Freibetrag, Fahrtkosten... Freibetrag, Fahrtkosten...: Wichtige neue Regeln für die Steuererklärung

Köln - Je früher man seine Steuererklärung beim Finanzamt einreicht, desto eher kommt das Geld zurück. Ein guter Grund für Steuerzahler, schon jetzt alle wichtigen Unterlagen zusammensuchen. Wer seine Steuererklärung allein macht und nicht auf einen Lohnsteuerhilfe-Verein oder Steuerberater setzt, hat sogar Zeit bis zum 2. Juni. Der sonst übliche Stichtag - der 31. Mai - fällt nämlich in diesem Jahr auf einen Samstag.
Bei der Steuererklärung für 2013 sollten Sie aber einige neue Regeln beachten:
Grundfreibetrag: Jeder Steuerzahler hat Anspruch auf einen so genannten Grundfreibetrag. Bis zu dieser Grenze wird das Einkommen nicht besteuert. Für 2013 ist der Grundfreibetrag auf 8130 Euro gestiegen. Je nach Steuerklasse gibt es maximal 2,11 Euro im Monat mehr, macht übers Jahr gerechnet 25,32 Euro. Für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, liegt die neue Grenze also bei 16.260 Euro. Somit bekommen Verheiratete im Bestfall 50,64 Euro mehr heraus.
Veranlagung von Ehepaaren: Für die meisten verheirateten Paare ist es immer noch am günstigsten, wenn sie mit dem Splittingtarif in der Steuererklärung gemeinsam veranlagt sind. Für 2013 gilt aber auch erstmals die neue Form der Einzelveranlagung, sie ersetzt die Variante der getrennten Veranlagung.
Die Einzelveranlagung kann vor allem für Paare interessant sein, bei dem ein Partner Arbeitnehmer, der andere Pensionär ist. So können oft mehr Versicherungsbeiträge abgesetzt werden. Auch wenn ein Partner hohe Krankheitskosten und weniger verdient hat, lohnt sich die Einzelveranlagung: Dann können die medizinischen Kosten über die niedrigere Grenze bei der außergewöhnlichen Belastung abgesetzt werden.
Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind steuerlich gleich zu behandeln, hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2013 entschieden. Rückwirkend bis 2001 können eingetragene Lebenspartner vom Splitting profitieren. In der Steuererklärung für 2013 gibt es erstmals nicht nur „Ehemann“ und „Ehefrau“, sondern auch „Lebenspartner A“ und „Lebenspartner B“.
Gemäß Alterseinkünftegesetz mussjeder Rentner-Jahrgang einen größeren Anteil seiner Rente besteuern. Sind Sie 2013 in Rente gegangen, liegt der Besteuerungsanteil bei 66 Prozent. Alle, die sich schon 2012 aus dem Arbeitsleben zurückgezogen haben, müssen nur 64 Prozent ihrer Rente mit dem Staat teilen. Das bedeutet: Wer unverheiratet ist und in diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss schon ab einer Rente von 1225 Euro Steuern zahlen (Ehepaare: 2450). Vor zehn Jahren waren es noch 1599 Euro (Ehepaare: 3198).
Auch der Versorgungsfreibetrag für Beamte und Werkspensionäre wird Schritt für Schritt gekürzt. Wenn Sie 2013 zum ersten Mal eine Pension erhalten haben, liegt Ihr Versorgungsfreibetrag bei 27,2 Prozent, höchstens jedoch bei 2040 Euro. Im Vorjahr waren es noch 28,8 Prozent. Auch der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ist gesunken, nämlich von 648 Euro auf nunmehr 612 Euro. Für alle, die vor 2006 in Pension gegangen sind, gilt noch ein Freibetrag von 40 Prozent plus 900 Euro Zuschlag.
