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Weniger Kredite Kommunalaufsicht genehmigt Haushalt unter Bedingungen: Dessau-Roßlau steht erneut vor Haushaltssperre

Das Landesverwaltungsamt hat den städtischen Haushalt 2026 für Dessau-Roßlau genehmigt. Allerdings hat die Kommunalaufsicht auch Auflagen verfügt.

Von Heidi Thiemann 05.02.2026, 18:00
Die Kommunalaufsicht hat den Dessau-Roßlauer Haushalt 2026 genehmigt - unter Auflagen.
Die Kommunalaufsicht hat den Dessau-Roßlauer Haushalt 2026 genehmigt - unter Auflagen. (Symbolfoto: Monika Skolimowska/dpa)

Dessau-Rosslau/MZ. - Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat die Haushaltssatzung der Stadt Dessau-Roßlau für das Jahr 2026 geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist mit Auflagen verbunden, die zur Sicherung der finanziellen Stabilität notwendig sind, teilt das Landesverwaltungsamt in einer Presseerklärung mit.

Nur Ausgaben für notwendige Ausgaben sind gestattet

So hat die Kommunalaufsicht angeordnet, dass Oberbürgermeister Robert Reck eine Haushaltssperre verfügen muss. „Diese hat sicherzustellen, dass Auszahlungen ausschließlich geleistet werden, soweit die Stadt hierzu rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder diese zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind“, teilt die Behörde mit. Ziel ist eine Verbesserung des Finanzplanergebnisses um mindestens 3,2 Millionen Euro.

Stadt kann nicht so viele Kredite aufnehmen wie geplant

Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen kann die Stadt Kredite in Höhe von 42 Millionen Euro aufnehmen. Nicht genehmigt wurden von Landesverwaltungsamt darüber hinaus gehende Kreditaufnahmen in Höhe von 6,7 Millionen Euro. Von den in der Haushaltssatzung festgelegten Verpflichtungsermächtigungen (29,5 Millionen) werden nur rund 23 Millionen Euro genehmigt, so die Mitteilung.

Wie Dessau-Roßlaus Finanzbeigeordneter André Ulbrich auf Nachfrage sagte, betreffe die Reduzierung den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen (26,8 Millionen) um 3,8 Millionen.

Stadtrat entscheidet am 25. Februar

Mit den Maßnahmen, erklärt Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes, solle eine Verschlechterung der Haushaltslage verhindert und die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt Dessau-Roßlau gesichert werden. Die Stadtverwaltung hat keinen Widerspruch erhoben. Am 25. Februar muss der Stadtrat zustimmen.