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Abfallbeseitigung in Dessau Abfallbeseitigung in Dessau: Neue Satzung sorgt für Ärger

Von Annette Gens 30.04.2014, 20:18

Dessau/MZ - 30 Euro sind viel Geld. Jedenfalls so viel, dass Familie Rothe aus Waldersee nicht einsieht, weshalb sie auf 30 Euro zugunsten der Stadt verzichten soll. Im Streit mit der Verwaltung meint die Familie: „Jetzt geht es nicht mehr nur um 30 Euro, sondern ums Prinzip.“

Die seit dem 1. Januar geltende Abfall-Gebührensatzung ist erneut zum Ärgernis geworden. Nach Renate Miklisch, die ihren Mann im Februar verloren hatte und trotzdem das komplette Jahr über dessen Müll-Grundgebühren zahlen muss, stritten jetzt die Rothes um ihr Recht.

Ummeldedatum entscheidet

Die Familie besitzt ein Haus in der Walderseer Kreisstraße, das bis zum 31. Dezember 2013 vermietet war. Die Mieter zogen aus und meldeten sich zum 1. Januar 2014 um. Einen Tag zu spät, wie sich im Nachhinein zeigte. Denn die neue Gebührensatzung beinhaltet eine Stichtagsregelung. Bis zum 31. Dezember eines Jahres müssen Veränderungen im städtischen Amt für Steuern und Finanzen angezeigt werden. Nachmeldungen können erst im Folgejahr berücksichtigt werden - oder gar nicht.

Konkret heißt das, dass Familie Rothe 2014 noch für den ausgezogenen Drei-Personen-Haushalt ihrer ehemaligen Mieter rund 33 Euro Müll-Grundgebühren zu zahlen hat, obwohl die Mieter dort nicht mehr wohnen. Ohne die Aussicht auf Rückerstattung.

Harald Trocha, CDU: Ich bin überrascht, dass sich in der Satzung eine Stichtagregelung findet, das hat man uns damals nicht gesagt. Schade, dass keine unbürokratischen Lösungen möglich sind.

Achim Pätzold, Die Linke: Es ist schlimm, wenn man in einem Todesfall wirklich nach Satzung handelt und keine Ausnahme macht. Wenn sich die Probleme weiter häufen, dann sollte die Satzung auf den Prüfstand.

Wilhelm Kleinschmidt, Pro Dessau-Roßlau: Ich glaube, dass wir über die Gebührensatzung nicht bis ins letzte Detail gesprochen haben. Dass da eine stichtagsbedingte Regelung verankert worden ist, ist mir so nicht bewusst gewesen.

Doch das Ehepaar hatte schon Anfang Dezember die Veränderung zum Jahresende anzeigen wollen. Zu früh, habe eine Mitarbeiterin im Amt für Steuern und Gebühren abgewunken, erinnert sich Hans-Dieter Rothe, dass er samt Kündigungsschreiben seiner Mieter wieder nach Hause geschickt worden ist. Beim zweiten Anlauf im Januar bekam er die Auskunft, dass es einen Stichtag gibt. - Der nun vorbei war.

„Weshalb sollen wir etwas bezahlen, was nicht in Anspruch genommen wird? Niemand hat etwas zu verschenken“, sagt Annemarie Rothe, als sie sich daraufhin an die MZ-Lokalredaktion wendet. Zumal die Walderseer Familie mutmaßte, dass im Amt schusselig gearbeitet worden sei.

Mitnichten, verweist Elke Wirth, Leiterin des Amtes Stadtfinanzen, auf die neue Gebührensatzung, die der Stadtrat im Dezember vergangenen Jahres mehrheitlich beschlossen hat und die auch im Amt selbst zu Beschwerden führt. Die meisten Beschwerden gebe es mit der Zahl der codierten Tonnen, die allesamt zu Pflichtmülltonnen geworden sind und berechnet werden - ob sie genutzt werden oder nicht. Trotz erheblicher Öffentlichkeitsarbeit sind etliche Dessau-Roßlauer erst auf das Problem aufmerksam geworden, als der Gebührenbescheid der Stadt in die einzelnen Haushalte geflattert war. Da war der Stichtag längst verstrichen.

Im Paragraf 4, Absatz 1 , heißt es, dass „die Gebührenpflicht für die Abfallgebühr mit dem 1. Januar entsteht“ und „eine Änderung der Abfallgrundgebühr, die durch eine Änderung der Personenzahl auf dem Grundstück bedingt ist, zum ersten des folgenden Jahres wirksam wird“ (Absatz 3). Bis 31. Dezember 2013 war das anders geregelt. Jede Veränderung wurde verrechnet. Aber der dabei entstandene Arbeitsaufwand ist für die Verwaltung enorm gewesen. Ein Rechenbeispiel: Die Grundgebühr für die Abfallentsorgung hat 2013 noch 9,36 Euro pro Person und Jahr betragen. Ist im November eine Person verstorben und abgemeldet worden, so hat die Verwaltung 78 Cent an die Hinterbliebenen auszahlen müssen. Dafür wurde eine Briefmarke (58 Cent) investiert. Dafür musste Rücksprache mit dem Einwohnermeldeamt genommen werden. Dafür wurde das Beratungsgespräch mit dem Abmelder geführt. Der Aufwand war nicht mehr zu vertreten, sagt Wirth. Auch die Fortführung der alten Satzung hätte deshalb zur Erhöhung der Grundgebühren geführt.

Korrektur angekündigt

„Wir haben 25000 Gebührenbescheide an die Haushalte verschickt“ verweist Wirth auf vergleichsweise wenige Beschwerden dazu. Bei allen Startschwierigkeiten mit der neuen Satzung sieht die Amtsleiterin derzeit keinen Änderungsbedarf. Sie versichert aber, dass die Satzung - sollten sich die Probleme häufen, zum Jahresende nochmals auf den Prüfstand kommt.

Rothes indes konnten anhand der schriftlichen Kündigung beweisen, dass das Mietverhältnis zum Stichtag beendet war. Das Amt wird deshalb eine Korrektur vornehmen.