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Ausweitung auf Aschersleben beschlossen

Von HEIKO WIGRIM 10.11.2008, 18:19

BERNBURG/MZ. - Seit 2005 hat der Gesetzgeber Landkreisen die Möglichkeit eröffnet, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) selbst zu organisieren. Die ehemaligen Landkreise Bernburg und Schönebeck haben das so genannte Optionsmodell, also die eigene Betreuung der Hartz-IV-Empfänger, gewählt. In Bernburg geschah dies in Form des bei der Landkreisverwaltung angesiedelten Amtes für Arbeitsförderung, die Schönebecker wählten die Form eines Eigenbetriebes - die Kommunale Beschäftigungsagentur (Koba). Nun soll die Betreuung der Langzeitarbeitslosen auch im ehemaligen Landkreis Aschersleben-Staßfurt eingeführt werden.

Nach Worten von Sven Hauser (SPD) strebt die Bundesregierung eine Neuorganisation der Durchführung des SGB II an. Einig sei man in Bund und Ländern, den Fortbestand der deutschlandweit 69 Optionskommunen zu sichern. Allerdings stehe die Zusage der Bundesregierung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass Zahl und Umfang der zugelassenen Träger auf Dauer beibehalten werden. Nach Hausers Worten sollen die bestehenden zugelassenen kommunalen Trägern als so genanntes dauerhaftes Übergangsrecht in das Grundgesetz aufgenommen werden. "Die Ausweitung der Option zu einem späteren Zeitpunkt ist somit nicht mehr möglich." Darum, so Hauser, sollte der Kreistag ein klares Signal an Bund und Land senden, dass er die Ausweitung der kommunalen Trägerschaft der Betreuung von Langzeitarbeitslosen auf den gesamten Salzlandkreis anstrebe. "Wir wollen die Verantwortung übernehmen und die guten Erfahrungen aus den ehemaligen Landkreisen Bernburg und Schönebeck weiter umsetzen."

Der Kreistag unterstützt einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion. Unklar ist aber noch, in welcher Form die Betreuung der Langzeitarbeitslosen künftig im Kreis stattfindet - als Amt der Verwaltung oder als Eigenbetrieb.