1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Redtube, Uber, ADAC: Redtube, Uber, ADAC: Das waren die größten Verbraucher-Aufreger 2014

Redtube, Uber, ADAC Redtube, Uber, ADAC: Das waren die größten Verbraucher-Aufreger 2014

Von Gesa Schölgens 16.12.2014, 13:42

Massenhafte Abmahnungen wegen Redtube, der ADAC-Skandal oder die Mietpreisbremse: Wir zeigen, was sich alles 2014 getan hat, und auch, worüber sich Verbraucher besonders aufgeregt haben.

Anleger

Prokon: Die Insolvenz des Windkraftunternehmens Prokon war nicht nur ein Schock für die Beschäftigten. Betroffen waren auch rund 74 000 Anleger, die insgesamt 1,4 Milliarden Euro in das Unternehmen investiert hatten. Wie viel von ihrem Geld die Anleger jemals wiedersehen, ist noch nicht klar. Ende April 2015 sollen die Gläubiger über den Insolvenzplan entscheiden.

Autofahrer

ADAC: Der Automobilklub ADAC räumt Manipulationen beim Autopreis „Gelber Engel“ ein. Nachfolger von Präsident Peter Meyer wird August Markl. Am 6. Dezember beschließt der Autoklub eine Strukturreform, um den Vereinsstatus zu erhalten.

Fahrradhelm: Fahrradfahrer haben bei einem Unfall auch ohne Schutzhelm Anspruch auf vollen Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2014 entschieden und sich damit gegen eine „Helmpflicht durch die Hintertür“ ausgesprochen.

Punktesystem: Für Verkehrsverstöße gelten seit 1. Mai ein neues Punktesystem und ein neuer Bußgeldkatalog. Bei 8 Punkten wird der Führerschein generell konfisziert, bisher waren es 18.

Warnwesten: Ab Juli 2014 besteht in Deutschland Warnwestenpflicht. Wie schon in vielen Ländern Europas üblich, muss dann auch hierzulande in allen Fahrzeugen eine Warnweste in gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe vorhanden sein. Lediglich Motorräder und Roller sind von dieser Bestimmung ausgenommen.

Uber: Uber vermittelt Fahrten über eine Smartphone-App in über 40 Städten. Dabei setzte sich das Startup aus San Francisco über diverse Personenbeförderungs-Regeln hinweg und lässt auch Privatleute Fahrgäste befördern. Die Taxi-Branche erzielte in Deutschland mehrere Erfolge vor Gericht – doch die Investoren setzten ihr Geld weiterhin auf Uber. Der Fahrdienst feilt jetzt an einem wasserdichten Geschäftsmodell, um dauerhaft auf dem deutschen Markt mitzuspielen.

Bankkunden

Neue Euroscheine: Die neuen 10-Euro-Scheine der Europaserie sind seit dem 23. September in Umlauf. Anders als bei der neuen 5-Euro-Note rechnete die Bundesbank mit einer reibungslosen Einführung der neuen Zehner.

Sepa: Eigentlich sollte die Umstellung auf den einheitlichen Euro-Zahlungsraum Sepa schon am 1. Februar geschehen, dann wurde die Frist auf den 1. August verlängert, um ein Zahlungschaos zu vermeiden. Die neuen Nummern bei Überweisungen und Lastschriften gelten seitdem für Unternehmen und Vereine. Private Bankkunden haben mehr Zeit mit der Umstellung und können bis zum 1. Februar 2016 weiterhin ihre Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.

EU-Bürger

Staubsauger: Die EU-Ökodesign-Richtlinie regelt für alle europäischen Staaten, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. 2014 traten weitere Bestimmungen daraus in Kraft: Seit 1. September müssen auch neue Staubsauger das EU-Energieeffizienzlabel tragen. Außerdem gelten erhöhte Mindestanforderungen an ihre Energieeffizienz. Eine weitere Verschärfung wird es im Jahr 2017 geben.

Hausbesitzer und -käufer

Energieausweis: Eine neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Mai in Kraft getreten. Die neuen Energieausweise geben an, wie viel Energie ein Haus verbraucht und teilen Gebäude in Klassen ein. Energetische Kennwerte müssen in Immobilienanzeigen mit angegeben werden.

Ob Kreditnehmer, Online-Shopper, Mieter oder Post-Kunden – sie alle hatten mit teils unangenehmen Änderungen zu kämpfen. Lesen Sie weiter auf der nächsten Seite.

Kreditnehmer

Kredite: Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen. Entsprechende Klauseln in den Kreditverträgen sind unwirksam, entscheidet der Bundesgerichtshof. Kunden können sich die Gebühren erstatten lassen – auch noch nach Jahren.

