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Viele Genehmigungen fallen weg Solarmodule, Sendemasten und kleine Windräder - so lockert Sachsen-Anhalt die Bauvorgaben

Sachsen-Anhalts Infrastrukturministerin Lydia Hüskens (FDP) plant zahlreiche Regellockerungen für Bauprojekte. Sie sollen nicht nur Bürger und Verwaltungen entlasten, sondern auch Geld sparen. Die MZ erklärt die Reform.

Von Jan Schumann 03.06.2025, 17:03
Sachsen-Anhalts Landesregierung will zahlreiche Vorgaben und Genehmigungen für Bauprojekte schlanker machen.
Sachsen-Anhalts Landesregierung will zahlreiche Vorgaben und Genehmigungen für Bauprojekte schlanker machen. (Foto: Monika Skolimowska/dpa)

Magdeburg/MZ - Mit einer Reform der Landesbauordnung will Sachsen-Anhalts Infrastrukturministerin Lydia Hüskens (FDP) geplante Bauprojekte beschleunigen – und dabei Geld sparen. Rund 30 Änderungen sieht die Gesetzesnovelle vor, die Hüskens am Dienstag nach einer Kabinettsitzung in Magdeburg vorstellte. Die Erleichterungen sollen nicht allein Wohnungsbauten und Einfamilienhäuser betreffen, sondern auch den Austausch kleiner Windräder und das Aufstellen neuer Mobilfunkmasten im Land.

Mit Blick auf die wegfallenden Genehmigungsregeln sagte Hüskens: „Wir wollen auch die Verwaltung entlasten, damit sie sich auf die komplexeren Fälle konzentrieren kann.“ Die MZ zeigt, was die Ministerin konkret plant.

1) Umbau älterer Wohngebäude soll vereinfacht werden

Sachsen-Anhalt hat etliche alte, ungenutzte Gebäude. Hüskens Ministerium will den Umbau solcher Häuser vereinfachen. Das soll auch gelten, wenn sich die Nutzungsart für Gebäude ändert. Die gelockerten Regeln sollen etwa beim Ausbau alter Dachstühle zu Wohnzwecken greifen. „Wir wollen das deutlich leichter machen“, sagte Hüskens. Ihr zufolge sollen derartige Dachstuhl-Umbauten genehmigungsfrei werden.

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Es gehe auch darum, die Bausubstanz im Land möglichst lange zu nutzen und Abrisse zu vermeiden, so Hüskens. Auch Aufenthaltsräume in bestehenden Häusern sollen künftig unkomplizierter zu Wohnraum umfunktioniert werden können.

2) Unnötige Bauanträge fallen in Zukunft weg

Verwaltungen sollen entlastet werden. Für Projekte, die keine Bauanträge benötigen, soll es künftig auch garantiert keine mehr geben. Aktuell gibt es noch Fälle, in denen Bauherren Anträge einreichen, obwohl sie gar nicht für jedes Bauvorhaben nötig sind. Das soll vermieden werden. So will Hüskens auch Arbeitszeit und Kraft in den Verwaltungen sparen. Es gebe verzichtbare Vorschriften, „die nervend sind“, so die Ministerin. Die Reform sei mit 14 Kammern und Verbänden besprochen. Gemeinsames Ziel sei es, „das Regelwerk verantwortungsvoll zu entschlacken“, betonte Hüskens.

3) Erleichterung für neue Solar- und Windkraftanlagen

Das Gesetzespaket könnte auch den Zubau regenerativer Energien beschleunigen. So sollen die Regeln für das Anbringen von Dach-Solaranlagen gelockert werden. Bisher gelten relativ strikte Vorgaben, die die Installation von Solaranlagen in der Nähe von Brandwänden regeln – diese werden laut Hüskens’ Plänen aufgeweicht. Im Ergebnis sollen Einfamilien-, Reihenhäuser und Doppelhaushälften unkomplizierter mit Solarplatten bestückt werden. Das gilt auch für das Aufstellen neuer Wärmepumpen an Wohnhäusern.

Auch neu: Kleine Windkraftanlagen, die in die Jahre gekommen sind, sollen genehmigungsfrei ersetzt werden können. Dieser Austausch von alten Windrädern mit neuen heißt Repowering – für Anlagen bis zu 50 Metern Höhe sollen bisherige Genehmigungsregel wegfallen, erklärte Hüskens. Das gelte ausdrücklich nicht für große, besonders leistungsfähige Windräder, sagte die Ministerin. Ihr neues Gesetz soll auch das Aufstellen von Solaranlagen entlang Autobahnen und Schienen erleichtern.

4) Auch Abstandsregeln für Mobilfunkmasten entfallen

Im Kampf gegen Funklöcher will Hüskens ebenfalls vorankommen. Mobilfunk-Antennen samt Mast mit einer Höhe bis zu 50 Metern könnten mit dem neuen Gesetz ohne Rücksicht auf frühere Pflichtabstände zu benachbarten Grundstücken aufgestellt werden. Das gilt, wenn der Mast nicht breiter als 1,5 Meter ist. „Insgesamt halte ich das für einen erforderlichen Weg“, so Hüskens. Sachsen-Anhalt werde mit dem Gesetz zum Vorreiter.

5) Wann gilt das neue Gesetz mit den Regellockerungen?

Der Gesetzentwurf soll kommende Woche erstmals im Landtag debattiert werden, der endgültige Beschluss der Reform ist dann in der zweiten Jahreshälfte geplant. In Kraft treten könnten die neuen Regellockerungen demnach im Herbst oder zum Jahresende.