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Nachträgliche Straßenentwässerungskosten Nachträgliche Straßenentwässerungskosten: Einer hat in Blankenheim gezahlt

Von Helga Koch 10.01.2017, 10:16
In Blankenheim sollen rund 100 Familien rückwirkenden Beiträge für Straßenentwässerung zahlen.
In Blankenheim sollen rund 100 Familien rückwirkenden Beiträge für Straßenentwässerung zahlen. Maik Schumann

Sangerhausen - „Die Stimmung in Blankenheim?“, sagt Dieter Gündel. „Die ist schlecht.“ Ingrid und Dieter Gündel gehören zu den rund 100 Adressaten, die unmittelbar vor Weihnachten einen Beitragsbescheid der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra bekommen haben. Die Familie soll fast 2.500 Euro als Anteil an den Straßenentwässerungskosten an die Gemeinde Blankenheim zahlen, dagegen hat sie Widerspruch eingelegt. Insgesamt sind Beitragsbescheide über rund 167.000 Euro verschickt worden.

Anwohner widersprechen dem Bescheid der Verbandsgemeindeverwaltung

Der 69-Jährige kann die Forderung der Gemeinde nicht nachvollziehen. Er begründet: „Ich wohne seit 35 Jahren auf dem Grundstück. Die Straße ist mit Schlackesteinen gepflastert. Seit ich lebe, ist nichts an der Straße gemacht worden.“ Auf dem Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung steht trotzdem schwarz auf weiß: „Bescheid über die Verbesserung, Erweiterung und Erneuerung der Straßenentwässerung“.

Gündels Grundstück liegt an der Ecke Rote Gasse/Sandberg, es ist knapp 2.100 Quadratmacher groß. In einem Teil der Roten Gasse sei ein Rohr verlegt worden, sagt Gündel, das reiche aber nur bis zur Mitte des Nachbargrundstücks und nicht bis zu seinem. Von seinem Grundstück gelange sowieso kein Wasser dorthin. All das, schüttelt der Mann den Kopf, passe nicht zusammen. Deshalb hätten sie Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt.

Gündels sind kein Einzelfall. Wie Bernd Skrypek (CDU), der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, sagt, hätten schon viele Familien aus Blankenheim Widerspruch mitgeteilt. Die meisten beriefen sich auf die Zehn-Jahresfrist für die Verjährung. „Nur einer hat bisher bezahlt und keinen Widerspruch eingelegt.“ Es kämen täglich Widersprüche, „teils ohne Begründung“. Er wisse, dass sich Bürger zusammentun und eventuell gemeinsam die Begründung der Widersprüche zu Papier bringen wollten.

Weil es eine sehr komplizierte Angelegenheit sei, werde die sofortige Vollziehung nicht durchgesetzt, versichert Skrypek. Die Bürger bekämen also nach Ablauf der Frist nicht sofort eine Mahnung geschickt. Das habe er im Gespräch mit den Bürgern zugesagt.

Der Zeitpunkt, kurz vor Jahresende noch die Beitragsbescheide rauszuschicken, habe ihm selbst nicht gefallen, räumt Skrypek ein. Die Verwaltung habe außer der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz auch das Landesverwaltungsamt und Anwälte einbezogen. Sie hätten die Ansicht vertreten, dass in diesem Fall die Verjährungsfrist von zehn Jahren nicht gelte.

Denn der Vertrag zwischen dem Abwasserzweckverband Südharz und Blankenheim sei erst 2012 unterzeichnet worden. Skrypek: „Das war ja das Besondere. Der Verband hat die Straßenentwässerung gebaut und dann die Beiträge von der Gemeinde erhoben - anders als andernorts üblich.“

Straßenausbaubeiträge in Blankenheim kassiert, aber kein Anteil für Straßenentwässerung

Beim Prüfen der alten Unterlagen habe die Verwaltung festgestellt, dass nach dem Straßenbau in den 90er Jahren zwar die Straßenausbaubeiträge in Blankenheim kassiert wurden, aber kein Anteil für die Straßenentwässerung. Das hätten damals weder Gemeinde noch Verband gewollt. Und nach dem Wechsel von Blankenheim aus der Verwaltungsgemeinschaft Riestedt-Kaltenborn zur Verwaltungsgemeinschaft Allstedt und später nach Helbra fehlten Unterlagen.

Die Verwaltung habe geprüft, welche Unterlagen vorlägen, ob die Satzung rechtskräftig sei und man dies belegen könne - gegebenenfalls auch vor Gericht. Wie viele Widersprüche aus Blankenheim zusammenkämen, bleibe abzuwarten, sagt Skrypek. „Die Frist endet ja erst um den 20. Januar herum.“ Ihm liege daran, Streitfälle möglichst mit Hilfe eines Mediationsverfahrens zu klären, statt vor Gericht zu ziehen. Die Gesamtsumme von 167.000 Euro, sagt Skrypek, sei im Haushalt der Gemeinde nicht eingeplant. Trotzdem müsse er klären, dass das Geld der Gemeinde nicht verloren gehe. Müsse tatsächlich ein Gericht prüfen, ob die Beitragsbescheide rechtens sind, sei der Ausgang ungewiss: „Wir sind nicht der Meinung, dass wir die Wahrheit erfunden haben.“ (mz)