Untreue-Prozess gegen halleschen Oberbürgermeister Untreue-Prozess gegen halleschen Oberbürgermeister: Staatsanwaltschaft beantragt Revision nach Wiegand-Freispruch

Halle (Saale) - Der Rechtsstreit um den halleschen Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) geht in die nächste Runde: Die Staatsanwaltschaft Halle hat beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil eingelegt. Das bestätigte Klaus Wiechmann, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft.
Die Wirtschaftsstrafkammer hat nun 11 Wochen Zeit, gerechnet ab Urteilsverkündung, um das Urteil schriftlich zu begründen. Danach hat die Staatsanwaltschaft Gelegenheit, die Revision zu begründen. Bislang liegt der Staatsanwaltschaft die schriftliche Urteilsbegründung der Wirtschaftsstrafkammer noch nicht vor.
Wiegand hatte sich in einem sieben Monate andauernden Prozess wegen des Vorwurfs der schweren Untreue im Zusammenhang mit der Einstufung von drei engsten Mitarbeitern verantworten müssen. Die Vorwürfe haben sich für die Richter in dem Verfahren nicht bestätigt.