Schufa: Die Schufa muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von Januar Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung ihrer Kreditwürdigkeit geben. Das Gericht wies die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Das Landgericht Gießen hatte im März 2013 entschieden, dass die Auskunftspraxis der Schufa den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes genügt. Geklagt hatte eine 54-Jährige aus Mittelhessen, die wissen wollte, wie die als Scoring bezeichnete Bonitätsbewertung zustande kommt.

Verbraucherinsolvenz: Überschuldete Verbraucher sollen ihre Schulden schneller loswerden können. Ab 1. Juli haben sie bereits nach drei Jahren die Möglichkeit für einen Neustart. Aber: Nur wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter stemmt, kann von der Restschuld befreit werden.

Online-Shopper

Ebay: Die Handelsplattform Ebay hatte am 13. und 14. September mit technischen Problemen zu kämpfen. Zahlreiche Nutzer weltweit konnten die Seiten über mehrere Stunden nicht erreichen. Offenbar hatte ein Stromausfall zu Problemen bei den Datenbanken geführt.

Auch die Gerichte beschäftigten sich mit Ebay. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied Mitte Dezember: Verkäufer dürfen ihr Angebot nicht einfach zurückziehen (Az.: VIII ZR 90/14). Sie müssen dem Höchstbietenden sonst unter Umständen Schadenersatz zahlen. Angebote dürften nur dann zurückgezogen werden, wenn der Verkäufer einen „berechtigten Grund“ dafür habe. Das kann laut Ebay-AGB der Fall sein, wenn der Verkäufer sich bei den Angaben geirrt hat oder der Artikel in der Zwischenzeit gestohlen wurde.

Mitte November gab der BGH einem Ebay-Bieter recht, der ein Auto für einen Euro ersteigert hatte. Er kann auf mehrere tausend Euro Schadenersatz hoffen, weil ihm das Schnäppchen entging. Der Abbruch der Auktion war nicht rechtens, entschieden die Richter.

Retouren: Seit Juni 2014 erlaubt die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, Retouren generell kostenpflichtig zu machen. Bislang konnten Versandhändler nur dann Geld verlangen, wenn der Einkauf des Kunden maximal 40 Euro kostete. Große Onlinehändler in Deutschland wollen aber auch künftig von ihren Kunden kein Geld für Rücksendungen verlangen.

Mieter

Mietpreisbremse: Im Oktober hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Miete künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Das gilt allerdings nicht für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen. Für diese gibt es weiterhin keine Beschränkungen. Das Gesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten, die Mietpreisbremse gilt nur für Gegenden mit „angespanntem Wohnungsmarkt“.

Makler: Maklergebühren sollen künftig von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt. Das sind in der Regel die Vermieter. Bisher mussten meistens die Mieter zahlen. Für Wohnungskäufe gilt diese Neuregelung allerdings nicht. Im Justizministerium wird das damit begründet, dass mit der Mietpreisbremse in erster Linie Normal- und Geringverdiener entlastet werden sollen.

Möbel- und Modekäufer

Ikea: Das Möbelhaus Ikea hat im August sein Rückgaberecht neu geregelt. Kunden können in Deutschland jetzt Waren ohne zeitliche Befristung zurückgeben. Das gilt auch für gebrauchte Artikel nach Vorlage des Kassenzettels.

Primark: In Kleidungsstücken der Billigmodekette Primark waren aufgenähte Etiketten mit Hilferufen von Arbeitern gefunden worden. Nach Angaben des Unternehmens waren diese wohl aber gefälscht und wurden höchstwahrscheinlich nicht in den Herstellerfabriken, sondern nachträglich angebracht.

Postkunden

Porto: Seit 2014 greifen Briefeschreiber tiefer ins Portemonnaie: Den Standardbrief bis 20 Gramm trägt der Postbote für 60 Cent (statt 58 Cent) in die Briefkästen. Bei Einschreiben zog das Porto von 2,05 Euro auf 2,15 Euro an. Zumindest der Preis für Päckchen (in der Filiale) bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm blieb unverändert bei 4,10 Euro. Alle anderen Päckchen und Pakete kosten aber neun Cent mehr.

Was war 2014 neu und/oder schwierig für Patienten, Sparer und Reisende? Wir blicken auf der nächsten Seite zurück...

Patienten

Gesundheitskarte: Eine elektronische Gesundheitskarte mit einheitlichem Logo, Chip und Foto wurde zum 1. Januar eingeführt. Die Karte enthält vorerst nur Stammdaten, die auch auf der bisherigen Karte enthalten waren. Wichtig: Keinem Versicherten, der ohne neue Karte zum Arzt kommt, wird laut GKV-Verband die Behandlung verweigert. Der gültige Versicherungsnachweis kann innerhalb von zehn Tagen nachgereicht werden.

