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Absage an Wiederbelebung Absage an Wiederbelebung: Cobbelsdorf bleibt ohne Grundschule

Von ilka hillger 12.07.2017, 09:00
Diese Tür, hier vom letzten Schultag vor der Schließung 2014, wird sich auch in absehbarerer Zukunft nicht wohl nicht für Schüler öffnen.
Diese Tür, hier vom letzten Schultag vor der Schließung 2014, wird sich auch in absehbarerer Zukunft nicht wohl nicht für Schüler öffnen. Archiv/Klitzsch

Coswig/Cobbelsdorf - Für die Grundschulstandorte der Stadt Coswig hat der Stadtrat auf seiner vergangenen Sitzung einstimmig eine Richtlinie beschlossen. Diese beinhaltet die Auswahlkriterien zur Anmeldung schulpflichtiger Kinder.

Keine Eingangsklassen mehr

In Coswig wurden bereits 2013 die Schuleinzugsbereiche aufgehoben. Notwendig ist es aber trotzdem, erforderliche Auswahlverfahren und Aufnahmekapazitäten zu regeln. Da es bislang noch keinen Beschluss des Stadtrates zur Schließung der Cobbelsdorfer Grundschule gab, wurde diese bisher noch in der Richtlinie benannt, wenngleich das Land in den vergangenen Jahren die Eingangsklassenbildung versagte und damit vom Landesschulamt die Zuweisung von pädagogischem Personal verweigert wurde.

Die Stadt Coswig ist Träger der Fröbelgrundschule Coswig und der Grundschulen in Jeber-Bergfrieden und Klieken. Für Coswig wurde eine jährliche Eingangskapazität von 68 Schülern, in den beiden Ortsteilen von 22 Schülern festgelegt. Bei den Auswahlkriterien in der jetzt beschlossenen Richtlinie wurde darauf geachtet, dass die bisher bestehenden Schuleinzugsbereiche und damit die Nähe zum Wohnort berücksichtigt und als wesentlichstes Kriterium festgelegt wurde.

Damit soll gewährleistet werden, dass schulpflichtige Kinder in ihrem Wohnort oder in Wohnortnähe die Grundschule besuchen können und erst dann bei freien Kapazitäten weitere schulpflichtige Kinder beschult werden. Weitere Auswahlkriterien sind der Schulbesuch von Geschwisterkindern in der ausgewählten Schule, soziale Belange wie die Nähe zum Arbeitsplatz der Eltern oder die Betreuung durch Großeltern, das besondere Profil beziehungsweise pädagogische Konzept der Schule, das die Fähigkeiten oder den Förderbedarf des Kindes unterstützt, und das Vorliegen eines Härtefalles. 

Im Kultur- und Sozialausschuss hatte man sich im Mai deshalb darauf geeinigt, die Grundschule Cobbelsdorf aus der Richtlinie auszusparen, um Eltern nicht zu irritieren.

Keine Aussichten auf Wiederbelebung

Zudem wird in der Beschlussbegründung festgesellt, „dass die Aussichten einer Wiederbelebung des Schulstandortes aufgrund der zu erwartenden Kinderzahlen bei der zurzeit geltenden Rechtslage nicht erkennbar“ sind. Untermauert wurde dies in einem Brief der damaligen Bürgermeisterin Doris Berlin an die Ortschaftsräte in Cobbelsdorf und Senst.

Dort wurde die Anfrage gestellt, ob aufgrund des Inhalts des Koalitionsvertrages der Regierungsparteien des Landes Sachsen-Anhalt zur Schullandschaft die Möglichkeit besteht, die Grundschule in Cobbelsdorf erneut zu beleben. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass Grundschulverbünde mit zwei bestehenden Grundschulen gebildet werden können. Insgesamt dürfen diese nicht unter 120 Schülerinnen und Schüler aufweisen, an den einzelnen Standorten nicht unter 40 Schülern.

Berlin informiert in ihrem Schreiben, dass der Koalitionsvertrag nicht bestehende Verordnungen des Landes außer Kraft setzt. Nach wie vor gelte deshalb die Verordnung vom März 2014, die in dünn besiedelten Regionen Mindestjahrgangsstärken von 15 Schülern und eine Gesamtschülerzahl von 52 an Grundschulstandorten fordert.

Auch Rückkehrer retten nicht

Laut Doris Berlin ist ein Grundschulverbund der Fröbel-Grundschule Coswig und der Grundschule Cobbelsdorf möglich, weil über 200 Schüler die Fröbel-Grundschule besuchen und die Gesamtschülerzahl von 120 erreicht würde. „Allerdings erreicht die Schülerzahl am Standort Cobbelsdorf in den Schuljahren 2018/19 bis 2020/21 nicht die Zahl 40. Sie liegt weit darunter. Dies würde sich selbst dann nicht ändern, wenn die Grundschüler der jetzigen Klassen 2 bis 4, welche derzeit die Grundschulen in Coswig und Nudersdorf besuchen, zur Grundschule Cobbelsdorf zurück kommen würden“, rechnete sie den Ortschaftsräten vor. Von Landesseite sei eine Zustimmung zu diesem Schulverbund deshalb nicht zu erwarten.

Doris Berlin führte weiter aus, dass das Landesschulamt die Cobbelsdorfer Schule aus dem Schulentwicklungsplan entfernt hat, die Betriebserlaubnis erloschen sei und keine Rechtsgrundlage bestehe, die Grundschule wieder zu betreiben. Die damalige Bürgermeisterin riet dazu, eine neue Verordnung abzuwarten, die zum Jahresende vom Land kommen soll. Dann solle man weitsichtige Entscheidungen treffen und dabei auch bedenken, „dass dieses schöne Gebäude, je länger es ungenutzt bleibt, Schaden nimmt“.

(mz)