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Prozess am Amtsgericht Bernburg  Prozess am Amtsgericht Bernburg : Falschaussage wegen Erpressung?

Von Diana Serbe 29.03.2017, 11:55
Das Amtsgericht in Bernburg
Das Amtsgericht in Bernburg Archiv/Pülicher

Bernburg - „Entschuldigung, dass Sie hier noch mal antreten müssen“, stellte die Jugendrichterin am Dienstag am Bernburger Amtsgericht bei jedem der sieben geladenen Zeugen der eigentlichen Befragung voran.

Ein 21-Jähriger hatte in zwei Prozessen unterschiedliche Aussagen zu einem Vorfall in Plötzkau im Mai 2014 gemacht. Deshalb stand er nun wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht. Auch alle Zeugen mussten ihre Aussagen wiederholen.

Zwischenfall am Männertag

Die Körperverletzung auf dem Sportplatz in Plötzkau am Männertag 2014 wurde im Vorfeld zweifach verhandelt: vor dem Amtsgericht Bernburg im Dezember 2014 und vor dem Landgericht Magdeburg im Mai 2015.

Aus einer Gruppe von etwa 30 Männern bildeten sich nach einem Streit über Fußball zwei Lager.

Es kam zum Gerangel und zu zwei Verletzten, die notärztlich behandelt werden mussten. Sven Rüdiger (alle Namen geändert) meinte, sich zu erinnern, wer zuerst zugeschlagen habe - der 43-jährige Roman Feist. Das sagte der 21-Jährige auch im ersten Prozess in Bernburg aus.

Es kam zur Verurteilung, denn mehrere Zeugen belasteten Feist.

Keine Erinnerung beim zweiten Prozess

Beim zweiten Prozess in Magdeburg rund fünf Monate später konnte sich Rüdiger nicht mehr erinnern, wer der Schuldige war.

„Wenn Sie keine Amnesie hatten, dann müssen Sie sich in Ihrem Alter doch erinnern können“, entgegnete die Staatsanwältin am Dienstag kopfschüttelnd.

Sie vermutete eher eine Erpressung. Die Vermutung bestätigte auch Thomas Brandt mit seiner Aussage. Der 33-Jährige ist einer der Geschädigten der Prügelei.

Er habe Feist nach dem Angriff sagen hören: „Überlegt euch, die Polizei zu rufen - wir kennen Motorrad-Banden“.

Angreifer nicht eindeutig gesehen

Weder Thomas Brandt noch sein jüngerer Bruder Mike haben den Angreifer eindeutig gesehen.

„Ich war benommen, hatte ein bisschen mehr getrunken und nur eine Faust gesehen“, sagt Thomas Brandt. Fest steht, dass auch Feist später am Boden lag und im Krankenhaus behandelt wurde.

Die Brüder Brandt schenkten ihrem Freund Sven Rüdiger Glauben. Dieser will eindeutig gesehen haben, dass Roman Feist der Angreifer war.

Am Tattag prahlte Rüdiger zudem angeblich damit, Feist aus Rache „auch eine verpasst zu haben“. Wer wen in diesem Massenauflauf genau verletzt hat, konnte am Verhandlungstag nicht eindeutig geklärt werden.

Falschaussage nicht eindeutig nachweisbar

Die zuständige Jugendrichterin hatte Verständnis dafür, dass fast drei Jahre nach der Tat die Erinnerung beim Angeklagten Rüdiger schwinde, sah darin jedoch keine Falschaussage. Das Verfahren wurde daher gegen eine Zahlung von 100 Euro an den gemeinnützigen Verein Rückenwind eingestellt. (mz)