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Abwasserzweckverband Ostharz Abwasserzweckverband Ostharz: Ausschuss lehnt Wunsch nach Stundung ab

Von Detlef Horenburg 27.06.2003, 16:49

Quedlinburg/MZ. - Die Stadt Thale hatte auf der jüngsten Verbandssitzung einen Antrag eingebracht, der diese Stundungsmöglichkeit für selbständige Gebäudeteile vorsah. "Mit solchen Grundstücken soll analog der Verbandsregelung für landwirtschaftliche Flächen und Gärten verfahren werden", begründete Thales Bürgermeister Thomas Balcerowski den Vorstoß. Es sei den Garagenbesitzern schwer zu vermitteln, warum sie Kanalanschlussgebühren bezahlen sollen, obwohl kein Abwasser anfällt. Dies sei eine Lücke in der Gebührensatzung des Verbandes. Verbandsgeschäftsführer Klaus-Peter Eigenbrod räumte ein, dass die bisherige Stundungsregelung "eigentlich gegen geltendes Recht" verstoße. Danach würde bereits die Beitragspflicht bestehen, wenn nur die Möglichkeit der Nutzung des Kanals gegeben ist.

Die bisherige Regelung sollte deshalb nicht weiter aufgeweicht werden. Auch die Kommunalaufsicht des Landkreises habe sich der Auffassung angeschlossen. Das kommunale Abgabengesetz sehe keine Stundungsmöglichkeit vor, habe die Rechtsbehörde dem Zweckverband mitgeteilt. Die Stundung würde einem Einnahmeverzicht gleichkommen. Allein die bisherige Regelung führe zu 400 000 Euro weniger Einnahmen für den Verband. "Herr von Krosigk irrt," gab sich Thales Bürgermeister mit der Auffassung der Kommunalaufsicht nicht zufrieden. "Wenn das so ist, hätte die Kommunalaufsicht ja die jetzige Satzung beanstanden müssen." Nach seiner Meinung räume das Abgabengesetz durchaus die Möglichkeit von Stundungen ein. In der Kommentierung zum Gesetz werde auf entsprechende Urteile verwiesen. Er unterstrich, dass eine Stundung nicht mit Einnahmeverzicht gleich zu setzen sei. Es könnte der gesetzliche Zinssatz genommen werden.

Nach Meinung von Quedlinburgs Bürgermeister Eberhard Brecht laufe eine erweiterte Billigkeitsregelung auf einen Einnahmeverzicht hinaus. Auch Ballenstedts Bürgermeister Wolfgang Schneider sprach sich gegen die Erweiterung einer Stundungsregelung aus: "Wenn das Grundstück bebaut ist und ein Kanal verlegt wird, so sind die Gebühren fällig." Die Verbandsversammlung muss über den Antrag der Thalenser in ihrer nächsten Sitzung noch abstimmen.