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  7. IS-Prozess in Halle: Leonora M. sagt stundenlang zu Vorwürfen aus

Sie ging mit 15 Jahren zum Islamischen Staat IS-Prozess in Halle: Leonora M. sagt stundenlang zu Vorwürfen aus

Erhöhte Sicherheitsstufe im Justizzentrum Halle: Am Dienstag startete der Terrorprozess gegen die IS-Rückkehrerin Leonora M. aus Sangerhausen. Die Bundesanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe.

Von Jan Schumann 25.01.2022, 17:44
Im IS-Prozess in Halle hat Leonora M. am Dienstag zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft ausgesagt: "Die Angeklagte hat sich eingelassen", so Gerichtssprecher Henning Haberland
Im IS-Prozess in Halle hat Leonora M. am Dienstag zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft ausgesagt: "Die Angeklagte hat sich eingelassen", so Gerichtssprecher Henning Haberland Foto: AFP

Halle/MZ - Zum Start des IS-Terrorprozesses in Halle hat sich die angeklagte Leonora M. umfassend zu den Vorwürfen geäußert. „Die Angeklagte hat sich eingelassen“, sagte Henning Haberland, Sprecher des Oberlandesgerichts Naumburg, der MZ am Dienstagabend. Die Befragung durch das Gericht habe bis zum Abend gedauert. Sie solle am Mittwoch fortgesetzt werden, so Haberland. Die Bundesanwaltschaft wirft der 22-jährigen Leonora M. aus Sangerhausen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung, Verstöße gegen das Waffenrecht und Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor.

Wie sich Leonora M. konkret zu den Vorwürfen verhielt, wurde vorerst nicht bekannt: Denn das lange erwartete Terrorverfahren in Halle findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das hatte der Staatsschutzsenat um Richterin Ursula Mertens im Vorfeld festgelegt. Hintergrund ist, dass die Angeklagte die mutmaßlichen Taten als Jugendliche und Heranwachsende begangen haben soll.

Erhöhte Sicherheitsstufe: Der IS-Prozess findet Justizzentrum
Erhöhte Sicherheitsstufe: Der IS-Prozess findet Justizzentrum
Foto: AFP

Laut Anklage der Bundesanwaltschaft hatte sich Lenora M. mit 15 Jahren radikalisiert und war zum „Islamischen Staat“ nach Syrien ausgereist. „Sie heiratete dort einen Deutschen, der für die Vereinigung tätig war und arbeitete auch selbst für den IS“, sagte Oberstaatsanwalt Holger Schneider-Glockzin vor dem Prozessstart. „Zeitweise verfügte sie über ein Sturmgewehr und eine Schusswaffe, um ihre Zugehörigkeit zum IS zu demonstrieren.“ Nach Überzeugung der Ankläger förderte Leonora M. auch den Menschenhandel ihres Ehemanns. „Dieser hielt eine Jesidin als Sklavin, um diese gewinnbringend weiter zu verkaufen“, so der Ankläger.

Der Terrorprozess startete am Dienstag unter erhöhter Sicherheitsstufe im Justizzentrum Halle. Das ohnehin nicht-öffentliche Verfahren findet zusätzlich in einem abgeschirmten Sicherheitstrakt des Gerichtsgebäudes statt. Er kann nur durch eine bewachte Sicherheitsschleuse betreten werden.

Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten ist auch das mögliche Strafmaß offen. Nach Erwachsenen-Strafrecht sei die Beihilfe zum Menschenhandel theoretisch mit bis zu 15 Jahren Haft strafbar, wobei bereits die Beihilfe eine Milderung vorsehe, so Gerichtssprecher Haberland. „Diese Regeln sind allerdings in Verfahren gegen Jugendliche nicht anwendbar.“ Die höchste Sanktion des Jugendstrafrechts liege „regelmäßig“ bei zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Für die Bewertung der Vorwürfe im Fall Leonora hat das Oberlandesgericht zunächst 22 Prozesstage anberaumt.