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Malerin Julia Wegat Malerin Julia Wegat: Verbotenes Gemälde "Rapunzel 4" darf wieder gezeigt werden

Von Steffen Könau 24.05.2019, 13:26
2017 durfte die Malerin Julia Wegat ihr „Rapunzel 4“-Bild nur umgedreht zeigen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei.
2017 durfte die Malerin Julia Wegat ihr „Rapunzel 4“-Bild nur umgedreht zeigen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Andreas Stedtler

Halle (Saale)/Mücheln - Auf dem Bild ist sie noch blond, in Saal 27 des Landgerichtes Halle aber trägt die Klägerin schwarzes Haar an diesem Tag, der das vorletzte Kapitel ist in einem Prozess, der seinen Anfang vor nahezu zehn Jahren nahm. Damals malte die im Saalekreis lebende Künstlerin Julia Wegat ein Bild von der Tochter von Bekannten, eben jenes blode Mädchen, damals 15 Jahre alt.

Die Leinwand steht jetzt hinten in der Zuschauerreihe, schmal und hoch und Anlass für das, was Wegat ein „Kunstverbot“ nennt: Nachdem ein Zeitungsbericht über eine Ausstellung das Gemälde „Rapunzel 4“ mit Gewalt und Missbrauch assoziiert hatte, klagte das abgebildete Mädchen und erreichte in zwei Instanzen, dass Wegat ihr Werk nicht mehr öffentlich zeigen durfte.

Julia Wegat: Für die Malerin ein Akt der Zensur

Für die Malerin ein Akt der Zensur, der sie bewog, bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. Drei Jahre dauerte es, dann gaben ihr Deutschlands höchste Richter Recht – zum ersten Mal überhaupt gab das Verfassungsgericht der Vorlage einer Privatperson aus Sachsen-Anhalt Recht.

Zwar habe die abgebildete Klägerin das Recht, wenn sie nicht dulden wolle, im Zusammenhang mit Missbrauch gezeigt zu werden. Das verletze ihre Persönlichkeitsrechte. Andererseits aber habe sie nicht die Möglichkeit, ihre einmal gegebene Zustimmung, zu einem Werk der Malerin zu werden, einfach fristlos zurückzuziehen.

Das Landgericht Halle hat den Fall nun erneut vorliegen

Das Landgericht Halle hat den Fall nun erneut vorliegen und gleich zu Beginn der Verhandlung macht Richter Wolfgang Grubert klar, dass er an die Entscheidung des Bundesverfassungerichtes gebunden sein wird. „Ich bin zur loyalen Umsetzung der Entscheidung der höheren Instanz verpflichtet“, sagt er, der ursprünglich zugunsten der Klägerin und gegen die Malerin geurteilt hatte.

Auch das Verfassungsgericht habe seine Entscheidung auf dieselben Argumente gestützt, so Grubert. Allerdings sei die Gewichtung der Karlsruher Richter eine andere. Im Grunde gehe es um eine Abwägung zwischen zwei Grundrechten. „Und Fakt ist, dass dem einen ein Teil seiner Rechte genommen wird, der andere hingegen etwas hinzugewinnt.“ So eine Entscheidung gehen nie ohne Schaden ab, auch wenn von einem Akt der Zensur, wie ihn Julia Wegat beklagt hatte, nie eine Rede habe sein können. „es ging immer um den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Klägerin.“

Die werden nach dem Urteil, das Mitte Juni fallen soll, allerdings kaum sicherer sein als vor Beginn des jahrelangen Verfahrens. Und je weiter sich die junge Frau in der Gerichtsbank, und das junge Mädchen auf dem Bild, das es einst war, optisch voneinander entfernen, desto geringer ist die Aussicht, das ein weiterer gang zum Verfassungsgericht, diesmal von der Klägerseite, daran noch etwas ändern wird.

Einen solchen gang plane man auch nicht, sagt der Anwalt der Klägerin. Julia Wegat nennt das ganze Verfahren „irrsinnig von Anfang an“, freut sich aber, dass es „am Ende zugusten der Kunst ausgeht“. (mz)

Julia Wegats umstrittenes Gemälde „Rapunzel 4“.
Julia Wegats umstrittenes Gemälde „Rapunzel 4“.
Julia Wegat