1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Landkreis Wittenberg
  6. >
  7. Stadtrat in Zahna-Elster: Stadtrat in Zahna-Elster: Jagdhunde von Steuer befreit

Stadtrat in Zahna-Elster Stadtrat in Zahna-Elster: Jagdhunde von Steuer befreit

Von Aline Gorldt 08.07.2020, 09:24
Fünf Stadträte stimmten gegen die Steuerbefreiung.
Fünf Stadträte stimmten gegen die Steuerbefreiung. Gorldt

Zahna-Elster - Jagdhunde sind im Stadtgebiet von Zahna-Elster ab dem kommenden Jahr von der Hundesteuer befreit. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Montagabend entschieden. Elke Hiob (Freie Wähler) wies bei der Diskussion der Stadträte vor der Abstimmung auf die Entscheidung des Finanzausschusses hin.

Dieser stimmte mehrheitlich dagegen. Bisher mussten Jäger für ihre Hunde den ermäßigten Steuersatz von 20 Euro im Jahr bezahlen und damit die Hälfte des geltenden Steuersatzes. Hiob warnte auch vor einem erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung, sollte dem Antrag zugestimmt werden.

Wertschätzung für Jäger

„Eine gänzliche Steuerbefreiung kommt aus meiner Sicht nicht in Frage“, sagte auch Dirk Kreuzmann (Freie Wähler). Die bisher geltende Ermäßigung sei bereits eine Wertschätzung der Jäger. Peter Müller (Freie Wähler), der Bürgermeister der Stadt Zahna-Elster wies darauf hin, dass die Mehrheit der Gremien bisher für die Änderung der Hundesteuersatzung gestimmt habe.

„Ich selbst bin für einen Erlass der Steuer bei geprüften Jagdhunden, weil sie einen Nutzen für die Stadt bringen“, äußerte sich das Stadtoberhaupt. In den vorangegangenen Sitzungen habe er sich mit seiner Meinung zurückgehalten, um die Stadträte nicht bei ihrer Entscheidung zu beeinflussen, betonte Müller. Einen höheren Verwaltungsaufwand, wie ihn Hiob befürchtet, bringe die Neuerung nicht mit sich. Man werde aber künftig stärker kontrollieren, ob die Hunde und ihre Halter die benötigten Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung mitbringen.

Bisher wurde dies nicht ausreichend getan, räumt das Stadtoberhaupt ein. 18 Hunde sind derzeit als Jagdhunde im Stadtgebiet registriert. Sofern alle 18 Hunde die benötigten Kriterien erfüllen, wird die Stadt im nächsten Jahr 360 Euro weniger einnehmen.

Im Stadtgebiet jagen

Die Steuerbefreiung gilt für Hunde, die als Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten verwendet werden. Die Halter müssen Inhaber eines gültigen Jagdscheines sein, im Stadtgebiet der Stadt Zahna-Elster ein Pachtverhältnis oder ein Jagderlaubnisschein oder den Nachweis über eine Eigenjagd vorweisen können. Der Hund muss eine Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben. Die Steuerfreiheit gilt für die Dauer von drei Jahren und ist nach deren Ablauf neu zu beantragen. Der Stadtrat votete mit elf zu fünf Stimmen dafür. (mz)