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  7. Ex-MDR-Manager Udo Foht von LG Leipzig verurteilt – Betrug & Untreue

Prozess gegen Udo Foht Ex-MDR-Manager zu Freiheitsstrafe verurteilt

Der einstige Unterhaltungschef des MDR, Udo Foht, erhält wegen Betrugs und Untreue eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten – auf Bewährung. Welche Rolle dabei ein „Deal“ spielte.

Von Julius Lukas Aktualisiert: 17.03.2023, 17:10
Udo Foht (rechts) war vor dem letzten Prozesstag wieder umringt von Fotografen und Kammeraleuten.
Udo Foht (rechts) war vor dem letzten Prozesstag wieder umringt von Fotografen und Kammeraleuten. Foto: Julius Lukas

Leipzig/MZ - Ein letztes Mal musste sich Udo Foht am Freitagmorgen im Landgericht Leipzig dem Blitzlichtgewitter der Kameras stellen. Das mediale Interesse am Ex-MDR-Manager war erneut groß.

Foht hatte als Unterhaltungschef des MDR einst entscheidenden Anteil an der Entwicklung der Schlagerbranche in Deutschland. Der Aufstieg von Szenegrößen wie Florian Silbereisen hängt auch mit Foht zusammen. Uwe Kanthak, Manager von Helene Fischer, bezeichnete ihn während des Prozesses als einst einen der „wichtigsten Medienleute in Deutschland“.

Einige dieser Schlagerstars und vor allem deren Management hatte Foht allerdings von 2008 bis 2011 um vier- und fünfstellige Summen gebracht. Wegen Betrugs und Bestechlichkeit wurde der 72-Jährige am Freitag deswegen vom Landgericht zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. „Sie haben ihre Taten vollumfänglich eingeräumt“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Dahms an den Angeklagten gerichtet. Das habe die Strafe gemindert. Insgesamt stellte das Gericht 13 Mal Betrug sowie eine Bestechlichkeit fest, die zu einem Gesamtschaden von 314.000 Euro führten.

Betrug und Bestechlichkeit: Udo Foth hat Stellung in Unterhaltungsszene ausgenutzt

Fohts Machenschaften lassen sich dabei als ein Schneeballsystem beschreiben. Seinen Darlehnsgebern habe er gesagt, dass er Produktionskostenvorschüsse für neue Sendungen brauche, erklärte Staatsanwalt Steffen Rahrbach in seinem Plädoyer. „Der Angeklagte gab an, damit Liquiditätslücken zu schließen.“ Foht habe dabei seine Stellung in der Szene ausgenutzt.

Und er habe zudem gewusst, dass er das Geld nicht zurückzahlen konnte. „Es bestand nicht einmal der Wille, Rückzahlung zu leisten“, so Rahrbach. Viel mehr etablierte sich ein System, in dem mit dem Geld Löcher gestopft wurden. So hatte Foht etwa den Moderator Carsten Weidling beauftragt, Ideen für Sendungen und Formate zu entwickeln. Dafür forderte dieser Zahlungen ein, die der MDR-Manager über sein Schneeballsystem organisierte.

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Auch beim Vorwurf der Bestechlichkeit folgte das Gericht den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Es geht dabei um den Fall des TV-Produzenten Stefan Hoge, der 2011 auf Fohts Bitte hin 42.000 Euro an eine andere Firma zahlte. Dabei soll der Unterhaltungschef ihm in Aussicht gestellt haben, eine von ihm produzierte Sendung weiterlaufen zu lassen.

Fall Udo Foth: Auch MDR-Intendantin Karola Wille verstrickt

In diesen Geldtransfer, das wurde während des Prozesses bekannt, war auch die aktuelle MDR-Intendantin, Karola Wille, verstrickt. Sie bestätigte Hoge in einer Mail, dass es sich um eine genehmigte Zahlung handle und dass der MDR der anderen Firma diesen Betrag schulde. Wille, die damals Juristische Direktorin des MDR war, sagte im Dezember vor dem Landgericht aus. Sie sei davon ausgegangen, dass mit der Zahlung von Hoges Firma „eine rechtliche Verbindlichkeit“ erfüllt werde. Dass es diese gar nicht gab, habe Foht verschwiegen. Wille sei zu diesem Zeitpunkt nur von einem internen Regelverstoß ausgegangen – also einem Fehlverhalten mit geringer Tragweite.

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Um Verständnis für seinen Angeklagten warb am Freitag Fohts Anwalt Ulrich Wehner in seinem Plädoyer. „Was mein Mandant getan hat, taugt nicht für einen Skandal, nicht für die Ächtung und Verachtung, die ihm seit 2011 zuteil geworden ist“, sagte Wehner. Der Ex-Unterhaltungschef sei ein Mann seiner Zeit gewesen, der von der Gründung des MDR 1992 an dabei war. Vieles sei in den Anfangsjahren unkonventionell gelaufen. „Das Zusammenklauben von Geld in kleinen Tranchen war damals nicht ungewöhnlich“, erklärte Wehner. Es habe eine Gleichgültigkeit gegenüber Formalen geherrscht. Foht habe 700 Sendungen im Jahr zu verantworten gehabt und sich dabei wenig um Administratives gekümmert. „Er war innovativ, wollte gestalten und hatte Erfolg.“

Prozess gegen Ex-MDR-Manager Foht: Verständigung im Vorfeld

Während Staatsanwalt Rahrbach ein Jahr und acht Monate forderte, schlug Anwalt Wehner eine Freiheitsstrafe von einem Jahr vor. Bekannt wurde dabei, dass es im Vorfeld bereits eine Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegeben hatte – also einen sogenannten „Deal“. Dabei wurde festgelegt, dass das Strafmaß nicht unter einem Jahr und nicht über einem Jahr und neun Monate liegen sollte.

Von der vom Gericht verhängten Freiheitsstrafe gelten drei Monate bereits als vollstreckt, da das Verfahren so lange gedauert hatte. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.