Geflügelpest Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt: So ist die Lage in den Landkreisen
In immer mehr Regionen in Sachsen-Anhalt werden tote Kraniche entdeckt. Doch nicht jeder Landkreis erlässt dann automatisch eine Stallpflicht.

Halle/MZ. - In Sachsen-Anhalt breitet sich die Geflügelgrippe aus. In mehreren Landkreisen wurde bei toten Kranichen das für Geflügel tödliche Vogelgrippevirus festgestellt, einige Landkreise haben inzwischen eine Stallpflicht für Geflügel erlassen. Die MZ gibt einen Überblick:
24.10.25: Mansfeld-Südharz war zuerst betroffen - jetzt Stallpflicht
Am Stausee Kelbra wurden in der vergangenen Woche die ersten toten Wildvögel in Sachsen-Anhalt gefunden. Inzwischen werden täglich etwa hundert tote Kraniche entsorgt. Durch eine Allgemeinverfügung darf Geflügel nur in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach untergebracht sein. So sollen die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot geschützt werden. Betroffen sind mehr als 4.000 Geflügelhalter im Landkreis.
22.10.25: Stendal verhängt Stallpflicht
Im nördlichen Landkreis wurden zu Beginn der Woche auch tote Kraniche gefunden. Am Mittwoch ordnete der Landkreis eine Stallpflicht für sämtliches Geflügel wie Hühner, Enten und Gänse an.
23.10.25: Tote Kraniche im Salzlandkreis - aber keine Stallpflicht
Tote Kraniche von den Wiendorfer Teichen in der Gemarkung Könnern wurden positiv auf das Virus getestet, teilte der Landkreis am Donnerstag mit. Eine Stallpflicht für Geflügel wurde jedoch nicht verhängt. Die Kreise haben Spielraum bei den Maßnahmen. Der Salzlandkreis fordert Geflügelhalter auf, Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, um zu verhindern, dass die Vogelgrippe sich ausbreitet.
24.10.25: Erster Fall im Harz - Stallpflicht verordnet
„Bei einem verendeten Kranich aus der Gemarkung Gernrode wurde der Verdacht auf aviäre Influenza (Vogelgrippe) vom Landesamt für Verbraucherschutz bestätigt“, teilte der Landkreis am Freitag mit. Im gesamten Kreis gilt daher für Geflügel eine Stallpflicht.
24.10.25: Ein Fall in Anhalt-Bitterfeld - Tierhalter sollen aufpassen
Bei zwei im Bereich der Ortschaft Bone tot aufgefundenen Kranichen wurde durch das Landeslabor das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Ähnlich wie im Salzlandkreis wird auf eine Stallpflicht verzichtet. „Tierhalter sollen die gehaltenen Vögel einmal am Tag auf gesundheitliche Veränderungen prüfen“, heißt es. Plötzliche erhöhte Tierverluste (drei Tiere innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße bis einschließlich 100 Tiere, ansonsten mehr als zwei Prozent) seien durch einen Tierarzt abzuklären.
24.10.25: Noch kein Fall im Burgenlandkreis - aber Vorwahrnung
Der Burgenlandkreis vermeldete, dort gebe es zwar noch keine Fälle, trotzdem sollten Halterinnen und Halter Vorkehrungen treffen.
24.10.25: Keine Meldung aus dem Saalekreis
Im Saalekreis gibt es offenbar noch keine Verdachtsfälle. Der Landkreis hat bis Freitagnachmittag keine Meldung veröffentlicht.