Eil
Beamte ohne Zeitdruck Behörde darf E-Mail erstmal liegenlassen - Gericht in Sachsen-Anhalt weist Beschwerde zurück
E-Mails sind schnell und unkompliziert. Eine Antwort noch am gleichen Tag zählt aber zumindest in Behörden nicht zum „ordentlichen Geschäftsgang“, entscheidet ein Gericht in Magdeburg.
02.01.2026, 14:25

Magdeburg/MZ - Eine Behörde ist nicht verpflichtet, ihren E-Mail-Posteingang täglich zu sichten und dringende Anliegen umgehend zu beantworten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
