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Kosten für Gewässerunterhaltung Kosten für Gewässerunterhaltung: Lützener sollen zahlen

Von HEIKE RIEDEL 26.01.2016, 08:22
Mit Mitteln des Hochwasserfonds ist jetzt die Sanierung von Graben und Teich in Lösau in Angriff genommen worden. Zunächst wird ausgeholzt.
Mit Mitteln des Hochwasserfonds ist jetzt die Sanierung von Graben und Teich in Lösau in Angriff genommen worden. Zunächst wird ausgeholzt. PETER LISKER Lizenz

LÜTZEN - Es kommt eine neue Umlage auf die Lützener Grundstückseigentümer zu. Dafür dass in den Gräben und Bächen Regen und Tauwasser abfließen können. Die Kosten für den Gewässerunterhaltungsverband (UV) Mittlere Saale - Weiße Elster sollen ab diesem Jahr von denen getragen werden, die den Nutzen von den Leistungen des Verbandes haben. Dies fordert die Kommunalaufsicht, sagt Lützens Bauamtsleiter Steve Kähler.

80 000 Euro hat die Stadt bisher jährlich dafür an den UV bezahlt, dass auf ihrem Territorium rund 82 Kilometer Gewässer (Gräben und Bäche) von Gestrüpp und Gras befreit werden, Müll aus ihnen entsorgt, Gehölz ausgeschnitten und Schlamm ausgehoben wird. Dies Geld soll sie nun von den Grundstückseigentümern fordern.

Weißenfels macht es vor

Während es noch relativ einfach ist, eine Satzung anlehnend an die Erfahrungen anderer Kommunen zu erarbeiten, wird der Aufwand der Erfassung aller für die Berechnung der Beträge erforderlichen Daten immens. Zudem müssen diese auch ständig aktualisiert werden, um sich nicht Widersprüche einzuhandeln, weil sich zum Beispiel die Personenzahl auf einem Grundstück verändert hat.

Etwa die Hälfte der in dem Verband organisierten Kommunen hat es bisher mit der Umlage der Kosten auf die Bürger versucht. Einige haben darauf wieder verzichtet. Wegen des Aufwandes, vermutet Verbandschef Ronald Köcher. Andere wie Weißenfels sind seit 2011 auf diesem Weg.

Nicht die Verwaltung des UV erhebe die Umlage, sondern in Sachsen-Anhalt müssen das die Kommunen tun. Sie bezahlen wiederum ihren Anteil zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung an den Verband, so dass dieser seine Aufgaben erfüllen kann. In diesem Jahr hat er für die im Auftrag seiner 19 Mitgliedsstädte und -gemeinden durchzuführenden Arbeiten 1,5 Millionen im Verwaltungshaushalt und 839 000 Euro im Bauhaushalt geplant. Aus verschiedenen Fördertöpfen stehen zum Beispiel für Maßnahmen infolge von Hochwasserschäden oder zur Renaturierung Geldmittel bereit, die über die von den Kommunen eingezahlten Beträge hinausgehen. Damit wird zum Beispiel die derzeit in Lösau laufende Sanierung eines Grabens und des Teiches im Umfang von rund 280 000 Euro finanziert.

Abstufungen der Gewässer

Für die einzelnen Städte und Gemeinden werden die Kostenanteile nach deren Fläche berechnet und es wird ein zusätzlicher Beitrag in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl berücksichtigt. Davon müssen auch die Kommunen ausgehen, wenn sie die Umlagen für Grundstückseigentümer berechnen. Manche erheben sie als Beiträge, andere legen sie auf die Grundsteuer um.

Die Beiträge der Städte und Gemeinden an den UV sind jetzt gestiegen, weil das Land einige Gewässer erster Ordnung zurückgestuft hat in die zweite Ordnung, so dass der UV mit nun 800 Kilometern Gräben und Bächen 25 Kilometer mehr in seiner Verantwortung hat. Zudem erhebt erstmals das Land auch für die Gewässer erster Ordnung wie Saale, Rippach und Floßgraben rückwirkend ab 2015 von Kommunen Beiträge, deren Zahlung über den UV erfolgt. (mz)