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Bürgermeister brutal zusammengeschlagen Ortsbürgermeister von Kötzschau brutal zusammengeschlagen: Angeklagter lässt die Verhandlung platzen

Von Melain van Alst 17.05.2017, 09:12
Es geht ihm zum Glück wieder besser: Wolfgang Weise.
Es geht ihm zum Glück wieder besser: Wolfgang Weise. Peter Wölk Lizenz

Kötzschau/Weißenfels - Am Dienstag ist die Anklagebank im Amtsgericht in Weißenfels leer geblieben. Der Angeklagte ist zur Verhandlung nicht erschienen und ohne ihn, so die Richterin, kann die Verhandlung auch nicht stattfinden. Erneut muss Kötzschaus Ortsbürgermeister Wolfgang Weise (SPD) das Gericht ohne Klarheit und eine Entscheidung verlassen. „Das geht ständig so mit ihm“, sagt er. Nun soll geprüft werden, ob ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet wird.

Ortsbürgermeister von Kötzschau wurde brutal zusammengeschlagen - und soll nun als Zeuge aussagen

Als erster Zeuge sollte Weise am Dienstag im Prozess gehört werden, bei dem er dem mutmaßlichen Täter gegenüber gestanden hätte, der ihn im September 2015 brutal zusammengeschlagen haben soll. Damals war der Leunaer Stadtrat mit seinem Auto auf einem Wirtschaftsweg von Schladebach in Richtung Bad Dürrenberg unterwegs.

Auf der Fahrt näherte sich plötzlich ein anderes Fahrzeug. Der Fahrer drängelt, will auf dem schmalen Weg überholen. Wenig später zwängt sich der Rowdy an Weises Wagen vorbei und bremst ihn aus. Weise steigt aus, um mit dem Mann zu reden, doch der geht auf ihn los.

Ein Fausthieb trifft ihn an der Schläfe und er geht zu Boden, bleibt bewusstlos liegen. Als sich der Angreifer längst aus dem Staub gemacht hat, kommt am Tatort zufällig ein Bekannter Weises vorbei und ruft Hilfe.

Angaklagter steht wegen acht Straftaten vor Gericht

Vor Gericht steht der Angeklagte nun wegen acht Straftaten, die er zwischen September und Oktober 2015 begangen haben soll. So soll der Beschuldigte in fünf Fällen ohne Führerschein gefahren sein. Im Zusammenhang mit diesen Fahrten soll es zu zwei Körperverletzungen, einer Nötigung sowie nach der Körperverletzung von Wolfgang Weise zu einer unterlassenen Hilfeleistung gekommen sein.

Am Dienstag sollten nun 14 Zeugen zu den Vorwürfen gehört werden, die dann jedoch nicht aussagen konnten. Der Verteidiger des Angeklagten, der ebenfalls nicht erschienen war, hatte einen Antrag auf Aussetzung der Verhandlung gestellt, um sich in den Fall einarbeiten zu können.

Zwei Verteidiger hatten Mandat niedergelegt, kommt Angeklagter mit Geldstrafe davon?

Laut der Richterin hat dieser das Mandat erst am Montag übernommen. Im Vorfeld hatten bereits zwei Verteidiger ihre Mandate niedergelegt. Gründe dafür hatten sie jedoch nicht genannt. Nun soll geprüft werden, ob der Angeklagte einen Strafbefehl erhalte, indem eine Gesamtgeldstrafe für alle Taten festgelegt wird. Die könnte sich auf 200 Tagessätze à 60 Euro belaufen. In Summe wären das 12.000 Euro. Sollte der Angeklagte den Strafbefehl anerkennen, würde es keine Verhandlung mehr geben. Bei einem Widerspruch müsste der Fall aber doch noch verhandelt werden. (mz)