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Werksiedlung Wolfen Werksiedlung Wolfen: IG fordert Bestandsschutzregel für Altstadt-Häuser

Von Detmar Oppenkowski 24.10.2018, 08:27
Enrico Iffländer, Uwe Gonschorek, Dietmar Lückert und Dieter Krillwitz (v.l.) sind Sprecher der Interessengemeinschaft Denkmalschutz.
Enrico Iffländer, Uwe Gonschorek, Dietmar Lückert und Dieter Krillwitz (v.l.) sind Sprecher der Interessengemeinschaft Denkmalschutz. André Kehrer

Wolfen - Die Mitglieder der „Interessengemeinschaft (IG) Denkmalschutz Werksiedlung Wolfen“ warten gespannt auf eine Entscheidung des Stadtrats von Bitterfeld-Wolfen: Das politische Gremium soll am Mittwochabend den weiteren Werdegang für knapp 300 denkmalgeschützte Häuser in der Wolfener Altstadt aufzeigen.

Seit 2011 gilt in den Wohnsiedlungen eine vereinfachte Stadtsatzung, die unter anderem den Einbau von Jalousien und Kunststofffenstern erlaubt. Diese Satzung soll nach dem Willen der Verwaltung aufgehoben werden, so dass bauliche Veränderungen ausschließlich nach den strengen Kriterien des Denkmalschutzes bewertet werden sollen. Um das zu verhindern, wird gefordert, dass der OB eine Bestandsschutzregelung mit dem Landkreis vereinbart.

IG kritisiert Stadt - alle 300 Altstadthäuser müssten umgebaut werden

Vor der Entscheidung haben sich Enrico Iffländer, Uwe Gonschorek, Dietmar Lückert und Dieter Krillwitz nochmals ausgetauscht. Sie sind die gewählten Sprecher der IG. „In den vergangenen Jahren wurden von den Landkreis- und Stadtverwaltungen viele widersprüchliche Entscheidungen, was erlaubt ist und was nicht, getroffen. Diese Gemengelage soll nun auf Kosten der Einwohner, die bereits viel Geld in ihr Eigentum gesteckt haben, beseitigt werden“, kritisiert etwa Krillwitz.

„Aus meiner Sicht handelt es sich um Versäumnisse der Behörden“, sagt Lückert und Gonschorek ergänzt: „Die Verwaltung von Bitterfeld-Wolfen will sich nun klammheimlich aus der Verantwortung stehlen.“ Wie das die Einwohner empfinden, drückt Iffländer wie folgt aus: „Wenn das so kommt, sind wir die Dummen und müssen das alles ausbaden.“

IG fürchtet teure Umbauten durch Veränderung der Satzung

Ihn erschüttere besonders, dass die Stadtverwaltung die Aufhebung der vereinfachten Satzung den Bürgern als Vorteil verkaufen will. „Doch mit dieser Entscheidung sind komplexe und kostenintensive Umbauten verbunden“.

Bestandsschutz nur als Einzelregelung?Der Bau- und Vergabeausschuss hat den Antrag, dass der OB mit dem Landkreis  verhandeln soll, um eine Bestandsschutzregelung zu vereinbaren, abgelehnt. Die Stadt sei nicht befugt, über Rechte Dritter zu entscheiden, meinte Ingo Jung (CDU). „Eine Bestandsschutzsatzung kann nur der Rechtsträger erlassen. Das ist der Landkreis.“  Die Betroffenen sollten sich einen guten Anwalt nehmen.  Uwe Denkewitz (WLS-FWH-FWG-SPD) fragte: „Welche Macht hat der OB,  eine Bestandsschutzregelung gegenüber der Denkmalschutzbehörde durchzusetzen?“ OB Armin Schenks Antwort: „Im Rahmen der Gesetze keine.“

Dagegen forderte Sandor Kulman (Linke) mehr Menschlichkeit bei diesem Thema.  Sein Fraktionskollege Joachim Gülland (Linke) verwies auf die moralische Pflicht der Stadt gegenüber den Bürgern. Ursache für die jetzige Lage sei, dass einst die vereinfachte Regelung der Stadt ohne Abstimmung mit dem Kreis verabschiedet worden sei. „Wir sollten als Stadt unsere Stimme einbringen, um die Folgen abzufedern.“

Schenk betonte, er habe schriftlich versucht, beim Landkreis ein Memorandum zu bekommen. Dann würde bis zur Klärung  nichts geändert. Die Antwort stehe aus.  Im Gespräch mit dem Denkmalschutz wolle er erreichen, das viele Einzelregelungen erzielt werden. „Aber Bestandsschutzregelungen kann es nur zwischen  Kreis und jedem Eigentümer geben. Nie zwischen Landkreis und Stadt.“

Nach Schätzungen der IG-Sprecher könnten alle der knapp 300 Häuser davon betroffen sein. „Denn sollte gefordert werden, dass alles wieder originalgetreu, also so wie vor 100 Jahren, hergestellt wird, dann müssen Dächer, Fenster, Pflaster und vieles mehr angefasst werden“, sagt Krillwitz und schätzt zusammen mit den anderen IG-Vertretern, dass sich die Kosten pro Haus möglicherweise auf einen mittleren fünfstelligen Betrag belaufen könnten. „Wenn das so kommen sollte, geht es bei dem einen oder anderen um die wirtschaftliche Existenz. Ich weiß nicht, ob das wirklich gewollt ist“, sagt Iffländer und hofft daher, dass der Stadtrat eine Entscheidung im Interesse der Bürger treffen wird.

Der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen tagt am Mittwochabend ab 18 Uhr im Wolfener Rathaus.

(mz)