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Über 9 000 Dessau-Roßlauer stimmen für ein Bürgerbegehren

Von ANNETE GENS 24.09.2008, 19:07

DESSAU-ROSSLAU/MZ. - Nahezu 10 000 Dessau-Roßlauer hatten sich zwischen Juli und September gegen eine Privatisierung städtischen Eigentums und für ein Bürgerbegehren ausgesprochen. "Sind Sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und Betriebe der Stadt Dessau-Roßlau, die der Daseinsfürsorge dienen, weiterhin zu 100 Prozent in kommunalen Eigentum verbleiben", waren sie gefragt worden. Insgesamt 9 307 nach Meinung der Initiative gültige Unterschriften sind gesammelt worden.

Die Aktion verlief anfangs etwas verhalten, erinnerte am Mittwoch Hans-Christian Sachse, einer der Sprecher der Initiative. Doch bald sei in den Geschäften, in denen er Unterschriftenlisten ausgelegt hatte, das Thema heftigst diskutiert und seien Formulare nachgefordert worden. Auch die Resonanz bei Gewerbetreibenden sei sehr positiv gewesen. Viele Helfer hätten das Anliegen der Aktion tatkräftig unterstützt, meinte Sprecher Wolfgang Galleske.

Die im April gegründete Initiative war mit vielen ihrer Helfer an der Friedensglocke, zu Sportveranstaltungen, auf Foren und in Wohngebieten u. a. präsent. "Wir sind von den Dessauern und auch Roßlauern, die ja durch die Gebietsreform Miteigentümer geworden sind, bestärkt worden in unserem Anliegen", so sagten die Sprecher Hans-Christian Sachse, Ralf Schönemann, Lothar Biener, Wolfgang Galleske und Uwe Henschke übereinstimmend.

Die Übergabe der Unterlagen an Michael Antal, den stellvertretenden Stadtwahlleiter, erfolgte nicht ohne Seitenhiebe auf Oberbürgermeister Klemens Koschig. "Verkaufen kann jeder, aber Eigentum fürs Gemeinwohl bewahren, das ist die hohe Kunst", kritisierte Sachse die Aussagen Koschigs über kommunales Eigentum vor und nach dessen Wahl zum OB. Vor seiner Wahl habe Koschig klare Aussagen getroffen. Diese Verlässlichkeit vermisse man inzwischen.

Die Fachämter der Stadt müssen jetzt die Unterschriftenaktion formal und rechtlich prüfen, ehe es eine Empfehlung an den Stadtrat gibt. Über die Dauer des Verfahrens konnte Antal nichts sagen. Nur über das Procedere: Sollte der Stadtrat einem Bürgerbegehren zustimmen, müsste dieses innerhalb des darauf folgenden Vierteljahres durchgeführt werden.