

Als erster Sachverständiger ist Benjamin Steinitz geladen, Chef der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS). Er bezeichnet antisemitische Straftaten als „Botschaftstaten“: Straftäter wollten damit ihre „Hegemonie“ durchsetzen und als minderwertig betrachtete Gruppen herabsetzen.

Sie führten zu einem Rückzug der Betroffenen, „sie zerstören dauerhaft die Gewissheit, sich im Alltag sicher bewegen zu können“. In den vergangenen Jahren war die Zahl antisemitischer Straftaten bundesweit spürbar gestiegen. Steinitz erklärt: In Interviews hätten Vertreter aller jüdischen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt geschildert, dass sie direkt von Antisemitismus betroffen waren.

Das sei bundesweiter Alltag für Juden, sagt Steinitz. RIAS führt entsprechende Untersuchungen in Bundesländern durch, zuletzt auch in Sachsen-Anhalt.

09.55 Uhr: Mertens lehnt Antrag ab: Prozess wird nicht unterbrochen

Der 20. Prozesstag startet mit einer Ansage von Richterin Ursula Mertens: Der Prozess wird nicht ausgesetzt oder unterbrochen. Damit lehnt der Senat einen Antrag ab, den Stephan B.s Verteidiger Hans-Dieter Weber gestellt hatte.

Dieser hatte argumentiert, im Prozess habe sich eine neue Gemengelage ergeben, weil Nebenklageanwälte einen weiteren Mordversuch Stephan B.s bestraft sehen wollten: B. hatte auf der Flucht in Halle einen Mann aus Somalia angefahren.

Richterin Ursula Mertens lehnt den Antrag auf Unterbrechung oder Aussetzung aber ab: Die Ausgangslage im Prozess habe sich nicht grundlegend geändert.

Stephan B.s Verteidiger Hans-Dieter Weber antwortet mit einem neuen Antrag: Sein Mandant lehne den Psychiater Norbert Leygraf ab. Dieser hatte B. begutachtet, seine Schuldfähigkeit und weitere Gefährlichkeit attestiert. Leygraf sei aber befangen, sagt Weber nun, das Gutachten „möglicherweise fehlerhaft oder unvollständig“. Der Senat um Mertens wird darüber beraten.

Vorab: Darum geht es am 20. Tag der Verhandlung

Der Prozess zum rechtsextremen Anschlag von Halle neigt sich dem Ende zu. Für den Dienstag ist ein Mitarbeiter des Bundesverbandes der Recherche-
und Informationsstellen Antisemitismus als Zeuge geladen, außerdem will der forensische Psychiater Norbert Leygraf sein Gutachten ergänzen. Danach könnte die Beweisaufnahme geschlossen werden.

Die MZ berichtet wie immer im Liveticker vom Prozess.

Rückblick auf den Prozess

1. Prozesstag: Stephan B. schildert Taten mit unverholener Freude

2. Prozesstag: Terrorist Stephan B. spricht über Spenden und Verschwörungsmythen

3. Prozesstag: Nebenklage beleuchtet familiäre Hintergründe

4. Prozesstag: Zeugen geben Einblicke ins Familienleben von Stephan B.

5. Prozesstag: Nebenklage kritisiert Entscheidung des Gerichts

6. Prozesstag: Ein genauer Blick auf das Waffenarsenal von Stephan B.

7. Prozesstag: Was trieb Stephan B. online - und was fanden die Ermittler?

8. Prozesstag: Zeugen setzen ein Zeichen – Wir lassen uns nicht einschüchtern

9. Prozesstag: Überlebende aus der Synagoge kritisieren Arbeit der Polizei

10. Prozesstag: Noch einmal sprechen die Überlebenden aus der Synagoge

11. Prozesstag: Zeugen schildern Angriff auf den Kiez-Döner in der LuWu

12. Prozesstag: Emotionale Aussage des Vaters von Kevin S. rührt den Gerichtssaal

13. Prozesstag: Polizisten schildern Schusswechsel auf der LuWu

14. Prozesstag: Stephan B.s Flucht aus Halle - fuhr er Somali absichtlich an?

15. Prozesstag: Opfer aus Wiedersdorf schildern Begegnung mit Halle-Attentäter

16. Prozesstag: Polizisten berichten über Flucht und Festnahme von Stephan B.

17. Prozesstag: Psychologe: Stephan B. wäre eine Hinrichtung lieber

18. Prozesstag: Angeklagter Stephan B. hält Psycho-Gutachten für „politisch motiviert“

19. Prozesstag: Tat-Video von B. löst Erdbeben in Online-Foren aus

20. Prozesstag: Weitere Terrorverdächtige speicherten Tatvideo aus Halle

21. Prozesstag: Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe

22. Prozesstag: Anwälte der Nebenklage halten Plädoyers

23. Prozesstag: Weitere Nebenklage-Anwälte halten Plädoyers

24. Prozesstag: Nebenkläger „macht sich für Kevins Tod verantwortlich“

25. Prozesstag: Drei Minuten Hass - Stephan B. leugnet in seinem letzten Wort den Holocaust

26. Prozesstag: Das Urteil

(mz/dpa)