1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Landkreis Harz
  6. >
  7. Bundesgerichtshof muss über Raub in Thale verhandeln

Revision gegen Urteile am Landgericht Bundesgerichtshof muss über Raub in Thale verhandeln

Männer waren zu Haftstrafen zwischen sechseinhalb und neun Jahren verurteilt worden. Urteil gegen junge Frau ist hingegen rechtskräftig.

24.09.2021, 10:00
In der Mausstraße in Thale hatte sich am 31. Oktober 2020 ein Raubüberfall ereignet.
In der Mausstraße in Thale hatte sich am 31. Oktober 2020 ein Raubüberfall ereignet. Benjamin Richter

Thale/Magdeburg/MZ/brt - Mit der Frage, ob zwei Raubdelikte im Juli und Oktober 2020 in Thale auf das Konto der drei jungen Männer gehen, die vor zwei Wochen vom Landgericht Magdeburg verurteilt wurden, muss sich der Bundesgerichtshof beschäftigen.

Die drei Männer haben Revision eingelegt, wie Gerichtssprecher Christian Löffler der MZ auf Anfrage bestätigte. Das Urteil gegen die mitangeklagte junge Frau ist hingegen rechtskräftig. Für sie hatte die Strafkammer einen Freizeitarrest und 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit angeordnet.

Nach Ansicht des Gerichts hatte sie sich der Beihilfe zur räuberischen Erpressung, aber nicht, wie die drei männlichen Angeklagten, der Erpressung und des besonders schweren Raubs schuldig gemacht. Letztere drei waren in Magdeburg zu Haftstrafen zwischen sechseinhalb und neun Jahren verurteilt worden.

Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass zwei der Beschuldigten an beiden Taten, der dritte junge Mann an dem Raubüberfall im Juli in der Rosstrappenstraße beteiligt gewesen waren.

Dabei waren die Täter in die Wohnung eines Mannes eingedrungen und hatten diesem, um ihm Hinweise zu Gegenständen zu entlocken, die sie dann stahlen, mit Schlägen mehrere Knochen im Gesicht gebrochen. Bei der Tat im Oktober in der Mausstraße war das Opfer ein jüngerer Mann, dessen Handy die Täter mitnahmen.