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Mordfall Yangjie Li Yangjie Li: Oberstaatsanwalt Klaus Tewes im MZ-Interview

Von Ralf Böhme 01.06.2016, 17:32
Klaus Tewes ist Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg.
Klaus Tewes ist Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. dpa

Halle (Saale) - Zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg, die sich gegenüber der MZ erstmals ausführlich zum Mordfall Yangjie Li in Dessau äußert, ist das ein Riesenerfolg.  Die Fragen beantwortet Oberstaatsanwalt Klaus Tewes im Auftrag des Generalstaatsanwaltes.

Ist die Untersuchung der Leiche beendet? Können die Angehörigen aus China die Tote jetzt überführen?
Klaus Tewes: Der Leichnam der getöteten chinesischen Studentin ist zur Bestattung freigegeben. Untersuchungsergebnisse sind noch auszuwerten.

Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen, worauf konzentriert sich im Moment die Arbeit?
Tewes:  Die Ermittlungen dauern an. Sie konzentrieren sich derzeit auf Zeugenbefragungen, Spurenauswertungen, Beweissicherungen, Umfeldermittlungen und der Einholung von Sachverständigengutachten.

Über den Ermittlungen in Dessau schwebt der Verdacht, dass möglicherweise die Ermittlungen beeinflusst worden sind. Sehen Sie dafür Anzeichen. Wird das überprüft?
Tewes:  Eine Einflussnahme auf die Ermittlungen kann nicht bestätigt werden. Soweit gemutmaßt wird, die Ermittlungen würden beeinflusst, gibt es hierfür keine tatsächlichen Anhaltspunkte.

Ist die Staatsanwaltschaft mit dem Fall in Dessau womöglich überfordert? Oder warum begleitet die Generalstaatsanwaltschaft jetzt den Fall?
Tewes:  Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ist und bleibt mit den Ermittlungen betraut. Die zuständige Dezernentin ermittelt seit Jahren zahlreiche Sexualstraftaten. Sie macht ihren Job hervorragend. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Pressearbeit für den Fall übernommen und lässt sich regelmäßig über den Ermittlungsstand berichten. Im Übrigen haben Herr Generalstaatsanwalt Konrad und ich am Mittwoch in Dessau-Roßlau Akteneinsicht genommen.

Wie muss man sich die Arbeitsteilung nun praktisch vorstellen?
Tewes: Die Herrin des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Die Pressearbeit wird von mir als dem Pressedezernenten der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wahrgenommen.

Warum hat die Generalstaatsanwaltschaft den Fall nicht ganz übernommen?
Tewes:  Für den Fall einer Übernahme des Ermittlungsverfahrens seitens der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg besteht kein sachlicher Grund.

Gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt in Dessau soll es Dienstaufsichtsbeschwerden geben. Können Sie das bestätigen, worum geht es da und wie verfährt man damit?
Tewes:  Über Dienstaufsichtsbeschwerden entscheidet jeweils der Dienstvorgesetzte.  Es handelt sich um interne Vorgänge. Über diese ist mir eine Auskunft verwehrt.

Über den Umgang mit dem großen Interesse der Bevölkerung und die Dauer der Ermittlungen

Die Anteilnahme der Öffentlichkeit an dem Mordfall ist sehr groß. Viele Menschen wollen genau wissen, was Polizei und Staatsanwaltschaft tun. Wie gehen Sie mit dem großen Informationsbedürfnis um?
Tewes:  Ich erkläre den Anfragenden den Arbeitsbereich der Staatsanwaltschaft. Diese ist nach deutschem Recht dazu verpflichtet, hinsichtlich tatverdächtiger Personen alle belastenden und entlastenden Umstände zu ermitteln. Für Beschuldigte besteht im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ausnahmslos die Unschuldsvermutung (Artikel 6 Abs. 2 Menschenrechtskonvention). Anders als im anglo-amerikanischen Strafprozess ist die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht Partei des Verfahrens. Ebenfalls anders als im anglo-amerikanischen Recht ist der Beschuldigte nicht verpflichtet, gegen sich selbst auszusagen; er ist auch nicht verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.

Wird es noch lange dauern, bis der Schuldige überführt ist und seine gerechte Strafe erhält?
Tewes:  Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, die Ermittlungen zu führen und sie abzuschließen. Wenn aufgrund genügender Beweistatsachen ein hinreichender Tatverdacht besteht, wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Alsdann hat ein unabhängiges Gericht über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Kommt der Richter zu der Überzeugung, dass einem hinreichend Tatverdächtigen ein Schuldvorwurf gemacht werden kann, wird er diesen verurteilen.

Ist der Fall in Dessau in jeder Hinsicht außergewöhnlich. Oder haben Sie in Ihrer Laufbahn schon ähnliche Fälle erlebt?
Tewes:  Jedes Tötungsdelikt ist als besonderer Einzelfall zu betrachten. Wichtigste Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, die Tat aufzuklären. Im Land Sachsen-Anhalt haben sich in der Vergangenheit Tötungsdelikte ereignet, an deren Aufklärung ich in meiner Zeit als Kapitaldezernent bei der Staatsanwaltschaft Halle, Zweigstelle Naumburg, in den neunziger Jahren mitgewirkt habe. (mz)