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Ermittlungen in Eisleben Ermittlungen in Eisleben: Mann entblößt sich in aller Öffentlichkeit

Von Frieder Fahnert 13.12.2014, 08:47
Am Michelsberg wurden Mutter und Tochter belästigt.
Am Michelsberg wurden Mutter und Tochter belästigt. Klaus Winterfeld Lizenz

Eisleben - Es ist für viele Frauen eine Horrorvorstellung: Ein Mann, der sich aus heiterem Himmel vor ihnen entblößt. Und genau das ist auch in Eisleben der Fall, wie eine MZ-Leserin schildert.

So war Simone V. kürzlich mit ihrer Tochter auf dem Weg zu den Großeltern. Sie gingen den Michelsberg in der Lutherstadt Eisleben entlang, als auf einmal ein junger Mann mit heruntergelassener Hose auf der Wiese stand und an seinem Geschlechtsteil hantierte. „Und das vor den Augen meiner Tochter und mir“, beschreibt Simone V. die Situation. „Ich schrie ihn an und beschimpfte ihn, er solle doch seine Hose wieder hoch ziehen, was er aber nicht tat.“

Polizei alarmiert

Die junge Frau hat in ihrer Not die Polizei alarmiert, die auch wenig später am Ort des Geschehens war. Doch leider sei der Mann da bereits verschwunden gewesen. „Meine Tochter und ich machten unsere Aussage“, sagt Frau V. Sie habe den Polizisten sogar den Nachnamen des Entblößers nennen können. Dabei habe sie von der Polizei erfahren, dass der Mann stark psychisch krank ist und deshalb keine Strafe zu erwarten habe.

Exhibitionismus ist eine sexuelle Neigung, bei der die betreffende Person es als lustvoll erlebt, von anderen Personen nackt oder bei sexuellen Aktivitäten beobachtet zu werden. Sie stellt damit das Gegenstück zum Voyeurismus dar. Exhibitionistische Handlungen gibt es in den verschiedensten Formen.

Der Extremfall besteht wohl darin, dass sich ein unter einem Mantel unbekleideter Mann einer Frau nähert, um sie dann durch Öffnen dieses Mantels zu erschrecken.

„Am nächsten Tag haben wir dann erfahren, dass der Mann das schon des öfteren gemacht haben soll“. Gunnar Graßmann, Sprecher beim Polizeirevier Mansfeld-Südharz, bestätigt, dass eine entsprechende Anzeige gegen den Mann vorliegt und dass dieser schon mehrfach in dieser Richtung auffällig geworden ist. „Das ist natürlich ein Problem“, so Grassmann. Aber man könne ihn nicht so einfach zwangseinweisen. Hintergrund sei, dass er auf Grund einer geistigen Behinderung nicht strafmündig ist. Er sei in einem Wohnheim untergebracht und ihm sei ein Betreuer an die Seite gestellt. Natürlich werde man reagieren. Man spreche in solchen Fällen sowohl mit dem Mann selbst, aber auch mit dessen Betreuer, um weitere Vorfälle für die Zukunft zu vermeiden. Eine direkte Gefahr sei von ihm noch nicht ausgegangen. Ähnlich sieht das Klaus Wiechmann von der Staatsanwaltschaft in Halle, ohne konkret auf den Fall in Eisleben eingehen zu können.

Belästigungen anzeigen

Generell rät er, solche Belästigungen bei der Polizei anzuzeigen. Dann werde auf jeden Fall ermittelt. Ob jemand schuldfähig ist oder nicht, müssten Mediziner in einem fachärztlichen Gutachten feststellen. Wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht und ein Mensch mit psychischen Störungen beispielsweise jeweils andere Leute angreift, bestehe die Möglichkeit der Unterbringung in einem Spezialkrankenhaus. (mz)