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Gerichtsverfahren gegen OB Gerichtsverfahren gegen OB: Verteidigung beantragt Freispruch für Bernd Wiegand

Von Jan-Ole Prasse 11.12.2014, 12:07
Der Oberbürgermeister von Halle (Saale), Bernd Wiegand (parteilos), vor Beginn der Verhandlung am Landgericht in Halle.
Der Oberbürgermeister von Halle (Saale), Bernd Wiegand (parteilos), vor Beginn der Verhandlung am Landgericht in Halle. dpa Lizenz

Halle (Saale) - Die Rechtsanwälte von Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) haben erwartungsgemäß einen Freispruch für ihren Mandanten beantragt. Der Abschluss der Arbeitsverträge durch den OB sei nicht pflichtwidrig im Sinne des Strafgesetzbuches erfolgt, sagte Rechtsanwalt Jan Schlösser in seinem etwa 40-minütigen Schlussvortrag am Donnerstag am Landgericht in Halle. Zudem sei der Stadt Halle kein Schaden entstanden. Die erbrachte Arbeitsleistung der drei Mitarbeiter müssten angerechnet werden. "Die Stadt Halle ist durch die Vertragsabschlüsse nicht ärmer geworden", so Schlösser.

Der parteilose Bernd Wiegand setzt sich in der Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters von Halle mit 52,9 Prozent gegen Bernhard Bönisch (CDU) durch. Hier geht es zum Beitrag

Amtsantritt als neuer Oberbürgermeister. Bernd Wiegand unterschreibt die Arbeitsverträge mit seinen Mitarbeitern im OB-Büro. Darunter sind auch die Verträge mit Büroleiterin Sabine Ernst sowie den Referenten Oliver Paulsen und Martina Wildgrube. Bei allen drei wird die Erfahrungsstufe 5 festgelegt.

Bernd Wiegand baut die Verwaltung um. Ämter werden zusammengelegt, Leiter versetzt. Einige gehen dagegen juristisch vor.

In einem  gemeinsamen Brief an die Kommunalaufsicht werfen die Fraktionsvorsitzenden Bernhard Bönisch (CDU), Johannes Krause (SPD) und Gerry Kley (FDP) Bernd Wiegand rechtswidriges Verhalten. Sie rügen die Einstellungen in seinem Büro und werfen ihm die Fälschung des Stellenplanes im Haushalt vor.

Das Landesverwaltungsamt beanstandet den Haushalt der Stadt Halle. Unter anderem wird moniert, dass der eingereichte Stellenplan nicht mit dem vom Stadtrat beschlossenen übereinstimme. Am Ende wird der Haushalt genehmigt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt gegen Bernd Wiegand wegen der Einstufung von Büroleiterin Sabine Ernst sowie der Referenten Martina Wildgrube und Oliver Paulsen.

Nach dem Jahrhundert-Hochwasser beginnt Bernd Wiegand mit dem Neubau des Gimritzer Dammes in Eigenregie der Stadt. Wenige Tage später stoppt das Landesverwaltungsamt den Bau. Das Verwaltungsgericht bestätigt den Baustopp. Mehr Infos hier.

Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Personalakten im Rathaus. Lesen Sie hier mehr.

 Der Stadtrat spricht eine offizielle Missbilligung gegen Bernd Wiegand aus. Sie rügen seine Informationspolitik beim Deichbau. Hier geht es zum Beitrag.

Bernd Wiegand verliert vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg seine Klage gegen ein Disziplinarverfahren aus seiner Zeit als Beigeordneter. Die damalige OB Dagmar Szabados (SPD) hatte ihm die Bezüge um 20 Prozent gekürzt. In der Urteilsbegründung wirft das Gericht Wiegand systematisches Mobbing gegen seine ehemalige persönliche Referentin vor. Er soll ihr unter anderem keine Arbeitsaufträge mehr übertragen haben.

Auf einer Pressekonferenz in Halle verkünden Bernd Wiegand und Landwirtschaftsminister Hermann Onko Aeikens (CDU) eine Einigung beim Deichneubau. Hier geht es zum Beitrag.

 Die Staatsanwaltschaft lädt Bernd Wiegand zur Vernehmung.

Bernd Wiegand teilt mit, dass die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen ihn wegen schwerer Untreue erhoben hat.

Die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Halle lässt die Anklage gegen Bernd Wiegand wegen schwerer Untreue zu.

Prozessauftakt am Landgericht. Am ersten Tag gibt Wiegand eine 40-miütige Erklärung ab. Er weist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vehement zurück. Hier geht es zum Beitrag.

Das Landesverwaltungsamt genehmigt endgültig den Neubau des Gimritzer Dammes. Wiegands geplante Deichlinie wird weitgehend bestätigt. Lesen Sie hier den ganzen Beitrag.

In seinem Plädoyer fordert Staatsanwalt Frank-Thomas Schulze 16 Monate Haft auf Bewährung für Wiegand wegen schwerer Untreue. Die Verteidigung beantragt Freispruch. Hier geht es zum Beitrag.

Die Anwälte des Oberbürgermeisters Bernd Wiegand (parteilos) haben am Donnerstag ihre Schlussvorträge im Untreue-Prozess gehalten. Sie beantragen erwartungsgemäß einen Freispruch. Hier geht es zum Beitrag.

Die für den 12. Dezember geplante Urteilsverkündung wird vom Landesgericht verschoben. Die Kammer beabsichtigt, erneut in die Beweisaufnahme einzutreten und an weiteren Verhandlungstagen im Januar 2015 noch Zeugen zu vernehmen. Hier geht es zur Meldung.

Die Wirtschaftsstrafkammer hat am Montag Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen. Damit folgten die Richter um den Vorsitzenden Helmut Tormöhlen dem Antrag der Verteidigung. Hier geht es zur Meldung.

Auch OB Wiegand machte in seinem Schlusswort klar, dass er von einem Freispruch ausgehe. "Ich kann mir keinen Vorwurf im Sinne der Anklage machen", sagte der 57-Jährige. Die Staatsanwaltschaft sieht es dagegen als erwiesen an, dass der OB seinen drei Mitarbeitern - Büroleiterin Sabine Ernst sowie den Referenten Oliver Paulsen und Martina Wildgrube - ein höheres Gehalt zugebilligt habe, als im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgesehen. Damit habe sich Wiegand der schweren Untreue schuldig gemacht. Die Anklage fordert 16 Monate Haft auf Bewährung für den OB sowie 10.000 Euro Geldstrafe. 

Die Wirtschaftsstrafkammer um den Vorsitzenden Richter Helmut Tormöhlen hat sich nach der Verhandlung am Donnerstag zur Beratung zurückgezogen. Das Urteil soll am Freitag um 9 Uhr verkündet werden. (mz)

Der Oberbürgermeister von Halle (Saale), Bernd Wiegand (parteilos), auf dem Weg zur Verhandlung im Landgericht.
Der Oberbürgermeister von Halle (Saale), Bernd Wiegand (parteilos), auf dem Weg zur Verhandlung im Landgericht.
dpa Lizenz