Pflege: Eltern haben einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren erwachsenen Kindern, auch wenn sie den Kontakt seit langem abgebrochen haben, entscheidet der Bundesgerichtshof. Konkret ging es um Pflegeheimkosten.

Reisende

An Bord: In Flugzeugen dürfen künftig Handys, Tablets und andere internetfähige Geräte benutzt werden. Das genehmigt die Europäische Aufsichtsbehörde für Flugsicherheit in Köln Ende September.

Roaming: Die Tage der Roaming-Gebühren im europäischen Ausland sind gezählt. Sie sollen Ende 2015 verschwinden, beschließt das Europaparlament Anfang April. Den Telekom-Konzernen spülen die Gebühren jährlich Milliarden in die Kassen. Brüssel hatte sie schon deutlich gestutzt.

Streiks: Bundesweite Warnstreiks bei der Bahn treffen Anfang September und Anfang November Zigtausende Reisende und den Güterverkehr. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hatte ein neues Tarifangebot der Bahn abgelehnt. Und auch bei der Lufthansa wurde mehrfach in diesem Jahr gestreikt.

Sparer

Bitcoins: Die größte Handelsplattform für die virtuelle Währung Bitcoin, Mt. Gox, meldet Ende Februar in Tokio Insolvenz an. Dabei werden 850.000 Bitcoins vermisst, davon findet Mt. Gox 200.000 wieder. Der Kurs sinkt auf unter 400 Dollar pro Bitcoin – von über 1000 Dollar vor einem Jahr.

Lebensversicherungen: Kunden von Renten- und Lebensversicherungen können Verträge noch nach Jahren rückabwickeln, wenn sie bei Vertragsschluss nicht über ihr Widerspruchsrecht informiert wurden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes von Mai gilt nur für Verträge von 1994 bis Ende 2007.

Zinssenkung: Die Europäische Zentralbank senkt den Leitzins im Euroraum – zunächst Anfang Juni von 0,25 Prozent auf das Rekordtief von 0,15 Prozent, dann Anfang September auf 0,05 Prozent. Die Währungshüter reagieren damit auf die ihnen zu niedrig erscheinende Inflation. Erstmals soll auch ein Strafzins von minus 0,10 Prozent für Bankeinlagen erhoben werden.

Auf der nächsten Seite geht es weiter mit Neuerungen für Steuerzahler, Smartphone- und Internet-Nutzer – von der Apple-Uhr bis Windows XP.

Smartphone-Nutzer

WhatsApp: Whatsapp-Nutzer verraten ziemlich viel von sich. Eine Langzeitstudie von Informatikern zeigte Mitte Dezember: Mit der Messenger-Anwendung lässt sich verfolgen, wie oft und wie lange jemand chattet, wann er schlafen geht und wann er aufsteht. Immerhin aber kommunizieren Millionen Nutzer der Android-App jetzt komplett verschlüsselt, nach anhaltender Kritik verbesserte Whatsapp die Sicherheit. Ein weiterer Aufreger war das zweite blaue Häkchen hinter gelesenen Nachrichten. Eine neue Version des Messengers überlässt seit Mitte November dem Nutzer die Entscheidung, ob er diese Lesebestätigung tatsächlich aktivieren will.

Steuerzahler

Lebenspartner: Der Bundestag beschließt Anfang Juni die steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften. Zahlreiche Regelungen, etwa zur Altersvorsorge oder zum Kinderzuschlag, werden an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst.

Reisekosten: Weniger Steuerrückzahlungen für bestimmte Berufsgruppen erwarten Experten durch das neue geregelte Reisekostenrecht. Es geht alle Steuerzahler etwas an, die regelmäßig zur Arbeit fahren. Grundsätzlich gilt nach wie vor: Die Dienstreise lohnt sich steuerlich besonders, weil die gesamte Fahrtstrecke angerechnet wird. Für die tägliche Fahrt zur Arbeit zählt dagegen nur die einfache Wegstrecke, absetzbar über die Entfernungspauschale. Neu ist, dass der Gesetzgeber erstmals definiert hat, was eine erste Tätigkeitsstätte ist – also als Fahrt zur Arbeit gilt.

Umzugskosten: Betrifft immer mehr Bürger, weil man immer häufiger und schneller den Job wechselt: Die Umzugskostenpauschale ist gestiegen und steigt auch 2015 noch einmal leicht. Im Moment sind es 715 Euro für Ledige und 1429 Euro für Verheiratete, die ohne Nachweise von der Steuer abgesetzt werden können. Wichtig ist nur, dass man aus beruflichen Gründen umgezogen ist.

