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Volksbegehren Volksbegehren: Stadt hält an den Entlassungen fest

Von Kai Gauselmann 02.03.2004, 19:59

Halle/MZ. - Sie betonte, die Stadt werde einer möglichen Gesetzesänderung nicht vorgreifen und die Entlassungen nicht zurücknehmen. "Wir können nicht auf den vagen Verdacht hin tätig werden."

78 der vom Stellenabbau betroffenen Kindergärtnerinnen waren gegen ihre Entlassung vor das Arbeitsgericht gezogen. Bislang wurden dort 15 Fälle verhandelt. Acht Mal wurden Klagen der Erzieherinnen abgewiesen, einmal ein Vergleich geschlossen und sechs Prozesse in den April verschoben.

Auf die Erzieherinnen-Prozesse hat das Begehren ebenfalls keinen Einfluss. Wie Arbeitsgerichts-Direktorin Bettina Bartels-Meyer-Bockenkamp sagte, entscheide das Gericht prinzipiell auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Kündigung geltenden Gesetze. Selbst wenn das Gesetz wieder geändert wird, blieben die Kündigungen wirksam - es sei denn, das neue Gesetz werde rückwirkend erlassen.

Szabdaos verteidigte indes das bestehende Kifög: "Das ist schon ein vernünftiger Weg, wenn man mehr auf Qualität der Betreuung setzt als auf Quantität. Und dass Eltern, die zu Hause sind, sich nachmittags um ihre Kinder kümmern, ist zumutbar. Familien haben auch eine Verantwortung." Aus finanziellen Erwägungen könne die Stadt schwerlich zurückrudern. Die Kinderbetreuung in städtischen Einrichtungen koste jährlich etwa 50 Millionen Euro. "Davon kommen 3,5 bis vier Millionen von den Eltern, der Rest vom Land und der größte Teil von der Stadt."

Für das kommende Jahr seien dabei gut sechs Millionen Euro an Einsparungen für den städtischen Haushalt eingeplant. Sollte das Kifög kippen und dann wiederum mit einem neuen Gesetz der alte Anspruch gelten, sei die Regierung in Magdeburg in der Pflicht. "Dann muss das Land den vollen Ausgleich schaffen", so Szabados.