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Halle Halle: Kein Verständnis für Havag

Von HEIDI JÜRGENS 15.10.2009, 19:31

HALLE/MZ. - Beide Fahrscheine haben den gleichen Preis: 1,20 Euro. Die Havag begründet ihr Vorgehen damit, dass die Kundin die Tarifbestimmungen, die seit 1. August gelten, nicht beachtet habe. Mit dem Kinderticket dürfe das Rad eine Stunde lang Bahn fahren, das Kurzzeitticket gelte nur vier Stationen. Frau Wesarg aber hatte vom Süden zur Heide fahren wollen - mehr als vier Stationen.

"Das schlägt dem Fass den Boden aus", empört sich zum Beispiel MZ-Leser Hans Francke. Schließlich habe die Frau 1,20 Euro bezahlt, der Havag entstehe kein Schaden. "Schäbig hoch drei" findet Havag-Kunde Jürgen Weidner das Vorgehen. "Die Verantwortlichen sollten sich schämen, so mit ihren Fahrgästen umzugehen. Schade, dass es kein Konkurrenzunternehmen gibt, dann würde man sich so was wohl anders überlegen", meint er.

Günter Metz ist ebenfalls entsetzt - er schildert als Gegenbeispiel ein Erlebnis in Krefeld: "Wegen eines Missverständnisses fuhren wir ohne gültigen Fahrausweis. Wir wurden von zwei Kontrolleuren freundlich und verständnisvoll gebeten, beim Schaffner zwei normale Fahrscheine nachzulösen."

Eine Nachfrage der MZ bei der Havag, ob die Angelegenheit nochmals geprüft werden könnte, brachte eine Absage. "In Aushängen, Zeitungsmitteilungen und auf Handzetteln für Fahrgäste ist auf die Neuregelung hingewiesen worden", sagt Kristin Gebhardt von der Pressestelle. Auch die Schlichtungsstelle Nahverkehr in Berlin habe kein Fehlverhalten der Havag sehen können. Das habe man Frau Wesarg mitgeteilt.

Doch bei der Schlichtungsstelle - einer Einrichtung des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) - ist der Fall nicht bekannt. "Wir werden tätig, wenn sich ein Fahrgast an uns wendet. Dass ein Verkehrsbetrieb - also ein Mitgliedsunternehmen - dies tut, wäre absolut unüblich", sagt der Geschäftsführer der Landesgruppe Ost des VDV, Werner Faber. Eine erneute Nachfrage bei der Havag ergab, dass man sich lediglich auf einen Entscheid vom 10. August in einem anderen Fall bezogen habe, der auf das Problem von Frau Wesarg aber anwendbar sei. Das sieht man in Berlin nicht so: "Das war kein gleich gelagerter Fall und der Schlichtungsspruch ist nicht 1:1 anwendbar", äußert Werner Faber. Und was sagt der Fahrgastbeirat der Havag, der das Unternehmen berät, dazu? Holger Bläß, stellvertretender Sprecher, erklärt, man kenne den Fall bisher nicht. Allerdings müssten Fahrgäste sich an die Tarifbestimmungen halten. Und er zieht einen Vergleich: "Man kann auch keine Fahrkarte nach Berlin kaufen und dann nach Hamburg fahren - selbst wenn es der gleiche Preis sein sollte." Petra Wesarg hat bisher die Strafgebühr nicht bezahlt. Noch hofft sie auf Kulanz der Havag.

Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter 030 / 39 99 32 16.