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Amtsgericht Amtsgericht: Ministerin wünscht sich einen Standort

Von DETLEF VALTINK 16.07.2010, 16:32

ASCHERSLEBEN/MZ. - Aufgeschoben, wenn auch nicht aufgehoben, sind derzeit die notwendigen Sanierungsarbeiten am und im Ascherslebener Amtsgericht. "Wir haben schon viel getan", meint Angela Kolb. Angesichts der Haushaltssituation des Landes sei aber nicht alles auf einmal zu machen, sondern gehe es nur schrittweise voran. Etwas positiver sieht dagegen die "Personaldecke" im Amtsgericht aus. Alle Planstellen sind besetzt, lediglich in der Rechtspflege besteht weiterhin Bedarf. "Bei Urlaub und Krankheit wird die Arbeit, wie überall, auf die anderen Schultern verteilt", erklärte die stellvertretende Gerichtsdirektorin Elke Plaga. Das sei alles kein Problem. Und die Unterbesetzung in der Rechtspflege, so ist die Justizministerin überzeugt, würde bis spätestens zum Jahr 2015 ausgeglichen werden. Das Land habe Maßnahmen angeschoben, in deren Ergebnis die Problematik gelöst würde.

Der Rechtspfleger nimmt die ihm durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um ehemals dem Richter übertragene Geschäfte. Besonders viele Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind dem Rechtspfleger übertragen. In Grundbuchsachen entscheidet der Rechtspfleger unter anderem über Anträge auf Eintragung von Hypotheken oder führt selbstständige Verfahren bei Grundstücksversteigerungen durch. Auch im Familienrecht hat er weitgehende Befugnisse. Er entscheidet auch über Anträge auf Festsetzung des für ein nicht eheliches Kind zu leistenden Unterhalts. Der Rechtspfleger eröffnet auch Testamente, verkündet Erben den letzten Willen eines Verstorbenen und erteilt Erbscheine. In Strafsachen ordnet er die Vollstreckung der Strafe an und kann hierbei auch Haftbefehle erlassen. Der Rechtspfleger wirkt mit bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe und bei der Beratungshilfe für Bürger mit geringem Einkommen.