Mitfahrgelegenheit Mitfahrgelegenheit: Folgen des Uber-Verbots für Nutzer und Anbieter

Die Fronten zwischen dem US-Fahrdienst-Vermittler Uber und der Taxi-Branche verhärten sich. Trotz einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main bietet das Unternehmen aus San Francisco seine Dienste weiterhin in Deutschland an.
Uber hat nun Widerspruch gegen das Verbot eingelegt. Zeitgleich will die Taxi Deutschland Servicegesellschaft vor Gericht Ordnungsgelder gegen Uber durchsetzen - der Firma drohen damit bis zu 250.000 Euro pro vermittelter Fahrt. Die wird der Fahrdienst-Vermittler jedoch verschmerzen, der Wert von Uber wird US-Medien zufolge bereits auf stolze 17 Milliarden Dollar geschätzt.
Anders als traditionelle Taxi-Betriebe vermittelt Uber mit seinem Dienst „UberPop“ Fahrten unter Privatleuten - und kassiert dafür Provision. Der Dienst ist inzwischen weltweit in über 200 Städten aktiv und liegt als direkte Konkurrenz mit der Taxi-Branche schwer im Clinch. Taxifahrer gingen bereits in Berlin, London und Paris auf die Barrikaden.
Uber wurde bundesweit verboten
Das Landgericht Frankfurt hat Uber bundesweit untersagt, Fahrten ohne behördliche Erlaubnis zu vermitteln. Der einstweiligen Verfügung von vergangener Woche ging ein Antrag der Taxi Deutschland Servicegesellschaft voraus. Die Genossenschaft wirft der Konkurrenz unlauteren Wettbewerb vor: Ohne Erlaubnis zur Personenbeförderung könnten die privaten Fahrer ihre Dienste günstiger anbieten.
Uber stellt sich nun gegen den Beschluss. Der Vermittlungsdienst hat die Aussetzung der Verfügung beantragt. Man werde „jede anfängliche Entscheidung anfechten, die Uber darin einschränken soll, seine Technologie und App den Menschen in Deutschland anzubieten“, teilte die Firma mit. In der Zwischenzeit vermittelt Uber weiter Fahrten.
Andere Angebote wie Mitfahrplattformen im Internet sind weniger umstritten. Damit Nutzer mit diesen Diensten gut fahren und nicht ins Schleudern geraten, sollten sie ein paar Tipps beherzigen.
Anbieter sollten die Versicherung informieren
Wer über Online-Plattformen oder Apps, wie diese auch von Uber angeboten werden, regelmäßig Mitfahrgelegenheiten anbietet, setzt am besten seinen Kfz-Versicherer darüber in Kenntnis. Dazu rät der Koblenzer Rechtsanwalt Arno Schubach. Nach einem Unfall könne der Versicherer sonst unter Umständen Schadenersatzzahlungen verweigern, wenn der Eindruck entsteht, der Versicherte biete Mitfahrgelegenheiten in seinem Privatwagen gewerblich an.
Beitrag darf nur Kosten decken
Ein Privatfahrer, der Passagiere gegen Bezahlung mitnimmt, sollte nur einen Beitrag zur Deckung der Betriebskosten verlangen. Denn sobald er an der Fahrt verdient, handelt er gewerblich, gibt Schubach zu bedenken. Die Konsequenz: Der Fahrer müsste ein Gewerbe anmelden und mit einer höheren Kfz-Versicherungsprämie rechnen. Nach Ansicht des Juristen bräuchte er obendrein für gewöhnlich einen Personenbeförderungsschein und gegebenenfalls auch einen Taxischein.
Fahrer vorher prüfen
Für Mitfahrer gilt, nicht zu jedem Fahrer ins Auto zu steigen. Bei dem leisesten Verdacht, dass dieser Alkohol getrunken hat, sollten sie auf die Tour verzichten oder die Weiterfahrt sofort unterbinden, rät Nicolas Eilers, Verkehrsrechtsanwalt in Groß-Gerau.
Das dient nicht nur dem Unfallschutz: Wer wissentlich mit einem angetrunkenen Fahrer unterwegs ist und bei einem Crash verletzt wird, muss mit der Reduzierung seines Anspruchs auf Schmerzensgeld rechnen. Laut Eilers gehört es zu den Sorgfaltspflichten von Beifahrern, zu checken, ob der Fahrer fahrtüchtig ist.
Vorsicht vor Schleusern!
Anbieter von grenzüberschreitenden Mitfahrgelegenheiten können Opfer von Schleuserbanden werden. Davor warnt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). Fahrer sollten sich von ihren Passagieren die Ausweise zeigen lassen. Das kündigen sie am besten schon bei der Kontaktaufnahme an.
Vorsicht ist geboten, wenn der Fahrer von einem Vermittler anstatt vom Mitfahrer kontaktiert wird oder wenn eine dritte Person die Tour bezahlt. Wer eine geschleuste Person mitnimmt, kann in den Verdacht geraten, Mitglied einer Schleuserbande zu sein - dann drohen Festnahme, Vernehmung und ein Strafverfahren. (Mit Material von Ampnet und dpa)

