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Revision eingelegt Prozess gegen Ex-Landrat Dirk Schatz: Gericht muss Urteil begründen

Von Felix Fahnert 13.11.2020, 16:30

Halle - Das Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Landrat von Mansfeld-Südharz, Dirk Schatz, ist nach dem in der Vorwoche verkündeten Urteil noch immer nicht abgeschlossen. „Die Verteidigung hat Revision eingelegt“, sagte Wolfgang Ehm, Sprecher des Landgerichts Halle, am Freitag gegenüber der MZ.

Das Landgericht hatte Ex-Landrat Schatz in der vergangenen Woche wegen der Vorteilsnahme in Sachen Windpark Helfta und der so genannten Küchenaffäre zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Schatz entgeht mit diesem Urteil einer Haftstrafe. Die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer hatte sich daraufhin optimistisch gezeigt, dass das Kapitel Dirk Schatz strafrechtlich endgültig abgeschlossen werden könne.

Prozess gegen Ex-Landrat Dirk Schatz: Gericht muss Urteil begründen

Durch die Revision dürfte es nun jedoch noch einige Zeit dauern, bis endgültig vor Gericht über das Schicksal des Ex-Landrats entschieden ist. Wie Gerichtssprecher Ehm erläuterte, wird das Landgericht nun zunächst das Urteil der Vorwoche in einer Langfassung begründen. Diese lange Begründung erfolge in der Regel nur, wenn tatsächlich Revision eingelegt wird. Für die Begründung sind insgesamt fünf Wochen Zeit, von denen nun also noch vier Wochen verbleiben.

Anschließend hat wiederum die Verteidigung einen Monat Zeit, die eingelegte Revision zu begründen. „Hierfür sind die Anforderungen relativ gering“, sagte Ehm. Ist dies geschehen, befassten sich Oberstaatsanwalt, Generalbundesanwaltschaft und der Bundesgerichtshof mit dem Fall. Geprüft wird, ob die Revision der Verteidigung begründet ist. „Das kann insgesamt ein Jahr dauern“, so der Gerichtssprecher. Sollte das so sein, könnte der Fall Schatz erneut vor dem Landgericht Halle verhandelt werden.

Verurteilung wegen Vorteilsnahme beim Windpark Helfta

Wegen der Vorteilsnahme in Sachen Windpark Helfta war Schatz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteil worden. Zusammen mit dem Urteil in der sogenannten Küchenaffäre - ein Jahr und drei Monate - hatte das Landgericht zuletzt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren gebildet, die zur Bewährung ausgesetzt wird. (mz)