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Er kam als Vierjähriger nach Deutschland Gericht in Sachsen-Anhalt stoppt Abschiebung in den Kosovo

Geistig behindert oder nicht? Die Ausländerbehörde sah kein Ausreisehindernis - warum das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt den Fall anders beurteilt.

Von Hagen Eichler 05.11.2025, 13:56
Ein 22-Jähriger wehrte sich juristisch gegen die Ausländerbehörde.
Ein 22-Jähriger wehrte sich juristisch gegen die Ausländerbehörde. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Magdeburg/MZ - Ein seit Kindheit in Deutschland lebender Ausländer kann selbst bei fehlender Aufenthaltserlaubnis nicht ohne weiteres abgeschoben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt im Fall eines 22-jährigen Kosovaren entschieden.