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Kinderbetreuung in Halle Kinderbetreuung in Halle: Schlappe der Stadt im Streit mit der SKV

Von Dirk Skrzypczak 23.08.2017, 14:07
Am 25. Januar dieses Jahres hatten Erzieherinnen und Eltern für den Erhalt der SKV demonstriert.
Am 25. Januar dieses Jahres hatten Erzieherinnen und Eltern für den Erhalt der SKV demonstriert. Günter Bauer

Halle (Saale) - Paukenschlag im Gerichtsverfahren um die insolvente SKV Kita-Gesellschaft aus Halle: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hat in zwei Verfahren die Rückforderungen von Betriebskosten der Stadt Halle für die Jahre 2008 und 2009 für unrechtmäßig erklärt. Konkret ging es um 197.000 Euro für 2008 und 63.000 Euro für 2009. „Die Stadt hat einen gravierenden Fehler begangen und das Ermessen nicht ausgeübt“, sagte OVG-Sprecherin Kristina Kubon der MZ.

Das Verwaltungsgericht in Halle hatte in erster Instanz der Stadt noch Recht gegeben. Die Stadt selbst beruft sich auf einen Erlass des Sozialministeriums und hatte von der privaten SKV Kita insgesamt rund 1,2 Millionen Euro als Rückerstattung gefordert, die zwischen 2006 und 2015 von der Stadtverwaltung als nicht zuschussfähige Kosten eingestuft worden waren. Die SKV klagte gegen die Bescheide und meldete Insolvenz an.

Im April dieses Jahres hatte die Gläubigerversammlung der Übernahme der SKV durch die Volkssolidarität zugestimmt

Im April dieses Jahres hatte die Gläubigerversammlung der Übernahme der SKV durch die Volkssolidarität zugestimmt. Betroffen waren 14 Einrichtungen mit 250 Mitarbeitern, die in Halle 1.900 Kinder betreuten. „Die Entwicklung zeigt, dass das Verfahren gegen die SKV politisch motiviert war und mit einem hohen Vernichtungswillen geführt wurde“, sagte SKV-Anwalt Stefan Ettelt.

Im Auftrag der großen Gläubiger, allen voran der Bundesanstalt für Arbeit und der Krankenkassen, prüfe er nun, ob seitens der Gläubiger auf dem Klageweg Schadensersatzansprüche gegen die Stadt geltend gemacht werden können. Ettelt geht sogar davon aus, dass durch die Schlappe der Stadt vor Gericht alle Gläubiger in ihren Forderungen voll zufriedengestellt werden könnten. „Dann würde das Insolvenzverfahren aufgehoben und die SKV würde wieder existieren - ohne Mitarbeiter. Das wäre die große Tragik.“

Die Stadt teilte mit, dass man gegen das OVG-Urteil Rechtsmittel prüfe und ebenso die Neuerteilung von Rückforderungsbescheiden. Die Stadt führe derzeit Gespräche mit ebenfalls betroffenen Trägern, um eine gütliche Einigung zu erzielen. (mz)