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Entschädigung für Ehrenamt FFW Feuerwehr Sachsen-Anhalt: Weniger Geld für Feuerwehr-Ausbildung von Kindern

Von Anke Losack 07.12.2019, 08:00
Das Jugendfeuerwehr-Mitglied zeigt den Einsatz eines Feuerlöschers.
Das Jugendfeuerwehr-Mitglied zeigt den Einsatz eines Feuerlöschers. Marco Junghans

Querfurt - Bei der Freiwilligen Feuerwehr im Querfurter Ortsteil Niederschmon herrscht Mittwochnachmittag Hochbetrieb: Kinderfeuerwehrwartin Nicole Schröter bildet Sechs- bis Zehnjährige aus. Manchmal ist auch die Jugendwehr dabei, die Ronni Beier leitet. In Theorie und Praxis vermitteln er und Schröter die Grundlagen des Feuerwehrdienstes - sie bei zwölf Kindern, er bei neun Jugendlichen.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit bekommen Kinder- und Jugendfeuerwehrwarte in der Stadt Querfurt eine pauschale Aufwandsentschädigung, bislang sind dies 60 Euro pro Monat. Ab 1. Januar 2020 könnte sich das aber ändern und Kinderfeuerwehrwarte nur noch halb soviel Geld wie die Jugendfeuerwehrwarte erhalten.

Dass finanzielle Unterschiede gemacht werden, gilt dann nicht nur für Querfurter Wehren, sondern für alle 67 Kinderfeuerwehren im Saalekreis. In diesen sind, Stand 2018, 727 Kinder Mitglied. Die Diskrepanz bei der Entschädigung sorgt bei Gemeinden und in den Feuerwehren für Kritik.

Zwang in Kommunen

Der Querfurter Stadtrat hat wie auch andere Kommunen eine Neufassung der Entschädigungssatzung vorzunehmen. Grund dafür ist eine am 1. Juli des Jahres in Kraft getretene Verordnung des Landes, die die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in Kommunen regelt. Verantwortliche für Kinderfeuerwehren wurden darin aufgenommen. In Ortswehren darf ihre monatliche Pauschale den Höchstbetrag von 30 Euro nicht überschreiten, heißt es in der Verordnung.

Die Pauschale für Jugendfeuerwehrwarte war vom Land schon geregelt, mit einer Höchstgrenze von 60 Euro, beziehungsweise nun 61  Euro. Die hat die Stadt Querfurt ausgeschöpft. Um Kinderwarten eine monatliche Aufwandspauschale zahlen zu können, fasste der Stadtrat Ende 2017 einen Beschluss, die Entschädigung wurde entsprechend der der Jugendwarte festgelegt - also auf 60 Euro. Laut der Landes-Verordnung ist die aber nun zu kürzen.

Auf die „Diskrepanzen hingewiesen“

Dagegen regt sich im Querfurter Stadtrat Widerstand. So sehr es auch zu begrüßen sei, dass Kinderwarte mit aufgenommen wurden, „eine finanzielle Schlechterstellung ist für uns nicht nachvollziehbar“, so Bürgermeister Andreas Nette (parteilos) und verweist auf den Aufwand, den Kinderfeuerwehrwarte haben. Da zähle beispielsweise das Anziehen oder Schuhebinden dazu.

Sie hätten gerade bei der Vor- und Nachbereitung bei den Sechs- bis Zehnjährigen viel zu tun, unterstreicht auch Querfurts Stadtwehrleiter Enrico Zeugner, der ebenfalls die Schlechterstellung kritisiert. Wie Nette sagt, habe er sich schon an Landesverwaltungsamt und Innenministerium gewandt, „die die Verordnung zu verantworten haben“, und auf die „Diskrepanzen hingewiesen“.

Stadtrat fordert eine entsprechende Änderung der Verordnung

Fraktionsübergreifend fordert der Stadtrat eine entsprechende Änderung der Verordnung und könnte vorerst eine ungewöhnliche Maßnahme ergreifen: Die SPD/Grünen-Fraktion hat beantragt, dass die Stadträte auf zehn Euro ihrer monatlichen Aufwandsentschädigung verzichten, um das entstandene Defizit auszugleichen und somit ein Zeichen für die Freiwillige Feuerwehr zu setzen. Der Finanzausschuss hat dies einstimmig empfohlen.

Die Kritik der Kommunen ist auch beim Kreisfeuerwehrverband angekommen. Einerseits begrüßt Kreisjugendfeuerwehrwartin Maria Kleppel, dass die Kinderfeuerwehrwarte überhaupt aufgenommen wurden. „Dass sie nun weniger erhalten, ist sehr schade“, sagt sie. Zumal viele Gemeinden bisher den Kinder- und Jugendwarten die gleiche Entschädigung zukommen ließen. Für die Wehren im Kreis sind die im Jahr 2018 über 1.670 Kinder und Jugendlichen der wichtigste Pool für Nachwuchsgewinnung.

Gerade die Kinderfeuerwehren hätten in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Kleppel verweist zudem darauf, dass gerade bei den Kindern der pädagogische Aufwand noch einmal größer sei. Der neue Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes, Björn Weber, wolle sich mit dem Thema auch intensiv beschäftigen und stellvertretend einen Brief an das Land schreiben.

Ausbildungsgrad entscheidet

Das hat jedoch bei der Erstellung der Verordnung vor allem auf den Ausbildungsgrad geschaut, wie es aus dem zuständigen Innenministerium heißt. „Feuerwehrangehörige, die als Jugendfeuerwehrwart eingesetzt werden, verfügen in der Regel über eine umfassendere Ausbildung als die Verantwortlichen für die Kinderfeuerwehren“, so Sprecher Danilo Weiser.

Darüber hinaus gehe das Land davon aus, dass bei den Jugendfeuerwehrwart ein höherer administrativer Aufwand entstehe, verbunden mit entsprechenden höheren Aufwendungen. Dies rechtfertige die unterschiedliche Entschädigung, so die Argumente.

In Leuna sorgte die neue Entschädigungssatzung für viel Unmut

Auch in Leuna sorgte die neue Entschädigungssatzung für viel Unmut, obwohl die Verwaltung überall ans Limit der Landesverordnung gegangen ist. Kritikpunkte waren nicht nur die Sätze für die Kinderwarte, sondern auch die Entschädigungen, die aktive Feuerwehrleute pro Einsatz bekommen. Viele Räte würden den Kräften gern mehr Geld geben. Nach dem bereits der Hauptausschuss seine Zustimmung verweigert hatte, versuchten vergangene Woche einige Stadträte den Punkt von der Tagesordnung zu streichen.

Bürgermeisterin Dietlind Hagenau (parteilos) wies allerdings darauf hin, dass ab 1. Januar dann trotzdem nur die Höchstbeträge aus der Verordnung gezahlt werden können und versprach die Verordnung beim Land zu monieren. Letztlich stimmte der Rat der neuen Satzung murrend zu. (mz)