Prozess gegen Bernd Wiegand Prozess gegen Bernd Wiegand in Karlsruhe: BGH vertagt Entscheidung

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Entscheidung über die Zulassung der Revision im Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) am Donnerstagmorgen verschoben. Ein Urteil werde erst am 12. Mai fallen, sagte die Vorsitzende Richterin des Vierten Strafsenates, Beate Sost-Scheible. Erst dann wird Klarheit herrschen, ob der Freispruch für OB Wiegand vom Vorwurf der schweren Untreue wegen der Gehälter seiner drei engsten Mitarbeiter - Büroleiterin Sabine Ernst sowie den Referenten Oliver Paulsen und Martina Wildgrube - Bestand haben wird.
Bundesanwaltschaft unterstützt Revisionsantrag nicht
Allerdings sind die Chancen dafür in der Verhandlung am Donnerstag deutlich gestiegen. Denn die Bundesanwaltschaft beantragte überraschend, dass der BGH die Revision verwerfen solle. Die Staatsanwältin Yasemine Tüz begründete dies, dass Wiegand bei der Gehaltseinstufung seiner drei engsten Mitarbeiter keine gravierende Pflichtverletzung vorzuwerfen sei. Es ist ein ungewöhnlicher Vorgang, dass die Bundesanwaltschaft nicht den Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft unterstützt. Wiegands Anwalt Jan Schlösser wertete diesen Antrag positiv. "Das Gefühl ist natürlich besser geworden. Es sprechen aber auch gute Argumente dafür, die Revision zu verwerfen", sagte er der MZ.
Schaden von 290.000 Euro
Die Wirtschaftsstrafkammer in Halle hatte den OB am 9. Februar des vergangenen Jahres vom Vorwurf der schweren Untreue freigesprochen. Nach dem Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft in Halle hatte dagegen eine Strafe von 16 Monaten auf Bewährung gefordert und anschließend einen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof gestellt. Sie sieht es als erwiesen an, dass der OB vorsätzlich seinen drei engsten Mitarbeitern ein höheres Gehalt zugebilligt habe, als im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgesehen. Dadurch entstehe der Stadt ein Schaden bis zum Ende der siebenjährigen Amtszeit des OB von rund 290.000 Euro.
Wiegand hat die Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen. Er habe eine umfangreiche Prüfung bei der Einstellung der drei Mitarbeiter vorgenommen und im Einklang mit dem Tarifvertrag gehandelt.
Trotz der gleichlautenden Anträge von Bundesanwaltschaft und Verteidigung ist der Bundesgerichtshof vollkommen frei in seiner Entscheidung. Sollte der Strafsenat die Revision ablehnen, wäre der Freispruch für Wiegand rechtskräftig. Bei einer Zulassung würde das Untreue-Verfahren aller Voraussicht nach an einer anderen Wirtschaftsstrafkammer in Sachsen-Anhalt neu aufgerollt. (mz)
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