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Beamte ohne Zeitdruck Behörde darf E-Mail erstmal liegenlassen - Gericht in Sachsen-Anhalt weist Beschwerde zurück

E-Mails sind schnell und unkompliziert. Eine Antwort noch am gleichen Tag zählt aber zumindest in Behörden nicht zum „ordentlichen Geschäftsgang“, entscheidet ein Gericht in Magdeburg.

Von Hagen Eichler 02.01.2026, 14:25
Sofort lesen und beantworten - oder doch erst morgen? Damit hat sich jetzt das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt befasst.
Sofort lesen und beantworten - oder doch erst morgen? Damit hat sich jetzt das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt befasst. (Foto: Silas Stein/dpa)

Magdeburg/MZ - Eine Behörde ist nicht verpflichtet, ihren E-Mail-Posteingang täglich zu sichten und dringende Anliegen umgehend zu beantworten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.