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Ärger mit Unfallhaus in Weißenfels Ärger mit Unfallhaus in Weißenfels: Stadt setzt Eigentümer letzte Frist

Von Alexander Kempf 06.08.2019, 14:53
Das Urhaus ist eingerüstet. Aber auch der Anbau wurde beschädigt.
Das Urhaus ist eingerüstet. Aber auch der Anbau wurde beschädigt. kempf

Weissenfels - An der Hausruine in der Naumburger Straße in Weißenfels, die im vergangenen Jahr bei zwei spektakulären Unfällen kurz nacheinander schwer beschädigt wurde, ist seit Monaten kein Fortschritt zu erkennen. Hinter den Kulissen kommt nun aber Bewegung in die Sache. Wie die Stadt auf Nachfrage der Mitteldeutschen Zeitung informiert, hat sie eine bauaufsichtliche Verfügung gegen den Eigentümer der Immobilie erlassen.

Stadt gibt Eigentümer von Unfallhaus letzte Frist

Der muss nun einen Standsicherheitsnachweis für das Nachbargebäude vorlegen und bis zum 31. August 2019 das beschädigte Gebäude abreißen, erläutert Stadtsprecherin. „Sollte die Frist verstreichen, ohne dass der Eigentümer tätig geworden ist, hat die Untere Bauaufsichtsbehörde eine Ersatzmaßnahme angedroht“, sagt sie. Sprich die Stadt würde selbst aktiv werden und die entstehenden Kosten dem Eigentümer später in Rechnung stellen.

Der Eigentümer hatte über seinen Sprecher Christian Wackermann in der Vergangenheit ausrichten lassen, dass sowohl Gebäude als auch Nebengebäude zwingend abgerissen werden müssen. Offenbar ist es bisher aber zu keiner Einigung mit den beiden Versicherungen der Unfallverursacher gekommen. Doch dass der Abriss tatsächlich alternativlos ist, das sieht offenbar nicht jeder so. Denn einem Gutachten zu Folge, das der Stadt vorgelegt worden ist, könnte das Gebäude, wenn auch unter hohem Aufwand und verbunden mit hohen Kosten erhalten werden. Christian Wackermann hatte dies in der Vergangenheit aber ausgeschlossen, da eine solche Sanierung in keinem wirtschaftlich vernünftigem Verhältnis stehe.

Mehrere Beteiligte: Klärung an Schadensersatz schwierig

Erschwert wird eine Entscheidung dadurch, dass nur schwer zu klären ist, welchen Anteil am entstandenen Schaden der jeweilige Verursacher und damit seine Versicherung trägt. Denn im Oktober des vergangenen Jahres war zunächst ein Lastwagen durch eine Hauswand des Gebäudes gebrochen. Acht Tage später krachte schließlich ein alkoholisierter Autofahrer mit seinem Wagen in dieselbe Stelle. Spätestens nach dem zweiten Crash war das Haus aus Eigentümersicht nicht mehr zu retten.

Seither ist das Gebäude zwar notgesichert worden. Doch durch einen gesperrten Gehweg und auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung bringt die Ruine für die Weißenfelser noch immer Einschränkungen mit sich und birgt aus Sicht einzelner Bürger auch Sicherheitsrisiken. Zuletzt hatte sich sogar der Landtagsabgeordnete Rüdiger Erben (SPD) eingeklinkt und auf eine zeitnahe Lösung gedrängt. (mz)