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Tote Babys im Kühlschrank Tote Babys im Kühlschrank: Mutter muss neuneinhalb Jahre ins Gefängnis

11.01.2019, 14:00
In  diesem Haus in der Knappenstraße in Benndorf wurden die Leichen der Säuglinge gefunden. 
In  diesem Haus in der Knappenstraße in Benndorf wurden die Leichen der Säuglinge gefunden.  Jürgen Lukaschek 

Halle (Saale)/Benndorf - Es bleibt bei den neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Dieses Urteil hat das Landgericht Halle in der zweiten Verhandlung gegen die Benndorferin Steffi S. gefällt. Die Frau hatte 2004 und 2008 zwei Kinder direkt nach der Geburt getötet und in einem Gefrierschrank aufbewahrt. Die Polizei hatte die Baby-Leichen Anfang vergangenen Jahres nach einem Hinweis des ehemaligen Lebensgefährten der Frau entdeckt.

BGH sah Fehler bei der Strafzumessung

Bereits im April 2018 war die Benndorferin wegen zweifachen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auf ihre Revision hin hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht Halle. Der BGH hatte zwar keinen Zweifel an dem Schuldspruch, sah aber Rechtsfehler bei der Strafzumessung. Deshalb müsse eine andere Kammer die Sache noch einmal neu verhandeln und entscheiden. In dem Revisionsprozess ist das Gericht nun zum selben Ergebnis gekommen, was die Höhe der Strafe betrifft. Da die Angeklagte und ihre Verteidigerin auf eine erneute Revision verzichtet haben, ist die Entscheidung rechtskräftig. Die Verteidigerin hatte sechs Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags in zwei minderschweren Fällen beantragt.

Lebensgefährte nötigte Täterin zu sexuellen Handlungen

Immer wieder werden in Deutschland tote Säuglinge entdeckt. Die Funde treten in einer traurigen Regelmäßigkeit auf. Oft werden die Kinder von ihren Eltern im eigenen Wohnumfeld versteckt.

Einer der schlimmsten Fälle ereignete sich in Brandenburg. 2005 wurden dort in einer Garage neun tote Babys entdeckt. Ihre Mutter bewahrte sie in Eimern und Blumenkübeln auf. Die Frau wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Einige weitere Fälle aus Mitteldeutschland:

Mitte der 70er Jahre: In einem Ort im Raum Querfurt (Saalekreis) wird ein toter Säugling in einer Jauchegrube entdeckt. Der Fahrer des Fäkalientransporters hatte damals die Babyleiche gefunden. Der Fall wurde schnell aufgeklärt: Eine Frau hatte das Neugeborene in das Plumpsklo geworfen.

Juni 1999: Im Ort Mühltroff (Sachsen) findet die Polizei nach anonymen Hinweisen drei Leichen in einer Gefriertruhe. Es sind Babys, die in Plastiktüten verpackt wurden. Die Mutter der toten Kinder wird im März 2000 zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

März 2006: In einem Müllbehälter seiner von ihm getrennt lebenden Frau entdeckt ein Mann in Neuendorf am Damm (Altmarkkreis) eine Babyleiche. Bei der Durchsuchung des Hauses findet die Polizei auf dem Dachboden noch zwei weitere, skelettierte Säuglinge.

März 2007: Spaziergänger finden am Ufer eines Strandbades in Sandersdorf (Anhalt-Bitterfeld) in einem Plastiksack eine Babyleiche. Die Mutter stellt sich einige Tage später der Polizei und gibt an, das Mädchen geboren zu haben. Die Obduktion beweist aber, dass das Kind noch mehrere Stunden nach der Geburt gelebt hatte.

Juni 2008: An einem Trampelpfad im Fockendorfer Grund in Zeitz (Burgenlandkreis) wird die Leiche eines toten Säuglings entdeckt. Fest steht, dass das Kind nach seiner Geburt gelebt hat. Die Ermittlungen sind mittlerweile eingestellt.

März 2014: In Suhl (Thüringen) werden zwei Kinder auf dem Dachboden eines Hauses gefunden. Die Mutter gesteht, dass sie eines der Babys mit einem Kissen erstickt habe. Der andere Säugling sei bereits tot zur Welt gekommen.

April 2017: Auf einem Grundstück in Weißenfels (Burgenlandkreis) wird ein totes Baby gefunden. Es weist Spuren von Gewalteinwirkungen auf. Bisher fehlt von der Mutter des Kindes noch jede Spur. (mz)

Während das Strafverfahren gegen Steffi S. damit endgültig abgeschlossen ist, wird ihr Ex-Partner Uwe W. ab 22. Januar vor dem Landgericht stehen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen Störung der Totenruhe und sexuelle Nötigung vor. Er soll bereits Ende April 2017 eine Baby-Leiche entdeckt, diesen Fund aber zunächst nicht gemeldet haben. In den folgenden Monaten soll er seine Lebensgefährtin durch Drohungen, er werde wegen des toten Babys die Polizei verständigen, sexuell genötigt haben. Die Staatsanwaltschaft legt ihm drei Taten zur Last. Der Angeklagte bestreitet laut Gericht die ihm vorgeworfenen Sexualstraftaten. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten. (mz)