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Strafe für rücksichtsloses Autofahren

Von DETLEF VALTINK 11.12.2009, 16:56

ASCHERSLEBEN/MZ. - Dieser Ansicht ist Richterin Elke Plaga am Amtsgericht Aschersleben und verurteilte den 32-jährigen Hartz-IV-Empfänger zu einer Gesamtgeldstrafe von 880 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Nach Schilderungen von Zeugen, die dem Gericht glaubhaft erschienen, hatte Renè H. sich an diesem Tag auf der B 6n dem Fahrzeug des 23-jährigen Jan O. aus Atzendorf und seiner damaligen Freundin Katharina J. genähert, die sich auf der Rückfahrt von einem Harz-Urlaub befanden. Mit ihnen unterwegs war ein zweites Auto mit einem befreundeten Pärchen, welches ebenfalls nach Hause wollte. Dabei soll es - die Aussagen der Zeugen widersprachen sich - zu "Blödeleien" von gegenseitigem Überholen und Ausbremsen unter den Autofahrern gekommen sein. Ob sich Renè H. durch diese Fahrweisen provoziert fühlte, blieb ungeklärt.

Geklärt ist, dass der Blankenburger sich mit seinem geborgten BMW zunächst dem Auto von Jan O. nähert und ihm dabei "fast in den Kofferraum gekracht" sei. Renè H. setzte sich vor Jan O., bremste ihn aus. "Wir mussten so stark abbremsen, dass ich im Gurt hing", erklärte Katharina J. dem Gericht. Nur mit Mühe konnte ein Auffahrunfall oder der Aufprall in der Leitplanke verhindert werden. Für Katharina J. lange Sekunden voller Angst und Schrecken, da sie noch immer seelisch an den Folgen eines anderes Auffahrunfalles leidet.

Was folgte, waren der "Stinkefinger" und ein "Scheibenwischer" in Richtung von Renè H., der sein Tempo verringerte, aber Jan O. einen "normalen" Überholvorgang nicht zuließ. Dieser wiederum "zog" dann auf der rechten Fahrspur vorbei, um sich so einzuordnen, dass er an der B 6n-Kreuzung vor Güsten in Richtung Staßfurt abbiegen konnte. Der BMW folgte, wobei Jan O. die Autotüren verriegelt, weil er Angst hatte, dass Renè H. aussteigt und handgreiflich wird. Das hatte dieser nicht vor, aber inzwischen die Polizei informiert, dass auf der B 6n ein Autofahrer in Schlangenlinien fahren würde und der Verdacht nahe liegt, dass dieser aufgrund seiner geröteten Augen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen könnte. Die Polizei reagierte und kontrollierte Jan O. auf einem Tankstellengelände in Staßfurt , der aber mit 0,0 Promille unterwegs war. Und auch beim obligatorischen Pupillentest waren bei dem Atzendorfer weder gerötete Augen noch andere Auffälligkeiten registriert worden. Bemerkt wurde aber, dass Renè H. wieder abdrehte, ohne eine Aussage zu tätigen. Er begründete dies damit, dass es ausreiche, wenn er seine Schilderungen vor Gericht tätige. Deutlicher wurde sein Anwalt, der wusste, dass sein Mandant kein unbeschriebenes Blatt ist und bei der Polizei als "böser Bube" gelte. Renè H. hat bereits 14 Einträge im Bundeszentralregister.

Den Darstellungen und Schilderungen der Vorgänge durch Renè H. schenkte das Gericht wenig Glauben. "Das werte ich als Schutzbehauptung", erklärte Richterin Elke Plaga. Wobei das Verfahren wegen falscher Verdächtigung in Absprache mit der Staatsanwaltschaft eingestellt und auf die Vernehmungen weiterer Zeugen verzichtet wurde.