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Bildung in Anhalt-Bittefeld Bildung in Anhalt-Bittefeld: Förderschulen beschreiten neue Wege

Von Ute Hartling-LieblaNg 18.09.2014, 18:01

Köthen/MZ - Die drei Förderschulen für Lernbehinderte im Landkreis Anhalt-Bittefeld gehen neue Wege. Das hängt damit zusammen, dass das Thema „inklusive Bildung“ seit dem Beitritt Deutschlands zur UN-Konvention für Menschen mit Behinderung zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Eltern von lernbehinderten Kindern können sich auf dieser Grundlage entscheiden, ob sie ihre Kinder in eine integrative Regelschule oder weiter in eine Förderschule schicken möchten. Insgesamt werden an den Förderschulen in Anhalt-Bitterfeld im Schuljahr 2014/15 laut Schulentwicklungsplan 563 Kinder unterrichtet.

Stand früher an den Förderschulen der Schwerpunkt „Lernen“ im Mittelpunkt, gibt es nun auch Förderschwerpunkte wie „geistige Entwicklung“, „emotional-soziale Entwicklung“ oder „körperlich-motorische Entwicklung“, auf die sich eine Schule spezialisieren kann.

Wie Ina Treffkorn, stellvertretende Schulamtsleiterin der Landkreisverwaltung, im jüngsten Bildungsausschuss informierte, will sich die Köthener Förderschule „Samuel Hahnemann“ als Schule mit emotional-sozialer Entwicklung profilieren. Sie umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 9 und schließt in der Regel mit dem Abschluss der Förderschule für Lernbehinderte ab. Jugendliche mit sehr guten Leistungen im neunten Schuljahrgang können den Besuch einer freiwilligen 10. Klasse beantragen, um nach dem erfolgreichen Besuch dieser Schulform den Hauptschulabschluss zu erwerben.

Die fusionierte Förderschule „Erich Kästner“ in Bitterfeld-Wolfen und die Förderschule „H. E. Sötzner“ in Güterglück wollen Förderschule mit Ausgleichsklassen werden. Ziel einer solchen Förderschule mit Ausgleichsklassen ist die Re-Integration in die Lernverbände der allgemeinen Schulen. An der Förderschule mit Ausgleichsklassen sind schulische Abschlüsse grundsätzlich möglich, orientiert wird aber auf eine Re-Integration nach dem 6. Schuljahr. Der Verbleib der weiterführenden Schuljahrgänge sollte hier nur in besonderen Einzelfällen erfolgen.