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Deichneubau am Gimritzer Damm  Deichneubau am Gimritzer Damm : Kraftprobe am Deich

Von Michael Tempel 31.03.2015, 07:26
Die Baustraße zur Deichbaustelle ist seit dem Baustopp abgesperrt.
Die Baustraße zur Deichbaustelle ist seit dem Baustopp abgesperrt. lutz winkler Lizenz

Halle (Saale) - Der Rechtsstreit um den Baustopp für den Deichneubau am Gimritzer Damm in Halle geht jetzt in die heiße Phase. Das Landesverwaltungsamt (LVwA), dessen Baugenehmigung vom Verwaltungsgericht nach einem Eilantrag von Anwohnern als fehlerhaft eingestuft worden war, hat jetzt seine Beschwerde gegen die Zwangspause durch Vorlage einer ausführlichen Begründung komplett eingereicht. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die nächst höhere Gerichtsinstanz, das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg (OVG), darüber befinden kann, ob die Bauarbeiten fortgesetzt werden können oder ob der Baustopp bestehen bleibt.

Rascher Weiterbau

Viele Hallenser erwarten unterdessen ein schnelles Ende des Streits und einen zügigen Abschluss des Deichbaus - in welcher Form auch immer. Das belegen die zahlreichen Leserbriefe, die in den vergangenen Wochen bei der MZ eingegangen sind. Schließlich hatte zuletzt die Jahrhundertflut 2013 gezeigt, dass insbesondere große Teile der Neustadt akut hochwassergefährdet sind und besser geschützt werden müssen.

OVG-Vizesprecherin Kristina Kubon deutete am Montag an, dass womöglich im April oder spätestens im Mai mit einem Richterspruch zu rechnen ist. „Wenn die Beschwerdebegründung nun vorliegt, bekommen die Anwohner ebenfalls nochmals die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben“, erläuterte Kubon. „Danach plant der Senat, so schnell wie möglich zu entscheiden.“

Aufwendiges Verfahren

Der neue Deich, der entlang der Halle-Saale-Schleife errichtet werden soll, soll rund 1,4 Kilometer lang, etwa drei Meter hoch und im Deichfuß-Bereich 20 Meter breit werden. Er soll den verschlissenen alten Gimritzer Damm ersetzen. Gegner des Projekts, darunter mehrere Anwohner und Innenstadtbewohner, befürchten jedoch, dass mit dem neuen Verlauf die Überschwemmungsgefahr für Anrainer-Grundstücke noch verstärkt wird. Sie fordern, entweder den alten Deich zu ertüchtigen, oder einen neuen Wall entlang des alten zu bauen. Erreichen wollen sie das unter anderem damit, dass für den Neubau eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgt. Dies ist ein sehr aufwendiges Verfahren, das vor einem Baubeginn die Auswirkungen eines Projekts auf Natur und Umwelt genau abzuschätzen versucht.

Prüfung nicht nötig

Der erste Bauabschnitt des neuen Deichs ist zur Hälfte fertig. Muss trotzdem noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden? „Dies wird durch das Landesverwaltungsamt anders bewertet“, sagte Behördensprecherin Denise Vopel gestern. „Darauf ist unser Haus in seiner Beschwerdebegründung ausführlich eingegangen.“ Nähere Details nannte Vopel nicht. Der Chef des Landes-Hochwasserbetriebs, Burkhard Henning, hatte vor Tagen gegenüber der MZ bekräftigt, dass dem Deichbau ausführliche Untersuchungen und Berechnungen vorausgegangen seien. Der Landesbetrieb ist der Bauherr. „Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist aus unserer Sicht nicht nötig“, so Henning. Das Verwaltungsgericht hatte das Anfang März aber anders gesehen und den Baustopp verhängt.

Trotzdem gelassen

Bei der IG Hochwasserschutz Altstadt, aus deren Reihen die Deich-Kläger kommen, sieht man der Beschwerde gegen den Baustopp gelassen entgegen. „Ich sehe wenig Chancen für die Beschwerde“, sagte IG-Sprecherin Katrin Moeller. Man sei aber nicht erfreut, dass es überhaupt zum Rechtsstreit gekommen ist. „Wir hätten eine vernünftige Lösung mit dem Landesbetrieb vorgezogen“, so Moeller weiter. Denn auch die IG sei für einen schnellen Deichbau - allerdings nicht in der bislang geplanten Form. (mz)