Zweitwohnung: Einen zweiten Wohnsitz steuerlich geltend zu machen, ist in diesem Jahr schwieriger geworden. Vor 2014 konnte ein Berufstätiger jede Wohnung als Zweitwohnung absetzen, die er als solche nutzte. Seit 2014 geht das nur, wenn der Steuerzahler sich auch angemessen an den Kosten für seinen Erstwohnsitz beteiligt. Das betrifft vor allem junge Arbeitnehmer, die zu Hause bei den Eltern wohnen, aber nichts für Heizung, Strom und Miete zahlen, so der VLH.

User

Apple-Uhr: Apple kündigt im September seine erste Computeruhr an. Der iPhone-Konzern will mit der Apple Watch, die Anfang 2015 erscheinen soll, den Computer am Handgelenk etablieren. Bisher dominiert Samsung den noch überschaubaren Markt.

Datenklau: Mehrere Millionen Zugangsdaten für Online-Dienste sind im Frühjahr nach Angaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gekapert worden. Betroffen waren 18 Millionen Benutzerkonten. Die Datensätze enthielten meist eine E-Mail-Adresse und ein Passwort. Die Zugangsdaten tauchten bei der Analyse von Botnetzen auf – das sind Netzwerke gekaperter Computer.

Redtube-Abmahnungen: Zahlreiche Internetnutzer wurden schon Ende 2013 abgemahnt, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Videoseite Redtube aufgerufen haben. Die Abmahnungen wurden im Auftrag von The Archive AG verschickt, einer Firma mit Sitz in der Schweiz. 2014 stieg die Zahl der Abmahnungen auf mehrere tausend an. Doch es gab Entwarnung: Nach einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam im April waren die Massen-Abmahnungen nicht rechtens.

Recht auf Vergessen: Der Europäische Gerichtshof gibt Bürgern die Möglichkeit, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus Googles Suchergebnissen löschen zu lassen. Google muss die Verweise entfernen, wenn die nachzulesenden Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Ausnahmen gibt es bei Personen öffentlichen Interesses.

Windows XP: Microsoft zieht bei seinem PC-Betriebssystem Windows XP nach 13 Jahren den Stecker: Sicherheitslücken werden zum letzten Mal gestopft, die weitere Nutzung wird höchst unsicher. Ersatzkäufe durch Unternehmen geben danach dem schwachen PC-Markt wieder etwas Schwung. (gs/dpa)

Niedergang einer Institution: Ein politischer Motivwagen um die ADAC-Affäre fährt 2014 auf dem Rosenmontagszug in Düsseldorf.
Niedergang einer Institution: Ein politischer Motivwagen um die ADAC-Affäre fährt 2014 auf dem Rosenmontagszug in Düsseldorf.
dpa Lizenz
Gut 16 Monate nach dem Fünfer kam im September 2014 die überarbeitete Zehn-Euro-Note.
Gut 16 Monate nach dem Fünfer kam im September 2014 die überarbeitete Zehn-Euro-Note.
dpa
Seit dem 1. Mai 2014 ist ein Energieausweis für Immobilien Pflicht. Nötig ist er vor allem bei einem Verkauf oder einer Vermietung.
Seit dem 1. Mai 2014 ist ein Energieausweis für Immobilien Pflicht. Nötig ist er vor allem bei einem Verkauf oder einer Vermietung.
dpa-tmn
Zu viel gezahltes Bearbeitungsentgelt zurückerhalten: Darauf haben Kreditnehmer einen Anspruch.
Zu viel gezahltes Bearbeitungsentgelt zurückerhalten: Darauf haben Kreditnehmer einen Anspruch.
dpa-tmn
Retouren sollen großen Online-Händlern wie Amazon kostenlos bleiben.
Retouren sollen großen Online-Händlern wie Amazon kostenlos bleiben.
dpa
Ausgenommen vom neuen Rückgaberecht sind Pflanzen, zugeschnittene Waren und Produkte aus der „Fundgrube“.
Ausgenommen vom neuen Rückgaberecht sind Pflanzen, zugeschnittene Waren und Produkte aus der „Fundgrube“.
dpa
Mitte Dezember waren Tausende Versicherte noch immer ohne elektronische Gesundheitskarte.
Mitte Dezember waren Tausende Versicherte noch immer ohne elektronische Gesundheitskarte.
dpa Lizenz
Whatsapp ist ein beliebter Messenger. Einen Haken gibt es aber: Nutzer können über den Online-Status rund um die Uhr überwacht werden.
Whatsapp ist ein beliebter Messenger. Einen Haken gibt es aber: Nutzer können über den Online-Status rund um die Uhr überwacht werden.
dpa-Zentralbild
Die Computeruhr Apple Watch soll verschiedene Smartphone-Funktionen übernehmen.
Die Computeruhr Apple Watch soll verschiedene Smartphone-Funktionen übernehmen.
dpa Lizenz