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Ehemalige Halle-Hettstedter Eisenbahn Ehemalige Halle-Hettstedter Eisenbahn: Tauziehen um Bahnstrecke geht weiter

Von Jörg Müller 17.03.2017, 09:01
Olaf Raabe (l.) und Rainer Schmidt im Jahr 2014 an der Bahnstrecke
Olaf Raabe (l.) und Rainer Schmidt im Jahr 2014 an der Bahnstrecke Jürgen Lukaschek/Archiv

Halle (Saale)/Hettstedt - Die juristischen Auseinandersetzungen um die Bahnstrecke der ehemaligen Halle-Hettstedter Eisenbahn gehen weiter. Seit Jahren laufen vor mehreren Gerichten Verfahren, in denen sich der Verein „Freunde der Halle-Hettstedter Eisenbahn“ und ein sächsisches Unternehmen gegenüber stehen. Die Firma aus Oybin (Landkreis Görlitz) hat die Strecke 2010 von der Deutschen Bahn AG erworben, um die Gleise abzubauen und zu verwerten.

Das ist aber nicht möglich, weil die Bahnstrecke zu einem Kulturdenkmal erklärt worden ist. Außerdem hat das Land Sachsen-Anhalt der Deutschen Regionaleisenbahn GmbH (DRE), die mit dem Verein kooperiert, eine Betriebsgenehmigung bis zum Jahr 2058 erteilt. Der Verein und die DRE planen langfristig, die Bahnstrecke Halle-Gerbstedt-Hettstedt auf den noch vorhandenen Abschnitten zu touristischen Zwecken wiederzubeleben.

Gericht bestätigt Denkmalstatus

Im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht Halle den Denkmalstatus für die ehemalige Halle-Hettstedter Eisenbahn erneut bestätigt. Die Kammer unter Vorsitz von Gerichtspräsident Ulrich Meyer-Bockenkamp wies eine Klage des sächsischen Unternehmens gegen den Landkreis Mansfeld-Südharz und die Stadt Halle ab. Die Firma wollte erreichen, dass die Denkmalbehörden die Einstufung der Bahnstrecke als Kulturdenkmal aufheben und die Halle-Hettstedter Eisenbahn aus dem Denkmalverzeichnis des Landes gelöscht wird.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Das Unternehmen hat Berufung eingelegt. Wie die Pressesprecherin des Oberverwaltungsgerichts Naumburg, Kristina Kubon, auf MZ-Anfrage mitteilte, sei bislang noch keine Entscheidung über die Zulassung der Berufung gefallen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, sei auch nicht abzusehen, da der Senat noch mit teils deutlich älteren Verfahren befasst sei.

Verein kann Erfolg verbuchen

In einem anderen Verfahren kann der Verein dagegen einen Erfolg verbuchen. Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Halle zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Das Unternehmen hatte dem Verein verboten, die Bahngrundstücke zu betreten und an der Strecke zu arbeiten. Dies wollte die Firma mit einer Klage auf Unterlassung durchsetzen. Eine Zivilkammer des Landgerichts hatte diese Klage abgewiesen und damit dem Verein Recht gegeben.

Die Halle-Hettstedter Bahn wurde 1896 eingeweiht. Ab 1968 wurde der Verkehr schrittweise eingestellt. 2002 fuhr der letzte Zug zwischen Gerbstedt und Hettstedt.

(mz)