1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wittenberg
  6. >
  7. Straßenbau: Straßenbau: Im Zweifel hilft ein Vertrag

Straßenbau Straßenbau: Im Zweifel hilft ein Vertrag

Von markus Wagner 27.03.2013, 19:28
Blick auf die Stickstoffwerke Piesteritz GmbH
Blick auf die Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Kuhn Lizenz

wittenberg/MZ - Bei aller Freude schwingt in den Reaktionen auf das 35-Millionen-Euro-Angebot von SKW Piesteritz auch Skepsis mit. Vor allem die Frage, wie der Bund mit der Spende für eine Ortsumgehung in Wittenberg verfahren will, wird diskutiert. Der stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, Volkmar Vogel (CDU), hatte vor einer „brisanten Abhängigkeit von Firmen“ gewarnt und von einer „politisch heiklen“ Situation gesprochen. Haushaltsrechtler sehen das aber anders.

„Solange das Vorhaben selbst sowieso im öffentlichen Interesse ist, dürfte es kein Problem geben“, sagt Henning Tappe, der derzeit den Lehrstuhl für Haushaltsrecht an der Universität Osnabrück vertritt. Die Gefahr einer „gewissen Abhängigkeit“ sei grundsätzlich richtig. „Man muss schon darauf achten, dass das private nicht über das öffentliche Interesse gestellt wird.“ Dazu aber seien schließlich die öffentlichen Verfahren wie Raumordnung oder Planfeststellung da, um so etwas zu verhindern. „Politischer Druck ist sicher da, aber dafür gibt es ja die Verfahren“, so Tappe.

Tatsächlich stellt sich derzeit noch die Frage, was das Angebot wirklich bedeutet. SKW hat bislang vehement den Bau der Brücke bei Apollensdorf, die die Grieboer Ortsumgehung anschließen soll, abgelehnt. Und auch auf eine der fünf Varianten der Trassenführung hat sich SKW im Raumordnungsverfahren klar festgelegt. Ob diese Positionen mit der Spende verknüpft werden, lässt das Unternehmen derzeit offen. Dort wartet man auf eine Reaktion aus den Ministerien. Aus dem Bauministerium des Landes gibt es die derzeit nicht. „Kein neuer Sachstand“, heißt es von der Pressestelle. Auch SKW hält sich in Detailfragen zurück.

Der Bund hat zwar schon erklärt, dass die Annahme der Spende grundsätzlich möglich sei. Allerdings wären Detailfragen noch zu klären. „Das können nur technische Probleme sein“, meint Tappe. Vertraglich lasse sich problemlos regeln, wer welche Verpflichtungen einzugehen hat.

„Nimmt der Bund das Angebot an, müsste die Spende auch mit einer Auflage zu ihrer Verwendung verbunden werden dürfen“, meint Universitätsprofessor Christoph Gröpl aus dem Saarland. Der Rechtsexperte hat unter anderem Kommentare zur Bundeshaushaltsordnung geschrieben. Das würde auch für eventuelle Finanzierungslücken gelten, auf die das Bundesverkehrsministerium als Risiko hingewiesen hatte. Das wäre allerdings rechtlich noch genauer zu prüfen, schränkt Gröpl ein. Denn oft passiert es nicht, dass dem Staat 35 Millionen Euro als Geschenk angeboten werden. Auf eines weist Gröpl aber auch hin: „Der Bund muss sich nicht zur Annahme der Spende zwingen lassen.“