1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Nachrechnen lohnt sich: Zu viel Miete verlangt: Nachrechnen lohnt sich - Vermieter halten sich oft nicht an Mietpreisbremse

Nachrechnen lohnt sich Zu viel Miete verlangt: Nachrechnen lohnt sich - Vermieter halten sich oft nicht an Mietpreisbremse

04.10.2016, 16:31
Viele Mieter zahlen trotz der Mietpreisbremse zu viel Geld.
Viele Mieter zahlen trotz der Mietpreisbremse zu viel Geld. dpa-Zentralbild

Berlin - Trotz der gesetzlichen Mietpreisbremse bezahlen viele Mieter offenbar mehr als sie müssen. Deshalb kann es sich lohnen, einen genauen Blick in den Vertrag zu werfen und den Mietpreis eventuell nochmal durchzurechnen.

So hat es auch eine Mieterin aus Berlin gemacht und festgestellt, dass ihre Vermieterin die Miete zu hoch angesetzt hat – sie verlangte pro Quadratmeter eine Kaltmiete von 7,60 Euro. Für eine 74 Quadratmeter große Wohnung sieht der Mietspiegel in Berlin allerdings nur eine Quadratmetermiete von 6,51 Euro vor. Mit der Mietpreisbremse, die seit dem 01. Juni 2015 gilt, hätte der Quadratmeterpreis nur 10 Prozent davon abweichen dürfen. Das wären 7,16 Euro gewesen.

Das Amtsgericht Lichtenberg hat der Frau aus Berlin am Mittwoch Recht gegeben und ihre neue Vermieterin dazu verpflichtet, die zu viel verlangte Miete zurückzuzahlen. Insgesamt sind das 227 Euro. Nach Angaben des Berliner Mietervereins ist es wahrscheinlich das bundesweit erste Urteil dieser Art.

Über den Erfolg freut sich auch Bundesjustizminister Heiko Maas. „Die Mietpreisbremse ist ein Paradigmenwechsel, der jetzt beginnt seine Wirkung zu entfalten“, teilte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mit. „Erstmals bestimmt nicht mehr allein der Vermieter über die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze.“

Vermieter halten sich oft nicht an gesetzliche Regelung

Der Deutsche Mieterbund (DMB) kennt das Problem der falschen Mietpreis-Berechnung und beklagt, dass die Mietpreisbreme nicht wirke wie erhofft. „Zwischen 66,5 Prozent und 94,8 Prozent aller Angebote bzw. Wiedervermietungsmieten lagen in Berlin, Hamburg, München und Frankfurt in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten der Mietpreisbremse und dem Stichtag 30. Juni 2016 über der Obergrenze der Mietpreisbremse (ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent),“ meint Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB). Insbesondere private Vermieter und private Wohnungsunternehmen würden die gesetzlichen Regelungen oftmals ignorieren.

Allerdings gibt es auch laut Mietervertretern Ausnahme-Tatbestände der Regelungen, die für Mieter nur schwer prüfbar seien. Sie wollen deshalb Korrekturen zur Mietpreisbremse. Deshalb sollte jeder, der wegen einer zu hohen Miete klagen will, sich auch darüber im Klaren sein, dass es auch Schwierigkeiten beim Prozess geben kann. Wer sich unsicher ist, kann sich am besten beim Deutschen Mieterbund informieren. (chs/dpa)