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Verurteilt wegen Volksverhetzung Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss Haft in der JVA Chemnitz antreten

Sie ist zu anderthalb Jahren Haft verurteilt - und muss nun nach Chemnitz. So steht es in einem Schreiben, das die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich am Montag öffentlich machte. In dem sächsischen Gefängnis sitzt auch die NSU-Terroristin Beamte Zschäpe.

Von Jan Schumann und Dirk Skrzypczak Aktualisiert: 18.08.2025, 20:56
Muss die Haft antreten: Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich.
Muss die Haft antreten: Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich. (Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Willnow)

Halle/MZ - Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss ihre Haft in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz antreten. Das geht aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Halle hervor, das die verurteilte Extremistin am Montag selbst öffentlich machte. Ein Sprecher der Behörde bestätigte der MZ am Montagabend auf Nachfrage, dass Liebich die Haft antreten müsse.