Rechte, Regress Rechte, Regress: Was bedeutet die Ebay-Panne für Nutzer?

Wegen einer Störung der Online-Handelsplattform Ebay haben Nutzer am Sonntag längere Zeit Probleme bei Internetauktionen gehabt. Zahlreiche Nutzer hatten Schwierigkeiten, sich bei Ebay einzuloggen. Im Netz reagierten User mit Kritik und machten ihrem Ärger in Tweets Luft.
Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke beantwortet die wichtigsten Fragen der Ebay-Kunden.
Sind die letzten Gebote wegen der Panne ungültig?
„Ein Systemausfall bei Ebay führt nicht dazu, dass die Verträge mit dem Höchstbietenden unwirksam sind“, erklärt Solmecke. Eine solche Störung gehöre zum allgemeinen Risiko bei der Teilnahme an einer Ebay-Auktion, ebenso wie das Risiko, dass nur sehr wenig für eine Ware geboten wird. „Das letzte Gebot ist nach den Ebay-Grundsätzen rechtlich bindend. Daran ändert auch ein Systemausfall nichts.“ Es bestehe kein gesetzlicher Anfechtungsgrund.
Werden die Auktionen verlängert?
In den Grundsätzen zum Systemausfall ist geregelt, dass Ebay nach einem mehr als zweistündigen Systemausfall sämtliche Auktionen um 24 Stunden verlängert. Das gilt für Auktionen, die entweder im Zeitraum des Ausfalls lagen oder die eine Stunde danach abgelaufen wären. „Ersten Angaben der Nutzer zufolge ist aber genau das nicht passiert“, erklärt Anwalt Christian Solmecke. „Offenbar wurden die entsprechenden Auktionen nicht verlängert, so dass manche Waren für Schnäppchenpreise verkauft worden sind.“
Muss Ebay für den Schaden aufkommen?
Sollte sich dies bestätigen, muss Ebay den entstandenen Schaden ersetzen. Der genaue Schaden ist der durchschnittliche Wert, der für das Produkt erzielt werden kann. Im Zweifel wird der Wert vor Gericht durch einen Gutachter bestimmt. Deswegen sollte der Verkäufer bei teuren Artikeln entweder sofort den möglichen Preis mit Hilfe eines Spezialisten sichern - oder zumindest unter Zeugen den genauen Produktzustand protokollieren, um später den Wert ermitteln zu können. „Viel Zeit hat der Verkäufer dafür nicht, da er gegenüber dem rechtmäßigen Käufer zur Zusendung der Ware verpflichtet ist“, erklärt Solmecke.
Betroffenen rät der Anwalt, sich unmittelbar an das Auktionshaus zu wenden. „Sie sollten sich jedoch nicht mit einer lapidaren Erstattung der Gebühren abspeisen lassen.“
Kann ich selbst Ausnahmeklauseln für Pannen formulieren?
Die eigene Formulierung einer Klausel in den Angeboten hätte keine rechtliche Wirkung, da jeder Ebay-Kunde sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform unterwirft. Diese sehen ganz klare Regelungen bei einem Systemausfall vor. „Ob diese Regelungen möglicherweise die Kunden unangemessen benachteiligen, müssten die Gerichte entscheiden“, so der Rechtsanwalt.
Was sagt Ebay dazu?
Das Unternehmen entschuldigte sich mittlerweile bei den betroffenen Kunden. „Wir prüfen derzeit, wie mit Angeboten umgegangen wird, die in der fraglichen Zeit ausliefen“, erklärte eine Ebay-Sprecherin. Laut der AGB von Ebay werden nach einem Ausfall von mehr als zwei Stunden die Gebühren für ein Angebot gutgeschrieben und betroffene Auktionen um einen Tag verlängert.
Seit 19.45 Uhr am Sonntagabend sei Ebay wieder erreichbar, teilte Ebay am Montag mit. Die Probleme seien für einige Stunden weltweit aufgetreten. Offenbar hatte ein Stromausfall zu Problemen bei den Datenbanken geführt. Wie viele Nutzer betroffen waren, wurde noch nicht bekannt.
Einige Nutzer hatten zudem Probleme, das Service-Team zu kontaktieren. Das Unternehmen stehe die nächsten ein, zwei Tage in direktem Kontakt mit betroffenen Verkäufern, um ihnen weitere Informationen zu geben, hieß es. Erst Anfang des Monats war die Handelsplattform nach Wartungsarbeiten an den Servern für einige Nutzer kurzfristig nicht erreichbar gewesen. (gs/dpa)
