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Blindenhunde haben Sonderstatus

Von Ute Hartling-Lieblang 22.03.2005, 18:28

Köthen/MZ. - Früher als "Hundekorn"

Solche und ähnliche Anrufe bekommen Birgit Leps und ihre Mitarbeiterin Antje Röther, die für das Sachgebiet Steuern bei der Köthener Stadtverwaltung zuständig sind, ab und zu. Denn in ihr Ressort fällt auch die Umsetzung der städtischen Hundesteuersatzung. In der Stadt Köthen mit ihren eingemeindeten Ortsteilen gibt es derzeit 1759 Hunde, für die Hundesteuer entrichtet werden muss.

Hätten Sie gewusst, dass es eine solche Steuer schon seit 1500 gibt? In ost- und mitteldeutschen Quellen tauchte sie früher als so genanntes "Hundekorn" auf, was darauf schließen lässt, dass man sie in Form von Kornabgaben (Roggen, Gerste, Hafer) entrichtet hat. Im alten Preußen, so um 1810, galt die Haltung von Hunden gar als Luxus, die Hundesteuer war somit eine Luxussteuer.

In der Stadt Köthen, so regelt es die gültige Satzung aus dem Jahr 2001, sind beispielsweise die 24 Halter von Blindenhunden von der Steuer befreit. Auch gewerblich gehaltene Hunde sind steuerfrei. Das gilt zum Beispiel für Beschäftigte von Sicherheitsfirmen, die aus beruflichen Gründen einen Hund halten.

Weitere 59 Hundehalter nehmen für ihre vierbeinigen Lieblinge eine Ermäßigung in Anspruch. Während die Halter von insgesamt 13 so genannten Kampfhunden (die Rassen, die dazu zählen, sind in der Satzung aufgelistet), etwas tiefer als andere in die Tasche greifen müssen. Sie bezahlen 330 Euro pro Hund im Jahr. Deutlich mehr als für jeden normalen Hund, der seinen Halter 65 Euro pro Jahr kostet. Wer mehr Hunde hält, zahlt einen gestaffelten Steuersatz, den man der Satzung entnehmen kann.

Günstiger kommen zurzeit noch die im Januar 2004 von der Stadt Köthen eingemeindeten Orte wie Arensdorf, Baasdorf, Dohndorf, Löbnitz und Wülknitz weg. Für sie gilt noch bis 2008 das alte Ortsrecht, wonach die Hundesteuern in den genannten Orten zwischen 15 und 26 Euro pro Hund betragen.

Vor kurzem hat der Stadtrat Köthen eine Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen. Dies wurde notwendig, weil der Landtierhof Drosa per 1. Februar 2005 die Tiernotaufnahme für die Stadt Köthen übernommen hat. Bisher galt, wer sich aus dem Köthener Tierheim ein Fundtier nach Hause holt, der muss für diesen Vierbeiner im ersten Jahr nur den halben Steuersatz zahlen, im zweiten Jahr sind es 75 Prozent und ab dem dritten Jahr wird die volle Summe fällig. Beschlossen wurde nun, dass diese Ermäßigung nur für Fundtiere gilt, die im Tierheim aus dem Stadtgebiet Köthen aufgenommen wurden. Für die Orte Dohndorf, Löbnitz und Wülknitz gilt wiederum, dass diese Tiere sechs Monate steuerfrei sind.

Aus Erfahrung wissen Birgit Leps und ihre Mitarbeiterin, dass es in der Bevölkerung immer wieder Unklarheit darüber gibt, wann man einen Hund anmelden muss. Auch hier gebe es Unterschiede, erklärt Frau Leps. Bürger in Köthen, Arensdorf und Baasdorf sind ab dem ersten Tag der Haltung steuerpflichtig, während Hunde in Löbnitz, Wülknitz und Dohndorf zum Beispiel - laut altem Ortsrecht - im ersten Vierteljahr steuerfrei sind. Allerdings muss ein Hund auch in diesen Orten innerhalb von 14 Tagen angemeldet sein.

Verstöße sind selten

Natürlich werden auch Kontrollen durchgeführt, bestätigt Birgit Leps. "Wir gehen jedem Hinweis nach, auch wenn er anonym erfolgt." Wer erwischt wird, müsse mit einer rückwirkenden Zahlung rechnen. Allerdings kommen solche Verstöße relativ selten vor. "Wer einen Hund aufnimmt, weiß, dass er Steuern zahlen muss", sagt die Sachgebietsleiterin, "und in der Regel halten sich die Halter auch an die Gesetze."

Manche seien sogar unsicher und wollen wie gewohnt aller zwei Jahre eine neue Hundemarke erwerben, obwohl die Stadt hier inzwischen eine Änderung vorgenommen hat. "Die Steuermarke ist nicht mehr zeitlich begrenzt", sagt Birgit Leps. Aus Kostengründen habe man sich entschlossen, die Marke nur auszuwechseln, wenn sie verschlissen ist.