Mieter-Rechte Mieter-Rechte: Wohnung warm und stickig - darf ich die Miete mindern?

Heizt sich die Wohnung im Sommer sehr stark auf, können Mieter mitunter die Miete mindern. Allerdings müssen sie die unerträglichen Temperaturen nachweisen. Eine allgemeine gesetzliche Regelung dazu gibt es zwar nicht – und ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist grundsätzlich auch kein Mangel. Wird es aber unerträglich heiß, beeinträchtigt das die Wohnqualität, teilt der Mieterverein München mit. Für diese Tage im Jahr, an denen es zu warm ist, kann der Mieter deshalb unter Umständen die Miete mindern.
Welche Temperaturen sind noch zulässig?
Das Portal anwalt.de rät, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten zu Rate zu ziehen. Da zu hohe Temperaturen nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch daheim zu einer Gesundheitsgefährdung führen können, könnten die dort genannten Grenzwerte auch auf die Privatwohnung angewendet werden, heißt es. Danach soll zum Beispiel die Lufttemperatur am Arbeitsplatz bzw. in der Privatwohnung 26 Grad nicht überschreiten.
Zeugen benennen oder Thermometer nutzen
Allerdings sollte der Mieter beweisen können, wie hoch die Temperaturen in der Wohnung waren. Dafür kann er Zeugen benennen oder ein Thermometer nutzen, das die einzelnen Höchsttemperaturen aufzeichnet und speichert. Auf dieser Basis berechnet er dann die Minderungsquote.
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Wohnung über einen sommerlichen Wärmeschutz verfügt. Er kann etwa Jalousien anbringen oder eine Klimaanlage einbauen. Der Mieter kann aber nicht nach einem bestimmten Schutz verlangen – das ist Sache des Vermieters.
Wollen Mieter selbst eine Markise anbringen, müssen sie zuvor die Zustimmung des Vermieters einholen. Denn dabei handelt es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz.
Hitze kann sogar ein Kündigungsgrund sein
Heizt sich die Wohnung im Sommer zu sehr auf, kann das für Mieter außerdem ein Kündigungsgrund sein. Das entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (Az: 40/06).
In dem Fall wurde es in einer Dachgeschosswohnung im Sommer bis zu 46 Grad heiß. Die Temperatur-Unterschiede zwischen innen und außen betrugen bis zu 19 Grad. Wachskerzen in der Wohnung schmolzen, Pflanzen gingen ein, und der Wellensittich erlitt dem Mieter zufolge einen Hitzschlag. Nach Ansicht der Richter ist in diesem Fall eine fristlose Kündigung möglich.
Wie hoch darf die Mietminderung ausfallen?
Bei der Frage, um wie viel man die Miete kürzen darf, geben Gerichtsurteile Orientierung: So kann in schweren Fällen sogar eine Mietminderung von 20 Prozent gerechtfertigt sein, entschied das Amtsgericht Hamburg (Az.: 46 C 108/04). In diesem Fall bemängelte der Mieter einer Obergeschosswohnung, dass die Sommertemperaturen tagsüber bei 30 Grad und nachts noch bei mehr als 25 Grad Celsius lagen. Selbst stundenlanges Lüften brächte keinen Erfolg.
Wichtig: Der Mieter kann von seinem Mietminderungsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn er den Mangel dem Vermieter gegenüber auch tatsächlich angezeigt bzw. diesen gerügt hat. Auch muss man dem Vermieter Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben. Ignoriert der Vermieter die Mängelrüge, beginnt der Zeitraum ab welchem dem Mieter ein Recht zur Mietminderung zusteht. (dpa/gs)
