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NSA-Ausschuss NSA-Ausschuss: Opposition und Koalition legen zwei verschiedene Abschlussberichte vor

Von Markus Decker 28.06.2017, 14:12
Bundestagspräsident Norbert Lammert nimmt den zweiten Abschlussbericht des NSA-Untersuchungsausschusses der Oppositionsparteien durch den Grünen-Politiker Konstantin von Notz entgegen.
Bundestagspräsident Norbert Lammert nimmt den zweiten Abschlussbericht des NSA-Untersuchungsausschusses der Oppositionsparteien durch den Grünen-Politiker Konstantin von Notz entgegen. dpa

Berlin - Der Bundestagspräsident schien am Ende fast Mitleid zu haben. „Ich hätte Ihnen ein weniger turbulentes Ende gewünscht“, sagte Norbert Lammert von der CDU an die Adresse der Parlamentarier. Links von ihm hatte der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), Aufstellung bezogen, daneben der SPD-Obmann Christian Flisek. Rechts von Lammert standen die Linken-Obfrau Martina Renner und ihr grüner Kollege Konstantin von Notz.

Lammert wirkte wie eine Mauer zwischen den Beteiligten. Und das nicht ohne Grund. Denn die haben sich nach drei Jahren Ausschussarbeit nichts mehr zu sagen. Statt des üblichen Abschlussberichts bekam der Parlamentspräsident am Mittwoch zwei Berichte.

Koalition gegen Oppostition

Die Ursprünge des Streits liegen weit zurück. Nach Beginn der Enthüllungen des einstigen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden im Sommer 2013 hatte die Bundesregierung zunächst alles getan, die Affäre klein zu reden. Dann folgte die Bundestagswahl. Und weil die Enthüllungen immer größere Ausmaße annahmen, blieb der Union nichts anderes übrig, als einem Untersuchungsausschuss zuzustimmen.

Die Sozialdemokraten, vor der Wahl in der Opposition und in der Angelegenheit sehr forsch, waren nach ihrem Regierungseintritt weit weniger forsch. So beharkten sich Union und SPD auf der einen Seite sowie Linke und Grüne auf der anderen Seite nach Kräften. Dabei ging es um die Vorladung Snowdens und die Einsicht in die vom US-Geheimdienst NSA sowie vom Bundesnachrichtendienst (BND) eingesetzten so genannten Selektoren. Selektoren sind Suchbegriffe, mit deren Hilfe Datenströme durchkämmt werden.

Opposition erhebt Vorwürfe gegen Kanzleramt

Die Opposition veröffentlichte in der vorigen Woche schließlich ein Sondervotum. In dessen Zentrum stand der Vorwurf der Lüge gegen das unionsgeführte Kanzleramt. Es habe in Person seines damaligen Chefs Ronald Pofalla (CDU) wahrheitswidrig den Eindruck erweckt, als seien die USA zu einem No-Spy-Abkommen bereit gewesen. Auch habe Kanzlerin Angela Merkel höchstpersönlich erklärt: „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht.“ Allerdings habe nicht nur die NSA Verbündete ausspioniert, sondern der vom Kanzleramt kontrollierte BND habe ähnliches getan.

SPD-Ausschussobmann Flisek schloss sich der Kritik an Merkel jetzt an. „Die Bundeskanzlerin hat seit Veröffentlichung der Snowden-Dokumente im Sommer 2013 im Umgang mit dieser Affäre versagt“, sagte er. Und es habe System, „dass man im Bundeskanzleramt an der obersten Spitze nichts wissen möchte“. Die Koalition, allen voran die CDU, sieht Verfehlungen im Wesentlichen aber beim BND.

Die offizielle Version des Auslandsgeheimdienstes lautete nämlich stets, zu recht kritisierte Praktiken seien auf das Konto niederer Chargen in der Abteilung Technische Aufklärung gegangen. So wurde BND-Präsident Gerhard Schindler zwar 2016 abgelöst – jedoch mit der Begründung, beim anstehenden Umzug und geplanten Reformen benötige der Dienst eine frische Kraft. Pofalla wechselte von sich aus zur Deutschen Bahn. Sonst geschah personell wenig.

Verhärtete Fronten

Am Ende verhärteten sich die Fronten. Ausschuss-Chef Sensburg weigerte sich, das Sondervotum von Linken und Grünen in den Abschlussbericht aufzunehmen – mit der Begründung, es enthalte geheimes Material. Daraufhin verweigerten deren Obleute ihre Unterschrift und den Abschlussbericht. So landeten beide Seiten gestern mit beiden Dokumenten auf der Präsidialebene des Reichstages wie zerstrittene Eheleute beim Scheidungsrichter.

Lammert gab zunächst der Opposition Recht. Denn erforderlich sei „ein anderes Verfahren zur Einstufung von (geheimen) Dokumenten“; sonst bleibe es letztlich der Regierung überlassen, zu entscheiden, was untersucht werden dürfe und was nicht. Danach gab er der Koalition Recht. Denn so lange dieses neue Verfahren nicht existiere, müsse das Ausschusssekretariat nun mal auf Basis der geltenden Regeln entscheiden. Und dieses entschied, das Sondervotum enthalte zu viel Geheimes.

Der Bundestagspräsident jedenfalls wollte den Scheidungsrichter bloß bedingt spielen. Er geht jetzt lieber in Pension.