Wenn Sie im Jahr 2013 mindestens 65 Jahre alt waren, steht Ihnen der Altersentlastungsbetrag zu. Dieser Freibetrag gilt etwa für Mieteinnahmen, Zinsen oder Arbeitslohn – eben alle Einkünfte mit Ausnahme von Renten und Pensionen. Auch der Entlastungsbetrag schmilzt Jahr für Jahr. Wenn Ihr 65. Geburtstag im Jahr 2013 lag, bekommen Sie 27,2 Prozent der begünstigten Einkünfte steuerfrei, im Höchstfall 1292 Euro. Im Geburtsjahrgang 1947 liegt der Altersentlastungsbetrag bei 28,8 Prozent.
Quelle: Lohnsteuer kompakt
Krankheitskosten: Noch gilt zwar bei Kosten für Ärzte, Medikamente oder Pflegeleistungen wie bisher die Regelung, dass diese nur abgesetzt werden können, sobald sie über die Grenze der zumutbaren Belastung hinausgehen. So kann eine Familie mit Kindern, die nicht über 51.130 Euro verdient hat, erst Kosten über drei Prozent des Einkommens absetzen.
Der Bundesfinanzhof muss aber noch klären, ob die Krankheits- und Pflegekosten nicht doch ohne Abzug der zumutbaren Belastung zählen müssen. Deshalb sollten Steuerzahler alle außergewöhnlichen Belastungen bereits jetzt nachweisen. Sollte die Regelung kippen, können auch Steuerpflichtige mit weniger Ausgaben profitieren.
Zweitwohnung: Unterhalten Beschäftigte an ihrem Arbeitsort einen zweiten Haushalt und fahren ein Mal pro Woche zur Familie nach Hause, können sie die Entfernungspauschale auch dann bei der Steuer geltend machen, wenn sie keine eigenen Fahrkosten haben. Zuschüsse, die der Arbeitgeber für die Heimfahrten gewährt, müssen jedoch mindernd auf die Entfernungspauschalen angerechnet werden.
Umzugskostenpauschale: Die Pauschale für Umzüge aus beruflichen Gründen ist 2013 leicht gestiegen: Für Umzüge bis zum 31. Juli liegt sie bei 687 Euro (Verheiratete: 1.374 Euro), ab August bei 695 Euro (Verheiratete: 1.390 Euro). Für Mitziehende können Sie pro Kopf 303 Euro bzw. seit August 306 Euro geltend machen.
Ehrenamt: Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann dies künftig steuerlich besser geltend machen. Mit einer Neuregelung hat der Gesetzgeber die sogenannten Übungsleiterpauschale im Einkommensteuerrecht von 2100 auf 2400 Euro jährlich angehoben. Wenn man beispielsweise als Trainer in einem Sportverein tätig ist, darf man dafür 2400 Euro steuerfrei erhalten.
Außerdem wurde eine Reihe bürokratischer Hemmnisse abgebaut. Wenn Sie 2013 eine Aufwandsentschädigung (Ehrenamtspauschale) bekommen haben, müssen Sie nur Beträge über 720 Euro besteuern - vorher waren es Beiträge über 500 Euro.
Fahrtkosten für Leiharbeiter: Leiharbeitnehmer können noch für 2013 die Fahrten zu ihrem Einsatzort in vollem Umfang als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Für sie gilt nicht nur die hälftige Entfernungspauschale. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Leiharbeiter mit einem Arbeitnehmer vergleichbar ist, der für längere Zeit bei einem bestimmten Kunden seines Arbeitgeber arbeitet. Auch diese Arbeitnehmer können Hin- und Rückweg steuerlich absetzen, weil sie sich nicht wie reguläre Arbeitnehmer dauerhaft auf bestimmte Arbeitswege einrichten können. Für 2014 wird sich die Regelung aber wieder ändern. (gs, mit Agenturmaterial)
Für viele Menschen lohnt sich eine Steuererklärung, denn sie haben 2013 zu viel Steuern bezahlt. Laut „Finanztest“ geht es um mehrere hundert Euro Rückzahlung für jeden vom Staat. Unsere Bildergalerie erklärt die Grundregeln für die Steuererklärung:
